Gaslieferung an Verbrauchsstellen im Landkreis Gotha Referenznummer der Bekanntmachung: LRAGTH-2023-06-07/0084
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3621214281
Fax: +49 3621214210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gaslieferung an Verbrauchsstellen im Landkreis Gotha
Gaslieferung an Nieder- und Mitteldruckabnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung im Landkreis Gotha
Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat 18.-März-Straße 50 99867 Gotha siehe Anlage Abnahmestellen
Gaslieferung an Nieder- und Mitteldruckabnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung im Landkreis Gotha
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtwerke Gotha GmbH
Postanschrift: Pfullendorfer Str. 83
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36214330
Internet-Adresse: http://www.stadtwerke-gotha.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4BY1EYZPZC5
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3621214281
Fax: +49 3621214210
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de