Strompreisausschreibung - Gemeinde Mandelbachtal Referenznummer der Bekanntmachung: MBT-Vergabe-2023-0073

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Blieskastel
Postanschrift: Paradeplatz 5
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 1 Hauptverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 68429261109
Fax: +49 68429262001
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blieskastel.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a882b77df-4699afe521036b8d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strompreisausschreibung - Gemeinde Mandelbachtal

Referenznummer der Bekanntmachung: MBT-Vergabe-2023-0073
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65310000 Stromversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ausschreibung umfasst insgesamt

• 1 RLM-Lieferstellen

• 129 SLP-Lieferstellen

mit insgesamt ca. 920.000 kWh Strom pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 597 488.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Mandelbachtal

Theo-Carlen-Platz 2

66339 Mandelbachtal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung umfasst insgesamt

• 1 RLM-Lieferstellen

• 129 SLP-Lieferstellen

mit insgesamt ca. 920.000 kWh Strom pro Jahr, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht und den Lastgangdaten (für die RLMLieferstellen) entnehmen.

Vertragspartner ist die:

Gemeinde Mandelbachtal

Theo-Carlen-Platz 2

66399 Mandelbachtal

Weitere Teilnehmer:

Technische Werke Mandelbachtal

Theo-Carlen-Platz 2

66399 Mandelbachtal

nachfolgend Mandelbachtal genannt. Mandelbachtal ist eine mittelgroße Gemeinde im Südwesten Deutschlands. Sie ist dem Saarpfalz-Kreis zugeordnet und hat ca. 11.500 Einwohner bei einer Fläche von ca. 58 km². Der Strom wird u. a. für Gemeindehäuser, zur Straßenbeleuchtung, für ein Wasserwerk und eine Pumpstation benötigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 597 488.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden, d. h. um

Verlängerungszeitraum: 01.01.2026 bis 31.12.2026

und 01.01.2027 bis 31.12.2027

Die Ausübung der Verlängerungsoption hat der Auftraggeber spätestens bis zum 31. August des Vorjahres schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang beim Auftragnehmer.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/10/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/10/2023
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Mitte 2027

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes - beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2023