Planungsleistungen bezüglich Freianlagen für das Bauvorhaben: Gemeinschaftsschule Quierschied
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 1-15
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvsbr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen bezüglich Freianlagen für das Bauvorhaben: Gemeinschaftsschule Quierschied
Planungsleistungen für die Freianlagen der Gemeinschaftsschule Quierschied, Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 zur HOAI nebst besonderen Leistungen.
Im Eisengraben 25, 66287 Quierschied
In der Regionalversammlung vom 29.06.2017 wurde die Umwandlung der Gemeinschaftsschule in eine gebundene
Ganztagsschule beschlossen. Seit dem Schuljahr 2019 /20 befindet sich die gebundene Ganztagschule Quierschied im Aufbau. Bis im Jahr 2023 wird die Schule ihr Ziel erreicht haben und es werden in der Ganztagsschule ca. 425 Kinder unterrichtet.
Der Regionalverband Saarbrücken (Auftraggeber) beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Freianlagenplanung sowie folgende besondere Leistungen:
• Abfragung von überörtlichen und regionalverbandseigenen Leitungen (Ver- und Entsorgung) und Einarbeitung in die Planung,
• Erstellen eines Überflutungsnachweises für die zu planenden Flächen
zu vergeben.
Die Planung zum Umbau des Schulgebäudes befindet sich in der Entwurfsphase. Der Entwurf sieht einen umfangreichen Umbau der der Bestandsgebäude vor. Außerdem werden zusätzliche Neubauelemente an die bestehenden Gebäudeteile angesetzt. Die zu erbringenden Planungsleistungen zur Freianlage müssen sich am bisher erstellten Gebäudekonzept orientieren. Durch das Gebäudekonzept ergeben sich Zwangspunkte für die Erschließung der Gebäude (Anfahrbarkeit, Barrierefreiheit u.a.). Zudem soll der gesamte Schulhof modernisiert werden.
Insgesamt sind drei Schulhofbereiche zu erneuern. Dies sind der Schulhof 1 (oberer Schulhof ca. 2.500 m²), der Schulhof 2 (unterer Schulhof ca.3.400 m²) und der Innenhof der Bestandsgebäude (ca. 630 m²). Im Wesentlichen besteht für alle 3 Schulhöfe Entwurfsfreiheit. Die Flächen sollen überwiegend grundhaft erneuert werden. Eine Ausnahme bildet der Innenhof. Dieser soll lediglich vitalisiert und umgestaltet werden. Auf eine Erneuerung der Unterbauten soll im Innenhof verzichtet werden.
Die neuen Schulhöfe sollen umfangreiche Aufenthalts- und Bewegungsangebote erhalten. Der Standard soll einer
weiterführenden Ganztagsschule entsprechen. Die Neuschaffung von Baumstandorten und Grünbereichen ist ausdrücklich
erwünscht.
Die Anlieferung für die neue Mensa, sowie die Müllentsorgung sind inklusive der notwendigen Rangierflächen zu berücksichtigen.
Zusätzliche Hinweise zur Planungsleitung:
- Die Dimensionierung der notwendigen Oberbauten (RSTO) wird in den anrechenbaren Kosten des Freianlagenplaners berücksichtigt und ist durch diesen zu leisten. Anstehende Böden und sich dadurch evtl. ergebende Bodenverbesserungen und Gründungserfordernisse werden vom zuständigen Bodengutachter aufgestellt.
- Die Umsetzung ist in Bauabschnitten und bei laufendem Schulbetrieb vorgesehen.
- Die Anzahl der Bauabschnitte sind von den Objektplanern (Gebäude u. Freianlage) in Abstimmung mit dem Bauherrn vorzunehmen.
- Die Grundstücksanteile außerhalb des Planbereiches werden nur im Hinblick auf die Verkehrsbeziehungen betrachtet.
- Eingeplante Außenmöbel, Spielgeräte, Sportanlagen, Müllbehälter, Poller u.ä. müssen dem Standard des Regionalverbandes entsprechen und sind mit dem Bauherrn abzustimmen.
- Die Möglichkeit der Nutzung von Bestandsflächen oder -unterbauten ist zu prüfen und nach Möglichkeit vorzunehmen.
- Einzubauende Materialien sind in Hinsicht auf eine wirtschaftliche Unterhaltung der Flächen auszuwählen, d.h. die Materialien
werden in Abstimmung mit dem Bauherrn ausgewählt.
- Gewählte Pflanzungen sind nicht nur gestalterisch auszuwählen, sondern müssen auch ökologisch und nach Pflegeaufwand begründet werden (z.B. Bienen- o. Vogelnahrung).
- Räume für Unterricht im Freien sind vorzusehen.
- Die neu zu errichtenden Oberflächenentwässerungsanlagen
sowie die Nutzung der vorhandenen Sammelleitungen sind
Bestandteil des Planungsauftrages. Überörtliche Sammelleitungen obliegen dem jeweiligen Baulastträger.
- Die erforderliche Anzahl der Stellplätze ist zu überprüfen und zu berücksichtigen.
- Schulhofbereiche und befahrene Wege sind strikt zu trennen.
- Feuerwehrbewegungsflächen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden
sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.6. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.7. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
3.1. Referenzen:
Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2013) im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1. zu § 39 Abs. 4 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• ein Projekt bezüglich Schul- und Pausenhofgestaltung mit Spiel- und Bewegungsangebot mit einer Außenfläche von mind. 4.500 m²;
• ein Projekt bezüglich Freiflächengestaltung mit Spiel- und/oder Bewegungsangebot (z.B. für eine Kindertagesstätte oder vergleichbar);
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8;
• ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die nachfolgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Außenfläche in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 1 Landschaftsarchitekt im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG
vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2021/2183 vom 25.08.2021 (ABl. L 444 S. 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben,
Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3))
entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche
Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 05.10.2023 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend
unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote
von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1
VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar und ist inklusive der Leistungsphase 9 kalkuliert. Es gelten die in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannten verbindlichen Vertragstermine.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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