Planungsleistungen bezüglich Freianlagen für das Bauvorhaben: Gemeinschaftsschule Quierschied

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regionalverband Saarbrücken
Postanschrift: Schlossplatz 1-15
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvsbr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E58434523
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E58434523
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen bezüglich Freianlagen für das Bauvorhaben: Gemeinschaftsschule Quierschied

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für die Freianlagen der Gemeinschaftsschule Quierschied, Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 zur HOAI nebst besonderen Leistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Im Eisengraben 25, 66287 Quierschied

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Regionalversammlung vom 29.06.2017 wurde die Umwandlung der Gemeinschaftsschule in eine gebundene

Ganztagsschule beschlossen. Seit dem Schuljahr 2019 /20 befindet sich die gebundene Ganztagschule Quierschied im Aufbau. Bis im Jahr 2023 wird die Schule ihr Ziel erreicht haben und es werden in der Ganztagsschule ca. 425 Kinder unterrichtet.

Der Regionalverband Saarbrücken (Auftraggeber) beabsichtigt die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Freianlagenplanung sowie folgende besondere Leistungen:

• Abfragung von überörtlichen und regionalverbandseigenen Leitungen (Ver- und Entsorgung) und Einarbeitung in die Planung,

• Erstellen eines Überflutungsnachweises für die zu planenden Flächen

zu vergeben.

Die Planung zum Umbau des Schulgebäudes befindet sich in der Entwurfsphase. Der Entwurf sieht einen umfangreichen Umbau der der Bestandsgebäude vor. Außerdem werden zusätzliche Neubauelemente an die bestehenden Gebäudeteile angesetzt. Die zu erbringenden Planungsleistungen zur Freianlage müssen sich am bisher erstellten Gebäudekonzept orientieren. Durch das Gebäudekonzept ergeben sich Zwangspunkte für die Erschließung der Gebäude (Anfahrbarkeit, Barrierefreiheit u.a.). Zudem soll der gesamte Schulhof modernisiert werden.

Insgesamt sind drei Schulhofbereiche zu erneuern. Dies sind der Schulhof 1 (oberer Schulhof ca. 2.500 m²), der Schulhof 2 (unterer Schulhof ca.3.400 m²) und der Innenhof der Bestandsgebäude (ca. 630 m²). Im Wesentlichen besteht für alle 3 Schulhöfe Entwurfsfreiheit. Die Flächen sollen überwiegend grundhaft erneuert werden. Eine Ausnahme bildet der Innenhof. Dieser soll lediglich vitalisiert und umgestaltet werden. Auf eine Erneuerung der Unterbauten soll im Innenhof verzichtet werden.

Die neuen Schulhöfe sollen umfangreiche Aufenthalts- und Bewegungsangebote erhalten. Der Standard soll einer

weiterführenden Ganztagsschule entsprechen. Die Neuschaffung von Baumstandorten und Grünbereichen ist ausdrücklich

erwünscht.

Die Anlieferung für die neue Mensa, sowie die Müllentsorgung sind inklusive der notwendigen Rangierflächen zu berücksichtigen.

Zusätzliche Hinweise zur Planungsleitung:

- Die Dimensionierung der notwendigen Oberbauten (RSTO) wird in den anrechenbaren Kosten des Freianlagenplaners berücksichtigt und ist durch diesen zu leisten. Anstehende Böden und sich dadurch evtl. ergebende Bodenverbesserungen und Gründungserfordernisse werden vom zuständigen Bodengutachter aufgestellt.

- Die Umsetzung ist in Bauabschnitten und bei laufendem Schulbetrieb vorgesehen.

- Die Anzahl der Bauabschnitte sind von den Objektplanern (Gebäude u. Freianlage) in Abstimmung mit dem Bauherrn vorzunehmen.

- Die Grundstücksanteile außerhalb des Planbereiches werden nur im Hinblick auf die Verkehrsbeziehungen betrachtet.

- Eingeplante Außenmöbel, Spielgeräte, Sportanlagen, Müllbehälter, Poller u.ä. müssen dem Standard des Regionalverbandes entsprechen und sind mit dem Bauherrn abzustimmen.

- Die Möglichkeit der Nutzung von Bestandsflächen oder -unterbauten ist zu prüfen und nach Möglichkeit vorzunehmen.

- Einzubauende Materialien sind in Hinsicht auf eine wirtschaftliche Unterhaltung der Flächen auszuwählen, d.h. die Materialien

werden in Abstimmung mit dem Bauherrn ausgewählt.

- Gewählte Pflanzungen sind nicht nur gestalterisch auszuwählen, sondern müssen auch ökologisch und nach Pflegeaufwand begründet werden (z.B. Bienen- o. Vogelnahrung).

- Räume für Unterricht im Freien sind vorzusehen.

- Die neu zu errichtenden Oberflächenentwässerungsanlagen

sowie die Nutzung der vorhandenen Sammelleitungen sind

Bestandteil des Planungsauftrages. Überörtliche Sammelleitungen obliegen dem jeweiligen Baulastträger.

- Die erforderliche Anzahl der Stellplätze ist zu überprüfen und zu berücksichtigen.

- Schulhofbereiche und befahrene Wege sind strikt zu trennen.

- Feuerwehrbewegungsflächen sind bei der Planung zu berücksichtigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Teamwertung / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 108
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.

Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden

sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:

- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.

- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.

1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.

1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.

1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.

1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.

1.6. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.

1.7. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).

1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.

1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.

1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.

1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.

㤠47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe

Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer

Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“

1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3.1. Referenzen:

Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2013) im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1. zu § 39 Abs. 4 HOAI.

Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

• ein Projekt bezüglich Schul- und Pausenhofgestaltung mit Spiel- und Bewegungsangebot mit einer Außenfläche von mind. 4.500 m²;

• ein Projekt bezüglich Freiflächengestaltung mit Spiel- und/oder Bewegungsangebot (z.B. für eine Kindertagesstätte oder vergleichbar);

• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8;

• ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.

Hierzu sind die nachfolgenden projektbezogenen Angaben zu machen:

• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

• Bezeichnung des Referenzprojekts;

• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;

• Angabe der Außenfläche in m²;

• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.

3.2. Fachkräfte:

Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 1 Landschaftsarchitekt im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:

• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG

vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2021/2183 vom 25.08.2021 (ABl. L 444 S. 1)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/10/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link.

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.

VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben,

Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.

VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3))

entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche

Auskünfte werden nicht erteilt.

VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 05.10.2023 bei der Vergabestelle einzureichen.

VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend

unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.

VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.

VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote

von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1

VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar und ist inklusive der Leistungsphase 9 kalkuliert. Es gelten die in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannten verbindlichen Vertragstermine.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2

GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023