Logistik EVS-Wertstoff-Zentrum Blieskastel Referenznummer der Bekanntmachung: BLK-Vergabe-2023-0069
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paradeplatz 5
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 1 Hauptverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 68429261109
Fax: +49 68429262001
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blieskastel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistik EVS-Wertstoff-Zentrum Blieskastel
Durchführung der Entsorgungslogistik des Wertstoff-Zentrums Blieskastel für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis 30.11.2024.
EVS Wertstoff-Zentrum Blieskastel
Blickweilerstraße 33a
66440 Blieskastel
Durchführung der Entsorgungslogistik für das EVS-Wertstoff-Zentrum in Blieskastel vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 (Verlängerung durch Rahmenvertrag um drei weitere Jahre bis 30.11.2027 möglich).
Die Entsorgungslogistik umfasst die Miete der Container, deren Transport (einschließlich Handling) und der Verwertung/Entsorgung der erfassten Wertstoffe/Abfälle.
Für das Wertstoff-Zentrum Blieskastel können aufgrund der Angaben aus der vorläufigen Abfallbilanz 2021 folgende Mengen für den Ausschreibungszeitraum von 1 Jahr prognostiziert werden:
•Sperrmüll 1000 Mg
•Baumischabfälle 200 Mg
•Altholz A1 - A2 800 Mg
•Altholz A 4 120 Mg
•PPK 60 Mg
•Flachglas 59 Mg
•Altreifen 17 Mg
•Mischschrott 164 Mg
•NE-Metalle (insgesamt) 1 Mg
•Folien 1 Mg
•Styropor 2 Mg
•Altfett 1 Spannringfass
•Bauschutt 350 Mg
Die Stadt Blieskastel beauftragt den Auftragnehmer mit der Bereitstellung von entsprechenden Containern, Gitterboxen, Spannringfässern und Kunststoffsäcken zur Erfassung, Transport und Verwertung/Entsorgung der oben genannten Fraktionen auf dem Wertstoff-Zentrum Blieskastel
Der Ausschreibungszeitraum beträgt 1 Jahr (01.12.2023 bis 30.11.2024) und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich vom Auftraggeber gekündigt wird. Die Anzahl der Verlängerungen wird auf maximal 3 begrenzt. Der Vertrag läuft somit längstens bis zum 30.11.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung als eingetragener Entsorgungsfachbetrieb nach §§56, 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebsverordnung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
1.Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2.Es ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach dem Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688)STFLG abzugeben.
3. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.