Rahmenvertrag Leer-WE-Sanierung JRB 2-12 - Los 23 Fensterarbeiten

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GWB »Elstertal« - Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Johannisplatz 2
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Karsten Lehmann
E-Mail:
Telefon: +49 365/8274-312
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwb-elstertal.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtisches Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Leer-WE-Sanierung JRB 2-12 - Los 23 Fensterarbeiten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421000 Bautischlerarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die vier 1965 errichteten 9-etagigen Punkthochhäuser der Johannes-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera sind Bestandteil der Wohnsiedlung „Am Bieblacher Hang“. Der „Bieblacher Hang“ befindet sich im Norden von Gera und ist eines der ersten komplex geplanten Wohngebiete nach dem zweiten Weltkrieg. Die Hochhäuser sind weitgehend baugleich. Auf jeder Etage befinden sich weitgehend vier baugleiche 2-Raum-Wohnungen. Der Aufzug liegt mittig im Gebäude. Jedes der Hochhäuser ist voll unterkellert und besitzt neben dem unterschiedlich genutzten Erdgeschoss (Wohnung und Gewerbe) 9 Obergeschosse und ein Terrassendach („Laterne“). Die „Laterne“ ist ein begehbares Dachgeschoss mit Blick über Gera. Die Gebäude sind derzeit noch zu ca. 50% vermietet. Bei dem Mieterklientel handelt es sich um überwiegend ältere Bewohner, die teilweise seit Errichtung der Häuser hier Mieter sind.

Im Rahmen der Komplexsanierung der Hochhäuser erfolgte bisher die energetische Sanierung der Fassaden (WDVS), die Erneuerung des Daches, des Blitzschutz, der Aufzüge sowie der der Feuerwehraufstellflächen. Im Zuge der weiteren Sanierungsarbeiten soll in den kommenden Bauabschnitten der Innenbereich modernisiert werden. Hierzu zählen die Komplexsanierung der Leerwohnungen, die Strangsanierung der Sanitärleitungen inkl. Rückbau der Gasleitungen in bewohnten und Leerwohnungen, die Erneuerung der Elektro-Steigleitungen inkl. Feuerwehrdurchsage-Einheit und Klingelanlage, die Erneuerung der Elektroverteiler in den bewohnten Wohnungen und Leerwohnungen, die Neuerrichtung der Zählerräume, der Haus- und Notstrombeleuchtung sowie die Ertüchtigung des Erdgeschossbereiches inkl. Abstellräume.

Durch eine Vollsanierung mit jeweils gleichem Ausstattungsstandard sollen die leerstehenden Wohnungen wieder der Neuvermietung zugeführt werden. Mit dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertragspartner für das Gewerk „Fensterarbeiten“ gebunden werden, um die Sanierung von ca. 80 Wohnungen, verteilt auf die vier Hochhäuser, über einen geplanten Zeitraum von 01/2024 bis ca. 12/2025 zu realisieren. Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Mengen umfassen hierbei alle vier Hochhäuser.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 47 715.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gera

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

• ca. 480 St Wartung Innenfensterflügel inkl. Teilaustausch von Dichtungen

• ca. 80 St Wartung Balkontür inkl. Teilaustausch von Dichtungen

• ca. 560 St Erneuerung Fenster- u. Balkontürgriff

• ca. 480 m Erneuerung Innenfensterbänke

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 103-324035
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BAU-2023-07
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Leer-WE-Sanierung JRB 2-12 - Los 23 Fensterarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Haustürbau & Tischlerei Steven Biereigel
Postanschrift: Altkirchener Straße 16
Ort: Bohra
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 52 356.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 47 715.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden sollen.,

2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.

Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,

3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),

4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote,

5. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,

6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,

7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,

8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet,

9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen,

10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,

11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Vergabeverfahren Sanierung Johannes-R.-Becher-Str. 2-12 – RV Leer-WE-Sanierung" zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: , Tel.:+49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 12. Juni 2023 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,

12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,

13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1) genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.

Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.

14. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.

15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Eine rechtsverbindliche Unterschrift liegt dann vor, wenn die zur Vertretung berechtigten Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter das Angebot und sämtliche Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl unterzeichnet haben.

Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen.

16. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2023

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