Altlastenverdachtsflächen im Eigentum des Landkreises Unstrut-Hainich Referenznummer der Bekanntmachung: 095-2023-UHK-BU-EU_Teil 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenhof 1
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36018-02595
Fax: +49 36018-0132595
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altlastenverdachtsflächen im Eigentum des Landkreises Unstrut-Hainich
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt die Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen nach dem Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) i. V. m. dem Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu vergeben.
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Es sind orientierende Untersuchungen (OU) gem. § 9 Abs. 1 BBodSchG i. V. m. der BBodSchV zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine historische Erkundung (HE) zu erbringen. Zweck der orientierenden Untersuchungen ist die Festlegung, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht für das Vorliegen einer Altlast besteht und vertiefende bzw. weiterführende Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 BBodSchG notwendig sind.
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Für insgesamt 14 Lose wurden Fördermittel beantragt, wobei aktuell für 9 Lose Zuwendungsbescheide vorliegen. In Teil 1 werden folgende Lose ausgeschrieben:
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Los 1: Großengottern (THALIS 12220), 1 x OU
Los 2: Hohenbergen (THALIS 12692), 1 x OU und 1 x HE
Los 3: Körner (THALIS 12359/12360), 2 x OU
Los 4: Kaisershagen (THALIS 12321), 1 x OU
Los 5: Diedorf (THALIS 12135), 1 x OU
Los 6: Horsmar (THALIS 12303/12305), 2 x OU
Los 7: Langula (THALIS 12392), 1 x OU
Los 8: Lengefeld (THALIS 12402), 1 x OU
Los 9: Urbach (THALIS 12787), 1 x OU
Großengottern (THALIS 12220) - eine orientierende Untersuchung
Hohenbergen (THALIS 12692) - eine orientierende Untersuchung und eine historische Erkundung
Körner (THALIS 12359/12360) - zwei orientierende Untersuchungen
Kaisershagen (THALIS 12321) - eine orientierende Untersuchung
Diedorf (THALIS 12135) - eine orientierende Untersuchung
Horsmar (THALIS 12303/12305) - zwei orientierende Untersuchungen
Langula (THALIS 12392) - eine orientierende Untersuchung
Lengefeld (THALIS 12402) - eine orientierende Untersuchung
Urbach (THALIS 12787) - eine orientierende Untersuchung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, bewilligt im Rahmen einer Projektförderung, auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen - Förderrichtlinie Altlasten vom 22.12.2022 (ThürStAnz Nr. 4/2023), Zuschüsse aus Mitteln des Thüringer Landeshaushalts.
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Es ist daher zwingend erforderlich, dass
- die für die Gutachten erforderlichen Geländearbeiten (Bohrarbeiten, Vermessungen u. ä.) spätestens am 31.03.2023 abgeschlossen sind und
- die Gutachten inkl. Rechnung spätestens bis 17.06.2023 dem Fachdienst Bau und Umwelt vorliegen.
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Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) - Bestbieterprinzip.
Gemäß § 12a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.