Neubau Forschungsgebäude Microverse Center Jena (MCJ)_Los 04 Baugrube und Verbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22-59-80457080-B-O-4
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Str.26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03641-9414010
Fax: +49 03641-9414002
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Forschungsgebäude Microverse Center Jena (MCJ)_Los 04 Baugrube und Verbau
Neubau Forschungsgebäude MCJ Jena Rosalind-Franklin-Straße 07745 Jena
Herstellen und Rückbau von Verbauten bestehend aus:
Trägerbohlwand ca. 820 m²
Bohrpfahlwand ca. 1350 m²
sowie Herstellen einer Baugrube
Erdaushub ca. 12.520 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Baugrube und Verbau
Postanschrift: An der Autobahnabfahrt 1
Ort: Sankt Gangloff
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de,
um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
3. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
4. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
5. Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
6. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen.
7. Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden gemäß VOB/A §12a EU (3) bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist von der zuständigen Vergabestelle erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEV65AL
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-37737276
Fax: +49 361-37739354
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neubau Forschungsgebäude MCJ Jena Rosalind-Franklin-Straße 07745 Jena
Herstellen und Rückbau von Verbauten bestehend aus:
Trägerbohlwand ca. 820 m²
Bohrpfahlwand ca. 1350 m²
sowie Herstellen einer Baugrube
Erdaushub ca. 12.520 m³
Postanschrift: An der Autobahnabfahrt 1
Ort: Sankt Gangloff
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07629
Land: Deutschland
Es war geplant das Gründungspolster durch ein anderes Gewerk (Rohbau) in Magerbeton herzustellen. Im Zuge der Arbeiten zur Herstellung des Baugrubenverbaus wurde entschieden, dass das vorh. Aushub- und Bohrebenenmaterial durch Bindemittelzugabe soweit verbessert werden soll, dass es die erforderlichen Eigenschaften aufweist um als Gründungspolsters eingebaut werden kann.
Die Mehrmengen bei der Entsorgung des Bodens ergeben
sich aus den Ergebnissen der Erdstoffbeprobungen, im HLV sind jeweils nur 5to als Zulage enthalten, da aus den punktuellen
Aufschlüssen des Baugrundgutachtens keine erhöhten Belastungen zu erwarten waren.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Während der Ausführungsphase ergab sich der Bedarf von zusätzlichen Leistungen, die für die Funktionalität des Gesamtwerkes erforderlich, aber in der Hauptleistung bislang nicht definiert waren.
Aufgrund des engen Bauzeitenplans und da der Auftragnehmer bereits mit tangiernden Leistungen beauftrag ist und damit eine enge Verknüpfung zu den zusätzlichen Leistungen besteht, ist die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB nicht möglich.