Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme eines stationären langsam laufenden Ein-Wellen-Zerkleinerers Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: US007-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Magdeburger Allee 34
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/5642382
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme eines stationären langsam laufenden Ein-Wellen-Zerkleinerers
Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme eines stationären langsam laufenden Ein-Wellen-Zerkleinerers in der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost (RABA)
SWE UmweltService GmbH
Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost
Schwerborner Straße 29b
99087 Erfurt
Die SWE UmweltService GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe (SWE) und entsorgt im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt gemischte Siedlungsabfälle, Sperrmüll und in geringem Umfang andere, für die Behandlung in der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) geeignete Abfälle.
Der in der RABA vorhandene Zerkleinerer (Doppstadt Büffel DW 2560 E1) soll im 3. Quartal 2024 durch einen stationären langsam laufenden Ein-Wellen-Zerkleinerer ersetzt werden. Gegenstand des Vertrages ist der sorgsame Abbau des vorhandenen Zerkleinerers sowie die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme eines Zerkleinerers einschließlich Nebenleistungen als in sich geschlossene, durch Liefergrenzen klar umrissene Anlage. Der vorhandene Zerkleinerer muss komplett zur Weiterverwendung durch den AG erhalten bleiben.
Die vorhandene Stahlkonstruktion des bestehenden Zerkleinerers kann für den neuen Zerkleinerer weiterverwendet werden. Es ist jedoch Sache des Bieters, die Statik und die technischen Voraussetzungen der Konstruktion zu prüfen.
Der Bieter sichert einen Störungsdienst zu, der wochentags innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung durch den Auftraggeber mit der Störungsaufnahme und Reparatur vor Ort beginnt. Wenn die Störungsmeldung durch den Auftraggeber am Freitag bis 13:00 Uhr erfolgt, ist eine Aufnahme der Arbeiten am darauffolgenden Montag bis 13:00 Uhr gefordert.
Die Wartung des Zerkleinerers nach Abnahme wird in einem gesonderten Vertrag geregelt. Weitere Details sind dem Leistungsverzeichnis, dem Muster Vertrag über die Lieferung und Errichtung eines Zerkleinerers für die Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost und dem Muster Wartungsvertrag zu entnehmen.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es erfolgt in der ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) keine Auswahl nach Punktebewertung. Vielmehr sind die Mindestanforderungen in Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben mittels dem vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfüllen.
Weitere Angaben zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung muss mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag nachgewiesen werden.
Bei Bietergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen:
- Nachweis Eintragung in das Berufsregister
- Auszug aus dem Handelsregister (bzw. Handwerksrolle)
Ergänzend zu den Unterlagen aus Abschnitt III.1.1) sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angabe des Netto-Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 800 000 EUR pro Jahr für den vertragsgegenständlichen Teil Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme stationärer langsam laufender Ein-Wellen-Zerkleinerer betragen (Eigenerklärung). Entsprechende Nachweise für den Umsatz können vom AG nachgefordert werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
(mind. Höhe): Je Versicherungsfall: 5 000 000 EUR für Personenschäden / 1 000 000 EUR für Sachschäden / 1 000 000 EUR für Vermögensschäden.
- Eigenerklärung Russland.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen.
Der Bestbieter hat nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb von 5 Tagen die Verpflichtungen gemäß ThürVgG (Tariftreue und Entgeltgleichheit, Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen), auch für NAN vorzulegen.
Unternehmensbeschreibung und Angaben zur Auftragsausführung (Mussangabe) 1. Unternehmensgeschichte und aktuelle Geschäftstätigkeit. 2. Beschreibung zur Ausführung des Auftrages, 3. Beschreibung der Leistung die an Nachunternehmer vergeben werden. 4. Beschreibung des vorgehaltenen Störungs- und Wartungsdienstes.
Referenzen: Nachweis von 3 vergleichbaren positiven Referenzen der maximal letzten 5 Jahre wobei mit den Referenzen folgende Leistungen nachgewiesen werden müssen: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von stationären langsam laufenden Ein-Wellen-Zerkleinerern für gemischte Siedlungsabfälle, die ähnlich zu dem ausgeschriebenen Zerkleinerer sind.
Mindestangaben der Referenzen: Benennung des Projektes, Ansprechpartner des Auftraggebers (Betreiber des Zerkleinerers) mit Kontaktdaten (Telefon und Mail), Auftragswert, Beschreibung des Zerkleinerers, Angabe Durchsatzmaterial, Angabe ca. Bh pro Jahr, Angabe Anzahl Wartungsintervalle. Die Referenzen sind in dem entsprechenden Formular einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen müssen von den Betreibern der Anlagen auf Anforderung des AG bestätigt werden. Eine Referenzbestätigung ausschließlich über eine Ingenieurbüro oder Generalunternehmer ist nicht zulässig. Die Bestätigung der Referenzen erfolgt über Formblatt 444 oder eine Erklärung, die die gleichen angaben enthält.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise von den Bietern der engeren Wahl nachzufordern.
Geforderte Mindeststandards und Mindestanforderungen an die Serviceleistungen:
Sprache:
— der Teilnahmeantrag, die Angebotsbearbeitung, die gesamte Vertragsabwicklung, Zeichnungen und Dokumentationen sind ausschließlich in deutscher Sprache auszufertigen,
— die komplette Dokumentation ist in deutscher Sprache zu erstellen, für die Projekt- und Bauleitung des Projektes ist nur Personal einzusetzen, das verhandlungssicher in deutscher Sprache kommunizieren kann(sprechen, schreiben und lesen),
— der Bieter sichert eine Mindestzugriffszeit von 24 Stunden in Havarie-Fällen zu. Dies heißt, innerhalb von 24 Stunden nach Anforderung steht die erforderliche Technik und Manpower am Standort Erfurt zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden nur elektronisch eingereichte Angebote und Teilnahmeanträge zur Öffnung und Wertung zugelassen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrages und Angebotes sowie vor Ablauf der Teilnahme- und Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebotes zu beachten sind.
Weiterhin erfolgt über die unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse die Nachforderung von Unterlagen, die Informationen an unterlegene oder nicht berücksichtigte Bieter sowie die Zuschlagserteilung.
Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (§ 12a ThürVgG) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt und als *.pdf-Dateivorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG – NU-Einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen),
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist in Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer,
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2ThürVgG),
3) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2ThürVgG).
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-3773-7254
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.