Durchführung des LEADER-Managements für die LEADER-Region „Altenburger Land“ zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2014-2020. Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 019-029998
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Borngasse 7
Ort: Starkenberg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04617
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wolfram Schlegel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-rag-abg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des LEADER-Managements für die LEADER-Region „Altenburger Land“ zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2014-2020.
Nachbeauftragung von Mehrleistungen des LEADER-Managements für die Förderjahre 2020-2022
Vertragsgegenstand ist die Durchführung des LEADER-Managements sowohl als Dienstleister als auch als Stabsstelle für die Region „Altenburger Land“. Im Vertrag vom 17.11.2015 zwischen der Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH (WFG, LEADER-Management bzw. AN) und dem Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL) e.V. (RAG „Altenburger Land“ bzw. AG) wurden für den Zeitraum 3.11.2015 bis 31.12.2023 (inkl. 10 % Eigenanteil der RAG), 639 133,00 EUR Honorar vereinbart. Dieser Betrag basierte auf der Grundlage des bewilligten Gesamtbudgets in Höhe von 3 Mio. EUR (laut Schreiben des TMIL zur Genehmigung der Regionalen Entwicklungsstrategie vom 31.7.2015 – Zeichen 53-3423) für den Umsetzungszeitraum 2015-2023.
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung: Durchführung des LEADER-Managements für die LEADER-Region „Altenburger Land“ zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2014-2020
Postanschrift: Rudolf-Diener-Straße 19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.wfg-ot.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36157100
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Rahmen der EU-Förderperiode 2014-2020 zur Entwicklung des ländlichen Raums besteht der Auftrag in der Durchführung des Regionalmanagements (LEADER-Management) im Aktionsgebiet der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) „Altenburger Land“. Wesentliche Aufgabe ist die Umsetzung der bestehenden Regionalen Entwicklungsstrategie „Altenburger Land“ 2014-2020 in enger Zusammenarbeit mit der RAG „Altenburger Land“. Das LEADER-Management übernimmt sämtliche Managementaufgaben der RAG im Bereich LEADER, die Evaluierung und die Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt die RAG bei der Umsetzung und Fortschreibung des RES „Altenburger Land“ 2014-2020.
Postanschrift: Rudolf-Diener-Straße 19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.wfg-ot.de
Auf der Grundlage der Schreibens des TMIL vom 14.05.2020 wurde der bestehende Vertrag zwischen dem FEAL e.V. (RAG „Altenburger Land“) und der Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen auf seine Rechtsgültigkeit und die Auskömmlichkeit geprüft. Der Vertrag wurde am 17.11.2015 auf der Grundlage des bewilligten Gesamtbudgets in Höhe von 3. Mio. € für den Umsetzungszeitraum 2015-2023 geschlossen. Bezüglich der Auskömmlichkeit wurde allerdings ein tatsächlicher Mehrbedarf festgestellt. In den Jahren 2019 und 2020 wurden der RAG Altenburger Land gegenüber den Jahren 2016 und 2017 erhöhte Mittelbudgets zugewiesen, die zur Bewilligung von zusätzlichen LEADER-Projekten im ländlichen Raum geführt haben. Im Altenburger Land sind mit Stand Juni 2020 insgesamt 77 Projekte mit 3.427.621,58 € Mitteln durch erfolgreich umgesetzte Projekte sowie durch mit Zuwendungsbescheiden belegten Projekten gebunden. Somit wurde der maximale Finanzrahmen laut Zuwendungsbescheid von 3 Mio. € Gesamtkosten aus dem Jahr 2015 bereits um rund 427.000 € überschritten. Daraus resultierte bis Juni 2020 für das LEADER-Management ein zeitlicher Mehraufwand u. a. zur Initiierung, Abstimmung, Bewertung und Beschlussfassung und weiterhin ergibt sich bis Ende 2023 weiterhin ein Mehraufwand für die Projektbetreuung, Umsetzungsbegleitung und Abrechnung für zusätzliche LEADER-Vorhaben. Die Mehrleistungen des LEADER-Managements bei der Projektbearbeitung wurden im Jahr 2020 mit dem 1. Nachtrag zum Vertrag vom 17.11.2015 bereits um 25 000 EUR Gesamtkosten (inkl. MwSt.) aufgestockt. Durch erwartete Mehraufwendungen für Projektarbeit, resultierend aus den bereitgestellten Mitteln für 2021 inkl. der VE 2022/2023, sind die im Vertrag für das Jahr 2021 und 2022 vorgesehenen Managementkosten wiederum anzupassen. Daher plant die RAG die Aufstockung des Management-Vertrages in den Jahren 2021 und 2022 mit jeweiligen Gesamtkosten in Höhe von 90 000,00 EUR (inkl. MwSt.). Somit ergeben sich neue Gesamtkosten in Höhe von 721.911,11 EUR (inkl. MwSt.) für den LEADER-Managementvertrag zwischen der RAG „Altenburger Land“ und der WFG. Das neue Gesamthonorar übersteigt nach Bewilligung der beantragten Mittel für 2021 und 2022 den Auftragswert aus dem Jahr 2015 um mehr als 10 %. Der Honorarwert für den beantragten Nachtrag des LEADER-Managements wird jedoch nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Erstens wäre ein Wechsel des Auftragnehmers aus inhaltlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und nur mit erheblichen Schwierigkeiten für den reibungslosen Prozessablauf oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (vgl. GWB § 132, Abs. 2, Nr. 2). Durch die intensive bisherige Befasstheit des Auftragnehmers mit Strategie, regionalen Spezifika, Prozessen und Gremien liegt eine außergewöhnliche Eignung der WFG vor, die nicht einfach durch einen anderen Auftragnehmer ohne erheblichen Zusatz- bzw. Einarbeitungsaufwand und weiteren erheblich erhöhten Honorarkosten bzw. ohne Schwierigkeiten erbracht werden kann. Zweitens ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die vom Auftraggeber nicht vorhersehbar waren (erhebliche Aufstockung der Budgetmittel in den Jahren 2021-2023) und die den Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändern (vgl. GWB § 132, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3).