Lieferung von Betriebsstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023GL-20202-005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34
Ort: Pirna OT Graupa
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35015420
Fax: +49 3501542213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smekul.sachsen.de/sbs
Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34
Ort: Pirna OT Graupa
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35015420
Fax: +49 3501542213
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Betriebsstoffen
Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl für den Staatsbetrieb Sachsenforst - Rahmenvertrag
Teillos 1
Freistaat Sachsen, s. Vergabeunterlagen
Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl für den Staatsbetrieb Sachsenforst als Rahmenvertrag für 2024 - Los 1 (Forstbezirke Taura, Leipzig, Dresden, Oberlausitz, Neustadt, Chemnitz, Nationalpark Sächsische Schweiz, Biosphärenreservat Obere Heide- und Teichlandschaft, Maschinenstationen Königstein und Crottendorf sowie die FAS Morgenröthe)
Teillos 2
Freistaat Sachsen, s. Vergabeunterlagen
Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl für den Staatsbetrieb Sachsenforst als Rahmenvertrag für 2024 - Los 2 (Forstbezirke Bärenfels, Marienberg, Plauen, Neudorf, Eibenstock und Adorf)
Teillos 3
Freistaat Sachsen, s. Vergabeunterlagen
Lieferung von Biokettenöl für den Staatsbetrieb Sachsenforst als Rahmenvertrag für 2024 - Los 3 (Maschinenstation Crottendorf)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung
- Angaben zur Einholung WReg-Auszug
- Angaben zur verfügbaren Arbeitskapazität (Anzahl Lose)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363