Vergabe des Auftrags zur Gewinnung der LEADER- Regionalmanagements in der kommenden ELER-Förderperiode mit insgesamt 8 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 1-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borngasse 7
Ort: Starkenberg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04617
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-rag-abg.de/
Postanschrift: Hohe Straße 25
Ort: Langenwetzendorf
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07957
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-rag-greiz.de/
Postanschrift: Rippershäuser Straße 16
Ort: Rippershausen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98639
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leader-rag-henn.de/
Postanschrift: Nickelsdorf 1
Ort: Crossen/ Elster
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07613
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-sh.de/
Postanschrift: Bahnhofstraße 17
Ort: Remptendorf
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-sok.de/
Postanschrift: Dammstraße 22
Ort: Körner
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99998
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-rag-uh.de/
Ort: Mellingen
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-rag-wei.de/
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag-soemmerda-erfurt.de/
Die Beschaffung betrifft jeweils das LEADER-Regionalmanagement je Auftraggeber je Los.
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe des Auftrags zur Gewinnung der LEADER- Regionalmanagements in der kommenden ELER-Förderperiode mit insgesamt 8 Losen
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe (RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der Fördermittel entscheiden.
Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem ersten Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe der Regionalmanagements für 8 LEADER-Regionen auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.)
Thüringen, je nach Los in unterschiedlichen Regionen
Im Rahmen der EU-Förderperiode 2023-2027 zur Entwicklung des ländlichen Raums beabsichtigt die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land die Vergabe eines Auftrages zur Durchführung des LEADER-Regionalmanagements im Aktionsgebiet Altenburger Land, welches den gesamten Landkreis Altenburger Land mit einer Fläche von 596 km2 und 87.807 Einwohnern umfasst. Wesentliche Aufgabe ist die Umsetzung der bestehenden Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land“ 2023-2027 in enger Zusammenarbeit mit der RAG. Die RES ist abrufbar unter der Internetadresse der RAG www.leader-rag-abg.de.
Das LEADER-Regionalmanagement soll dabei Managementaufgaben der RAG organisatorisch abwickeln, Öffentlichkeitsarbeit betreiben, Monitoring und Evaluierung durchführen sowie die RAG bei der Umsetzung und Fortschreibung der RES unterstützen. Der Managementauftrag umfasst eine (1,0) Vollzeitstelle. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht zwingend nur eine Person die Aufgabe erfüllen muss. Die RAG beabsichtigt, die genannten Leistungen im Zeitraum vom 10.07.2023 bis zum 31.12.2027 zu vergeben, mit einer Option auf Verlängerung des Managementauftrages bis zum 31.12.2029 (vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln durch den Freistaat Thüringen).
Eine Option auf Verlängerung des Managementauftrages bis zum 31.12.2029 besteht (vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln durch den Freistaat Thüringen).
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
LEADER Aktionsgruppe Greizer Land e.V.
Das Aktionsgebiet „Greizer Land“ - besteht aus dem Landkreis Greiz (ohne die Kommunen Bad Köstritz und Caaschwitz) und ländlich geprägten Orts- bzw. Gemeindeteilen der Stadt Gera.
Im Rahmen der EU-Förderperiode 2023-2027 zur Entwicklung des ländlichen Raums besteht der zu vergebende Auftrag in der Durchführung des Regionalmanagements (LEADER-Managements) im Aktionsgebiet der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) „Greizer Land“ e.V. Wesentliche Aufgabe ist die Umsetzung der bestehenden Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Greizer Land“ 2023-2027 in enger Zusammenarbeit mit der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) „Greizer Land“.
Das LEADER-Management soll sämtliche Managementaufgaben der RAG im Bereich LEADER organisatorisch abwickeln, das Monitoring, die Evaluierung und die Öffentlichkeitsarbeit betreiben und die RAG bei der Umsetzung und Fortschreibung der RES „Greizer Land“ 2023-2027 unterstützen. Die RAG „Greizer Land“ beabsichtigt, die o. g. Leistungen im Leistungszeitraum vom ab Zuschlagserteilung, frühestens ab 15.06.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption bis 31.12.2029 zu vergeben (vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln durch den Freistaat Thüringen). Für das LEADER-Management werden laut der RES mind. 1,0 Vollzeitstellen veranschlagt.
Die RES ist abrufbar unter der Internetadresse: http://www.leader-rag-greiz.de.
Es besteht die Option der Verlängerung bis 31.12.2029.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens 15.06.2023
RAG LEADER Henneberger Land e.V.
Die LEADER-Region „Henneberger Land“ entspricht der Abgrenzung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zzgl. der zehn ländlich geprägten Ortsteile der kreisfreien Stadt Suhl im Freistaat Thüringen.
Im Rahmen der EU-Förderperiode 2023-2027 zur Entwicklung des ländlichen Raums beabsichtigt die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Henneberger Land die Vergabe eines Auftrages zur Durchführung des LEADER-Regionalmanagements. Wesentliche Aufgabe ist die Umsetzung der bestehenden Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Henneberger Land“ 2023-2027 in enger Zusammenarbeit mit der RAG. Die RES ist abrufbar unter der Internetadresse der RAG https://www.leader-rag-henn.de/
Das LEADER-Regionalmanagement soll dabei Managementaufgaben der RAG organisatorisch abwickeln, Öffentlichkeitsarbeit betreiben, Monitoring und Evaluierung durchführen sowie die RAG bei der Umsetzung und Fortschreibung der RES unterstützen. Für das LEADER-Management werden laut der RES mind. 1,0 Vollzeitstellen im Zeitraum 2023/24 - 2027 und 0,5 Vollzeitstellen für 2028- 2029 veranschlagt.
Für eine mögliche Verlängerungsoption sind 0,5 Vollzeitstellen für 2028- 2029 veranschlagt.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Regionale Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V.
Das Gebiet der LEADER-Region umfasst den gesamten Saale-Holzland-Kreis, die ländlich geprägten Ortsteile der Stadt Jena sowie die Stadt Bad Köstritz und die Gemeinde Caaschwitz des Landkreises Greiz.
Für die Durchführung des LEADER-Managements für die RAG Saale-Holzland e.V. einschließlich Einrichtung, Betrieb und Leitung der Geschäftsstelle der RAG Saale-Holzland e.V. zur Umsetzung der vorhandenen Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Saale-Holzland (RES) mit dem Fokusthema Nachhaltigkeit (veröffentlicht unter www.rag-sh.de) entsprechend der LEADER-Methode der Europäischen Union zur Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung wird ein Regionalmanagement ausgeschrieben. Mit Unterstützung des LEADER-Managements soll die erarbeitete Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt werden. Die Aktivierung und Bündelung lokaler Netzwerke und Akteur:innen durch eine zentrale Stelle ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteur:innen soll im Rahmen des LEADER-Managements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung sowie Qualifizierung der RAG gezielt gefördert werden. Das LEADER-Management nimmt eine wichtige Verbindung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Partner:innen ein. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteur:innen der Region Saale-Holzland und unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorschläge für die Region. Daneben organisiert das LEADER-Management den Erfahrungsaustausch und Kooperationsprojekte mit anderen Regionen in ländlichen Räumen.
Es besteht eine Verlängerungsoption von jeweils 6 Monaten bis zum 31.12.2029.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla e. V.
Saale-Orla-Kreis
Für die Durchführung des LEADER-Managements für die RAG Saale-Orla e.V. zur Umsetzung der vorhandenen Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Saale-Orla (RES) entsprechend der LEADER-Methode der Europäischen Union zur Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung wird ein Regionalmanagement ausgeschrieben. Mit Unterstützung des LEADER-Managements soll die erarbeitete Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt werden. Dafür sind mindestens 1,1 Vollzeitstellen bzw. 1892 Stunden pro Jahr vorgesehen.
Eine Verlängerungsoption bis 31.12.2029 um jeweils ein halbes Jahr ist möglich.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Regionale Aktionsgruppe (RAG) Unstrut - Hainich e.V
Die Geschäftsstelle der RAG und gleichzeitiger Sitz des LEADER-Managements soll in den Räumlichkeiten der Landwirtschaft Körner GmbH & Co. Betriebs. KG, Dammstr. 22, 99998 Körner, eingerichtet werden.
Es wird ein Regionalmanagement für die RAG Unstrut- Hainich ausgeschrieben. Die zu vergebene Leistung soll ab Zuschlagserteilung, frühestens zum 01.07.2023, beginnen und endet am 31.12.2027 mit der Option der Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr bis maximal 31.12.2029. Der Leistungsumfang beinhaltet die Durchführung des LEADER-Managements nach dem LEADER-Ansatz des Freistaates Thüringen zur Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung durch die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie.
Die RAG-UH vergibt ein professionelles Regionalmanagement. Dieses umfasst mindestens 1,0 VbE bis zu maximal 1,5 VbE.
Es besteht die Option der Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr bis maximal 31.12.2029.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Die Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens zum 01.07.2023.
Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land- Mittelthüringen e.V.
Zur LEADER-Region gehören der Kreis Weimarer Land und Ortsteile der Städte Weimar und Erfurt.
Es wird die Durchführung des Regionalmanagements einschließlich Einrichtung, Betreibung und Leitung der lokalen Geschäftsstelle der RAG Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie 2023 - 2027 (RES) für die LEADER-Region Weimarer Land - Mittelthüringen vergeben.
Zur LEADER-Region gehören der Kreis Weimarer Land und Ortsteile der Städte Weimar und Erfurt. Die Regionale Entwicklungsstrategie 2023 - 2027 (RES) für die LEADER-Region Weimarer Land-Mittelthüringen kann auf der Website der RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e.V. eingesehen werden (www.leader-rag-wei.de).
Es besteht eine Option der Verlängerung des Vertrages bis zu fünfmal um je 6 Monate.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlagserteilung, frühestens zum 01.07.2023
Regionale Aktionsgruppe Sömmerda - Erfurt e.V.
Die Gebietskulisse der LEADER-Region Sömmerda-Erfurt umfasst den Landkreis Sömmerda sowie die Ortsteile Mittelhausen, Schwerborn und Töttleben der Stadt Erfurt.
Ausgeschrieben wird die Durchführung des lokalen LEADER-Managements (sog. Regionalmanagement) einschließlich der Betreibung und Leitung einer örtlichen Geschäftsstelle für das lokale Aktionsbündnis in der LEADER-Region. Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass das künftige LEADER-Management vor Ort tätig wird und die Geschäftsstelle in der LEADER-Region betrieben wird. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass das Unternehmen des Auftragnehmers nicht selbst in der Region ansässig sein muss. Es soll sichergestellt werden, dass jeder Ort in der Region in dringenden Fällen tagesaktuell erreichbar ist. Das Regionalmanagement soll die RAG im Leistungszeitraum (frühestens ab 01.07.2023 bis 31.12.2027) bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) unterstützen sowie Antragsteller bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der Geschäftsstelle der RAG übernehmen.
Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung, Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das Regionalmanagement ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit zur Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen eines Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden. Das Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese, auf der Grundlage der RES, aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für die Region. Das Regionalmanagement organisiert den Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das Regionalmanagement führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring und Evaluierungen durch.
Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER-Regionen in Thüringen und bundesweit (BAGLAG) und fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL.
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region Sömmerda-Erfurt kann auf der Website der RAG (www.rag-soemmerda-erfurt.de) eingesehen und heruntergeladen werden.
Es besteht eine Verlängerungsoption um jeweils ein halbes Jahr bis zu 2 Jahre.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.)
Postanschrift: Rudolf-Diener-Str. 19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LEADER Aktionsgruppe Greizer Land e.V.
Postanschrift: Rudolf-Diener-Straße 19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RAG LEADER Henneberger Land e.V.
Postanschrift: Cranlachstraße 11
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99823
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionale Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V.
Postanschrift: Nickelsdorf 1
Ort: Crossen
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07613
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla e. V.
Postanschrift: Jakobstraße 10
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionale Aktionsgruppe (RAG) Unstrut - Hainich e.V
Postanschrift: Pfortenstr.12
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionale LEADER-Aktionsgruppe Weimarer Land- Mittelthüringen e.V.
Postanschrift: Kupferstraße 1
Ort: Mellingen
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99441
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionale Aktionsgruppe Sömmerda - Erfurt e.V.
Postanschrift: Weimarische Str. 29b
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.