PPK Sammlung, Transport und Verwertung (Altpapierentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt) Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: SW014-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWE Stadtwirtschaft GmbH
Postanschrift: Magdeburger Allee 34
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361/5642382
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E46744937
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E46744937
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Unternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

PPK Sammlung, Transport und Verwertung (Altpapierentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt)

Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: SW014-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90511400 Altpapiersammlung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

PPK Sammlung, Transport und Verwertung 2024-2026

Los 1: Einsammlung und Transport von Altpapier in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Erfurt, ca. 2.800 t pro Jahr,

Los 2: Verwertung von Altpapier für die Landeshauptstadt Erfurt, ca. 7.600 t pro Jahr.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsammeln und Transport von Altpapier in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Erfurt

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

PPK Sammlung, Transport und Verwertung 2024-2026 Los 1: Einsammlung und Transport von Altpapier (ca. 2.800 t pro Jahr) in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Erfurt und Verbringung an einen Sammelpunkt im Stadtgebiet Erfurt einschließlich Eingemeindungen. Dieser ist befindet sich maximal 2 km entfernt zu einer Abfahrt bzw. Auffahrt einer Bundesstraße oder Bundesautobahn. Dieser Sammelpunkt ergibt sich konkret aus dem Wettbewerbsergebnis des Los 2.

Dieses Los fällt in den Geltungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dem Auftraggeber steht die Option zu, das Vertragsverhältnis um ein Jahr (bis zum 31.12.2027) oder um zwei Jahre (bis zum 31.12.2028) zu verlängern. Im Falle der Verlängerung um ein Jahr hat der Auftraggeber auch die Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von Altpapier

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verwertung von Altpapier:

Der Auftragnehmer nimmt die Durchführung der Verwertung des im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt eingesammelten und an der vom Auftragnehmer benannten Übergabestelle zur Verfügung gestellten Altpapiers vor. Der Auftragnehmer betreibt eine geeignete Übernahmestelle während des gesamten Leistungszeitraumes im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Die Übernahmestelle muss aufgrund der Erreichbarkeit für die kommunalen Entsorgungsfahrzeuge in einem Gewerbegebiet gelegen sein und dieses Gewerbegebiet darf dabei nicht weiter als 2 km zu einer Bundesstraße bzw. Ab-/Auffahrt einer Bundesautobahn entfernt sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dem Auftraggeber steht die Option zu, das Vertragsverhältnis um ein Jahr (bis zum 31.12.2027) oder um zwei Jahre (bis zum 31.12.2028) zu verlängern. Im Falle der Verlängerung um ein Jahr hat der Auftraggeber auch die Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber mit E-Mail Adresse und Telefon-Nummer,

- Sitz der zuständigen Verwaltung bzw. Geschäftsführung,

- Erklärung über die Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften Niederlassungen),

- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist,

- Nachweis Entsorgungsfachbetrieb,

- Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft in Kopie,

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der zuständigen Behörde),

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben,

- Eigenerklärung des Unterauftragnehmers darüber, dass

1. sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet 2. Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

- Weitere zu leistende Eigenerklärungen des Bieters sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 – 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern kein Abschluss in deutscher Sprache aufgestellt wird, genügt zunächst eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen in Verbindung mit den Unterlagen in Originalsprache.

- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

- weitere zu leistende Eigenerklärungen des Bieters sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs 3 MiLoG,

- Eigenerklärung Russland.

Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkteingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 - 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der losbezogenen Bürgschaft beträgt 15.000,00 € (netto).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

Zur Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit hat der Bieter für sein Angebot die nachstehenden Angaben zu machen:

- Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes,

- der Auftraggeber gibt vor, dass alle für das Sammeln und den Transport im Leistungszeitraum eingesetzten Fahrzeuge mindestens über eine Abgasreinigung gemäß Euro-6-Norm verfügen müssen,

- Nachweis nur für Los 1, dass die Vorgaben des SaubFaherzeugBeschG eingehalten werden (gemäß Formular für Anbieter zu Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG),

- Nachweis nur für Los 2, dass die Übernahmestelle in einem Gewerbegebiet liegt und dieses nicht weiter als 2 km zu einer Bundesstraße bzw. Ab-/Auffahrt einer Bundesautobahn entfernt ist,

- weitere zu leistende Eigenerklärungen des Bieters sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 - 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote zur Öffnung und Wertung zugelassen.

Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.

Weiterhin erfolgt über die unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse die Nachforderung von Unterlagen, die Informationen an unterlegene oder nicht berücksichtigte Bieter sowie die Zuschlagserteilung.

Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (§ 12a ThürVergG) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt und als *.pdf-Dateivorzulegen:

1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),

2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG – NU-Einsatz/§ 17 ThürVgG – Kontrollen/§ 18 ThürVgG – Sanktionen),

3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).

Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist in Bezug auf die Nachunternehmen:

1) Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer,

2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2ThürVgG),

3) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2ThürVgG).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-3773-7254
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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