Patientenportal Referenznummer der Bekanntmachung: SMS_SKHAR-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hufelandstraße 15
Ort: Arnsdorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf
E-Mail:
Telefon: +49 35200262261
Fax: +49 35200262222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.skh-Arnsdorf.sachsen.de/startseite/
Postanschrift: Hufelandstraße 15
Ort: Arnsdorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf
E-Mail:
Telefon: +49 35200262261
Fax: +49 35200262222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.skh-Arnsdorf.sachsen.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal
Gemeinsame Beschaffung eines Patientenportals und einer Entlassmanagementplattform zur Erfüllung wesentlicher Vorgaben aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und zur Verbesserung des Informationsaustauschs für die vier sächsischen Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie
Digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement (Patientenportal)
SKH Arnsdorf, SKH Altscherbitz, SKH Großschweidnitz, SKH Rodewisch
Die vier Landeskrankenhäuser Sachsen (nachfolgend SKH)
beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung eines Patientenportals für das digitale Aufnahme- und
Behandlungsmanagement. Die Beschaffung erfolgt gemeinsam, anschließend sollen das Patientenportal in / für alle / n vier SKH implementiert werden. Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die schrittweise Einrichtung eines flächendeckenden
Patientenportals für ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement. Mit der Etablierung des Patientenportals soll eine Reduktion der bisherigen Kommunikations- und Administrationsaufwände für Patienten sowie Mitarbeitende und damit eine Verbesserung im Informationsaustausch erreicht werden.
Die Laufzeit des Vertrags kann hinsichtlich der Leistungspflichten gemäß Nummer 5 einseitig durch den Auf-traggeber über die unter Nummer 5.2 festgelegte Dauer hinaus um weitere 24 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung bedarf einer schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Darüber hinaus verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird.
Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement (Entlassmanagementplattform)
SKH Arnsdorf, SKH Altscherbitz, SKH Großschweidnitz, SKH Rodewisch
Die vier Landeskrankenhäuser Sachsen (nachfolgend SKH)
beabsichtigen die gemeinsame Beschaffung einer Plattform für das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Beschaffung erfolgt gemeinsam, anschließend sollen die Entlassmanagementplattform in / für alle / n vier SKH implementiert werden. Das Ziel des hier beschriebenen Vorhabens ist die schrittweise Einrichtung eines digitalen
Entlass- und Überleitungsmanagements. Mit der Etablierung Entlassmanagements soll eine Reduktion der bisherigen Kommunikations- und Administrationsaufwände für Patienten sowie Mitarbeitende und damit eine Verbesserung im Informationsaustausch erreicht werden.
Die Laufzeit des Vertrags kann hinsichtlich der Leistungspflichten gemäß Nummer 5 einseitig durch den Auf-traggeber über die unter Nummer 5.2 festgelegte Dauer hinaus um weitere 24 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung bedarf einer schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Darüber hinaus verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Unternehmen erklärt, dass
a) es in einem Handelsregister eingetragen ist,
und
b) es über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme
• Für Personenschäden mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person und
• Für alle sonstigen Schäden mindestens EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person
verfügt,
und
c) es über mindestens durchschnittlich jährlich 25 Beschäftigte verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: http://www.skh-Arnsdorf.sachsen.de/startseite/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: http://www.skh-Arnsdorf.sachsen.de/startseite/index.asp?ID=4421&art_param=363