Umbau Technikknoten - Haus 43, Los R08 - NEA - Erweiterter Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 050 23/TK/Los R08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Technikknoten - Haus 43, Los R08 - NEA - Erweiterter Rohbau
Klinikum St. Georg, Umbau Technikknoten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Klinikum St. Georg gGmbH, Haus 43 Technikknoten/-gebäude 1
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
Los R08 - NEA - Erweiterter Rohbau
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch die Errichtung einer neuen Netzersatzanlage. Der geplante Neubau soll aus zwei Etagen und einem Notstromaggregat in Containerbauweise auf dem Dach bestehen.
Im Untergeschoss sollen ein Vorratstank (10.000 l Diesel) und eine Batterieanlage errichtet werden. In der darüber liegenden Erdgeschossebene sollen zwei Trafos mit Schaltanlagen eingebaut werden. Auf dem Dach wird eine vorkonfektionierte Standard-Notstromanlage aufgestellt. Die Erdgeschoss- und Dachebene werden durch eine Treppenanlage in Stahlbauweise erschlossen. Der Stahlbau steht sowohl auf Fundamenten und wird auch an Ankerschienen am Gebäude befestigt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen sollen Erweiterte Rohbauarbeiten, im folgenden Umfang, ausgeführt werden.
Bestandteile der ausgeschriebenen Leistungen sind unter anderem:
- 266 m³ Hinterfüllung Bauwerk und Fundamente mit Liefermaterial
- 60 m² Fundamentplatte C25/30 Stahlbeton, WU-Beton, d=35cm
- 280 m² Außen- und Innenwände, C25/30, Stahlbeton, teilweise WU-Beton, Ortbeton, regelmäßig geschalt, d=25cm
- 560 m² Wandschalung
- 104 m² Deckenplatten in 2 Ebenen, C25/30, Stahlbeton, Dachplatte geneigt als WU-Beton, d=30cm
- ca. 110 m² Deckenschalung
- ca. 26 m Auskragungen
- ca. 16 t Bewehrung B500 als Stab- und Mattenstahl in Bodenplatte, Wänden, Decken und Einzelfundamenten
- ca. 116 m² Innendämmung mit Glasschaumdämmung einschl. Feinspachtel
- 4 St Einzelfundamente 1,00x1,00x1,00m mit Sockel, geschalt, auf Unterbeton 1,40x1,40x1,80m gegen Erdreich betoniert
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los R08 - NEA - Erweiterter Rohbau
Ort: Burgstädt
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046VTU
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.