Genehmigung HKP sowie Abrechnungsprüfung HKP und Pflege (03/VE/2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 03/VE/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mittelhäuser Straße 68
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3617479-226016
Fax: +49 8004558888-283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Genehmigung HKP sowie Abrechnungsprüfung HKP und Pflege (03/VE/2023)
Die Auftraggeberin hat die Zielsetzung folgende Dienstleistungen (verteilt auf zwei separate Fachlose) an einen geeigneten Auftragnehmer zu übertragen:
Nach Annahme und Aufarbeitung durch einen Auftragnehmer übernimmt die Auftraggeberin für folgende Leistungsbereiche die Abrechnungsprüfung (Outtasking):
Los 1:
• Leistungserbringer von Häuslicher Krankenpflege und Institutioneller Haushaltshilfe (§§ 132, 132a SGB V) / Abrechnungscode: 31 – 34
• Leistungserbringer der Außerklinischen Intensivpflege (ambulant) / Abrechnungscode: A1 – A4
• Leistungserbringer der Außerklinischen Intensivpflege (stationär) / Abrechnungscode: A5 – A8
• Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) / Abrechnungscode: 76
• Leistungserbringer Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) / Abrechnungscode: 75
Los 2:
• Leistungserbringer von Pflegeleistungen / Abrechnungscode: 35 – 39, 81 – 89
Los 1 - HKP
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist im Weiteren die Bereitstellung von einzelnen Softwarekomponenten durch den Auftragnehmer zur Nutzung durch die Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer überlässt der Auftraggeberin außerdem eine Software zur eigenen Prüfung und Bearbeitung der Rechnungsdaten für die Leistungsbereiche Häusliche Krankenpflege und Pflegeleistungen. Für die Themengebiete der Häuslichen Krankenpflege ist die Bereitstellung eines bereits etablierten und aktuell im Einsatz befindlichen Genehmigungstools (exklusive Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V) erforderlich.
Die der Auftraggeberin anzubietenden Softwarelösungen basieren auf am Markt erfolgreich eingeführten und dauerhaft gepflegten Standardprodukten.
Die Software wird jeweils zur uneingeschränkten Nutzung während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Details nach Ende der Vertragslaufzeit werden in einer separat zu vereinbarenden Abwicklungsvereinbarung definiert.
Die Software muss in deutscher Sprache zur Verfügung stehen und bedienbar sein. Im Rahmen der Einführung erfolgt die Anpassung der Softwarelösungen auf die Prozesse der Auftraggeberin und die Implementation zur Nutzung bei der Auftraggeberin.
Der Zugriff auf die Genehmigungs- und Abrechnungsmanagement-Software erfolgt über die Citrix-Umgebung der Auftraggeberin als eigenständige Anwendung oder webbasiert.
Die Datenverarbeitung inklusive eines eventuellen Hostings erfolgt innerhalb Deutschlands oder der EU.
Das Hosting der Software soll bei der Rechenzentrumsbetreiberin für die Auftraggeberin, der Bitmarck Technik GmbH in Hamburg, erfolgen.
Die Auftraggeberin hält sich die Option offen, im Rahmen des Vertragsverhältnisses einen Wechsel betreffend der Rechenzentrumsanbindung vorzunehmen und die Bereitstellung im Rahmen einer SaaS-Lösung beim Auftragnehmer in Anspruch zu nehmen.
Der Auftragnehmer gewährleistet die angemessenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes u. a. der DSGVO und des BDSG. Die für die Auftraggeberin geltenden Grundsätze des Datenschutzes werden eingehalten.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um viermalig jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern.
Der Nachbetrieb der überlassenen Software-Lösung ist nach Beendigung des Vertrages für maximal 12 Monate für einzelne Softwarekomponenten sowie
Datenarchivierung ist für max.12 Jahre nach Vertragsende möglich.
Die Auftraggeberin hat als Kalkulationsgrundlage zu den Abrechnungsfällen für das Jahr 2022 im Hinblick auf Ausschreibungsinhalte die Abrechnungsmengen ermittelt.
Aus den angegebenen Mengen der Abrechnungsfälle leiten sich keine Ansprüche hinsichtlich der Menge der Abrechnungsfälle ab. Eine Mindestmenge wird nicht garantiert.
Die absolute Höchstmenge der Abrechnungsfälle für die Grundlaufzeit von 24 Monaten beträgt 8.000.000. Für die viermalige Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr beträgt die Höchstmenge für die erste und zweite Verlängerungsoption jeweils 4.500.000 Abrechnungsfälle und für die dritte und vierte Verlängerungsoption jeweils 5.000.000 Abrechnungsfälle .
Los 2 - Pflege
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Leistungserbringer von Pflegeleistungen / Abrechnungscode: 35 – 39, 81 – 89
• Art der abgegebenen Leistungen:
01 = ambulante Pflege (einschl. pflegerische Betreuungsmaßnahmen)
02 = Tagespflege
03 = Nachtpflege
09 = Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
10 = Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
14 = Leistungen nach § 43b SGB XI (Vergütungszuschlag für zusätzliche
Betreuung und Aktivierung) i. V. m. § 41 SGB XI
Gegenstand der Ausschreibung ist im Weiteren die Bereitstellung von einzelnen Softwarekomponenten durch den Auftragnehmer zur Nutzung durch die Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer überlässt der Auftraggeberin außerdem eine Software zur eigenen Prüfung und Bearbeitung der Rechnungsdaten für die Leistungsbereiche Häusliche Krankenpflege und Pflegeleistungen. Für die Themengebiete der Häuslichen Krankenpflege ist die Bereitstellung eines bereits etablierten und aktuell im Einsatz befindlichen Genehmigungstools (exklusive Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V) erforderlich.
Die der Auftraggeberin anzubietenden Softwarelösungen basieren auf am Markt erfolgreich eingeführten und dauerhaft gepflegten Standardprodukten.
Die Software wird jeweils zur uneingeschränkten Nutzung während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Details nach Ende der Vertragslaufzeit werden in einer separat zu vereinbarenden Abwicklungsvereinbarung definiert.
Die Software muss in deutscher Sprache zur Verfügung stehen und bedienbar sein. Im Rahmen der Einführung erfolgt die Anpassung der Softwarelösungen auf die Prozesse der Auftraggeberin und die Implementation zur Nutzung bei der Auftraggeberin.
Der Zugriff auf die Genehmigungs- und Abrechnungsmanagement-Software erfolgt über die Citrix-Umgebung der Auftraggeberin als eigenständige Anwendung oder webbasiert.
Die Datenverarbeitung inklusive eines eventuellen Hostings erfolgt innerhalb Deutschlands oder der EU.
Das Hosting der Software soll bei der Rechenzentrumsbetreiberin für die Auftraggeberin, der Bitmarck Technik GmbH in Hamburg, erfolgen.
Die Auftraggeberin hält sich die Option offen, im Rahmen des Vertragsverhältnisses einen Wechsel betreffend der Rechenzentrumsanbindung vorzunehmen und die Bereitstellung im Rahmen einer SaaS-Lösung beim Auftragnehmer in Anspruch zu nehmen.
Der Auftragnehmer gewährleistet die angemessenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes u. a. der DSGVO und des BDSG. Die für die Auftraggeberin geltenden Grundsätze des Datenschutzes werden eingehalten.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um viermalig jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern.
Dabei hat die Auftraggeberin zu Los 2 die Möglichkeit, die optionale Vertragsverlängerung (wie vorstehend) mit oder ohne Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) zu erklären.
Der Nachbetrieb der überlassenen Software-Lösung ist nach Beendigung des Vertrages für maximal 12 Monate für einzelne Softwarekomponenten sowie Datenarchivierung ist für max.12 Jahre nach Vertragsende möglich.
Die Auftraggeberin hat als Kalkulationsgrundlage zu den Abrechnungsfällen für das Jahr 2022 im Hinblick auf Ausschreibungsinhalte die Abrechnungsmengen ermittelt.
Aus den angegebenen Mengen der Abrechnungsfälle leiten sich keine Ansprüche hinsichtlich der Menge der Abrechnungsfälle ab. Eine Mindestmenge wird nicht garantiert.
Die absolute Höchstmenge der Abrechnungsfälle für die Grundlaufzeit von 24 Monaten beträgt 8.000.000. Für die viermalige Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr beträgt die Höchstmenge für die erste und zweite Verlängerungsoption jeweils 4.500.000 Abrechnungsfälle und für die dritte und vierte Verlängerungsoption jeweils 5.000.000 Abrechnungsfälle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen Der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist
("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Der angegebene Gesamtumsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2020, 2021, 2022) muss mindestens 3 Millionen EUR betragen, d.h. bezogen auf die Dienstleistungsvergütung.
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Es ist mindestens ein Referenzauftrag aus den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022) zu benennen, der über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht wurde, die im Leistungszeitraum durchschnittlich mindestens 500.000 Versicherte hatte, oder mehrere über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten durchgeführte Referenzaufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), die für gesetzliche Krankenversicherungen erbracht wurden, die in der Summe in der Leistungszeit durchschnittlich mindestens 1.500.000 Versicherte hatten.
Die benannten Referenzen müssen mindestens folgende Leistungen umfassen:
Bearbeitung der von den Leistungserbringern gemäß § 302 SGB V oder § 105 SGB XI übermittelten Rechnungen, d. h. Annahme, Scannen und Speichern der Rechnungen, Aufbereitung zur fachlichen Prüfung sowie Archivierung der Rechnungen).
Erfüllung der Mindestanforderungen siehe Eigenerklärung EU-Zertifizierung (43) und Bestehen eines „Vertrag Business Partnerschaft“ der BITMARCK Software GmbH bzw. Abschluss des Vertrages nach Zuschlagserteilung (siehe Eigenerklärung Business Partnerschaftsvertrag mit der Firma BITMARCK Software GmbH (44)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Dem Angebot ist darüber hinaus der vom Bieter der ausgefüllte Fragenkatalog je angebotenen Los (vgl. Ziffer 3 der BWB) und eine kurze Unternehmensdarstellung beizufügen (vgl. Ziffer 5 der BWB).
>> Es sind dem Angebot eigens generierte Zugangsdaten zu wenigstens einer Testversion der angebotenen Software
zu Los 1 - HKP:
• Genehmigungsprüfungssoftware HKP (SGB V)
• Rechnungsprüfungssoftware HKP (SGB V)
zu Los 2 - Pflege:
• Rechnungsprüfungssoftware Abrechnungen § 105 SGB XI ohne Pflegehilfsmittel
zur Verfügung zu stellen und die Software mit Dummy-Daten zu befüllen (siehe Ziffer 4.1 und 4.2 der BWB).
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung (vgl. Ziffer 6 der BWB)
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60A),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind
insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61 A + B)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62A),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63A),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64A),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65A) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
> Datenschutz Fernwartung (vgl. Ziffer 7 der BWB)
- „Datenschutzvereinbarung Fernwartungsarbeiten“ (60B),
- ein Sicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebots darzustellen. („Sicherheitskonzept„ (61 A+B)),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse" (62B),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartner" (63B) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
> Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40)
- Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
> Eigenerklärung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro
> Eigenerklärung zu vorgesehenen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung zu EU-Zertifizierung (43)
> Eigenerklärung Business Partnerschaftsvertrag mit der Firma BITMARCK Software GmbH (44).
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.