Ausstattung Zahntechnik Referenznummer der Bekanntmachung: RVSBR_L-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1-15
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/506-1153
Fax: +49 681/506-1193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regionalverband-saarbruecken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Zahntechnik
Lieferung und Inbetriebnahme von prüfungsrelevanten Ausstattungsgegegenständen für den Bereich "Zahntechnik" am BBZ Völklingen
Regionalverband Saarbrücken
Marie-Curie-Schule - BBZ Völklingen
Am Bachberg 1
66333 Völklingen
Die Lieferung umfasst verschiedene Gerätschaften und Schulungsleistungen für den Bereich "Zahntechnik" am BBZ Völklingen
50107210
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den Eintrag im Handelsregister, Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, dass die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
Eigenerklärung, dass über das Vermögen weder ein Konkurs- noch ein Vergleichsverfahren oder ein sonstiges Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie Umsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahren. Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).