Abrechnungs-DL §§ 301a, 302 SGB V, § 105 SGB XI (07/VE/2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 07/VE/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mittelhäuser Straße 68
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3617479-226014
Fax: +49 8004558888-283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Abrechnungs-DL §§ 301a, 302 SGB V, § 105 SGB XI (07/VE/2023)
Die Auftraggeberin hat die Zielsetzung folgenden Dienstleistungen an einen geeigneten Auftragnehmer zu übertragen:
Der Auftragnehmer übernimmt die Prüfung für folgende Leistungsbereiche (Outsourcing):
• Heilmittel /Abrechnungscode: 21 – 29, 71 - 74
• Fahrkosten /Abrechnungscode: 41 - 49
• Hebammenhilfe /Abrechnungscode: 50
• Sonstige Leistungen /Abrechnungscode: 61 – 63, 65 – 68
Für folgende Leistungsbereiche übernimmt die Auftraggeberin die Prüfung (Outtasking):
• Leistungserbringer von Hilfsmittel (Krankenversicherung § 126 SGB V/Abrechnungscode: 11 – 19
• Leistungserbringer von Pflegehilfsmitteln / Abrechnungscode: 11 – 19
Die dargestellte Zuordnung der Leistungsbereiche zu der Bearbeitung in Outsourcing bzw. Outtasking kann durch die Auftraggeberin nach Ablauf von 12 Monaten der Grundlaufzeit sowie im Rahmen der Verlängerungsoption geändert werden. Details werden in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist im Weiteren die Bereitstellung von einzelnen Softwarekomponenten durch den Auftragnehmer zur Nutzung durch die Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer überlässt der Auftraggeberin außerdem eine Software zur eigenen Prüfung und Bearbeitung der Rechnungsdaten für die Leistungsbereiche Hilfsmittel (KV) und Pflegehilfsmittel.
Die der Auftraggeberin anzubietenden Softwarelösungen basieren auf am Markt erfolgreich eingeführten und dauerhaft gepflegten Standardprodukten. Die Software muss in deutscher Sprache zur Verfügung stehen und bedienbar sein. Im Rahmen der Einführung erfolgt die Anpassung der Softwarelösungen auf die Prozesse der Auftraggeberin und die Implementation zur Nutzung bei der Auftraggeberin.
Die Software wird jeweils zur uneingeschränkten Nutzung während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Details nach Ende der Vertragslaufzeit werden in einer separat zu vereinbarenden Abwicklungsvereinbarung definiert.
Der Zugriff auf die Genehmigungs- und Abrechnungsmanagement-Software erfolgt über die Citrix-Umgebung der Auftraggeberin als eigenständige Anwendung oder webbasiert. Die Datenverarbeitung inklusive eines eventuellen Hostings erfolgt innerhalb Deutschlands oder der EU.
Das Hosting der Software soll bei der Rechenzentrumsbetreiberin für die Auftraggeberin, der Bitmarck Technik GmbH in Hamburg, erfolgen.
Die Auftraggeberin hält sich die Option offen, im Rahmen des Vertragsverhältnisses einen Wechsel betreffend der Rechenzentrumsanbindung vorzunehmen und die Bereitstellung im Rahmen einer SaaS-Lösung beim Auftragnehmer in Anspruch zu nehmen.
Der Auftragnehmer gewährleistet die angemessenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes u. a. der DSGVO und des BDSG. Die für die Auftraggeberin geltenden Grundsätze des Datenschutzes werden eingehalten.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um viermalig jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern.
Der Nachbetrieb der überlassenen Software-Lösung ist nach Beendigung des Vertrages für maximal 12 Monate für einzelne Softwarekomponenten sowie
Datenarchivierung ist für max.12 Jahre nach Vertragsende möglich.
Die Auftraggeberin hat als Kalkulationsgrundlage zu den Abrechnungsfällen für das Jahr 2022 im Hinblick auf Ausschreibungsinhalte die Abrechnungsmengen ermittelt.
Aus den angegebenen Mengen der Abrechnungsfälle leiten sich keine Ansprüche hinsichtlich der Menge der Abrechnungsfälle ab. Eine Mindestmenge wird nicht garantiert. Für den Bereich Pflegeversicherung ist auf Grund der demografischen Entwicklung eine jährliche Steigerung der Fallmengen von ca. 10 % zu erwarten.
Die absolute Höchstmenge der Abrechnungsfälle für die Grundlaufzeit von zwei Jahren beträgt 20.000.000. Für die viermalige Verlängerungsoption von jeweils einem weiteren Jahr beträgt die Höchstmenge jeweils 10.000.000 Abrechnungsfälle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe
insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen
Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen
Der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall
der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur
Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der
Gesamtumsatz des Bieters sowie der
Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist
("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine
Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere
nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Der angegebene Gesamtumsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2020, 2021, 2022) muss mindestens 3 Millionen EUR betragen, d.h. bezogen auf die Dienstleistungsvergütung.
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung
vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) beizufügen, in welcher
der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der
Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat
sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot
vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung
dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen
keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach §
36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet,
im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses
Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach
§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Die benannten Referenzen müssen mindestens folgende Leistungen umfassen:
Bearbeitung der von den Leistungserbringern gem. § 301a oder § 302 SGB V oder § 105 SGB XI übermittelten Rechnungen, d.h. Annahme, Scannen und Speichern der Rechnungen, Aufbereitung zur fachlichen Prüfung sowie Prüfung der Rechnungen, Archivierung der Rechnungen).
Es ist mindestens ein Referenzauftrag aus den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022) zu benennen, der über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht wurde, die im Leistungszeitraum durchschnittlich mindestens 1 Million Versicherte hatte, oder mehrere über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten durchgeführte Referenzaufträge aus den letzten drei Geschäftsjahren (2020 - 2022), die für gesetzliche Krankenversicherungen erbracht wurden, die in der Summe in der Leistungszeit durchschnittlich mindestens 3 Millionen Versicherte hatten.
Erfüllung der Mindestanforderungen siehe Eigenerklärung EU-Zertifizierung (43) und Bestehen eines „Vertrag Business Partnerschaft“ der BITMARCK Software GmbH bzw. Abschluss des Vertrages nach Zuschlagserteilung (siehe Eigenerklärung Business Partnerschaftsvertrag mit der Firma BITMARCK Software GmbH (44))
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann
Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den
Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im
Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt
"Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Es sind dem Angebot eigens generierte Zugangsdaten zu wenigstens einer Testversion der angebotenen Software von
• Rechnungsprüfungssoftware Abrechnungen § 105 SGB XI - hier nur Pflegehilfsmittel
• Rechnungsprüfungssoftware Hilfsmittel (SGB V)
• Genehmigungsprüfungssoftware Fahrkosten
zur Verfügung zu stellen und die Software mit Dummy-Daten zu befüllen (siehe Ziffer 3.1 und 3.2 der BWB).
>> Dem Angebot ist darüber hinaus vom Bieter eine kurze Unternehmensdarstellung beizufügen (vgl. Ziffer 4 der BWB)
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
> Datenschutz Auftragsverarbeitung (vgl. Ziffer 5 der BWB)
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60A),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum
Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind
insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der
Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61 A + B)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62A),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63A),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64A),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65A) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
> Datenschutz Fernwartung (vgl. Ziffer 6 der BWB)
- „Datenschutzvereinbarung Fernwartungsarbeiten“ (60B),
- ein Sicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebots darzustellen. („Sicherheitskonzept„ (61 A+B)),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse" (62B),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartner" (63B) und
- ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird.
> Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40)
- Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des
Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §
150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung
Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
> Eigenerklärung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro
> Eigenerklärung zu vorgesehenen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung zu EU-Zertifizierung (43)
> Eigenerklärung Business Partnerschaftsvertrag mit der Firma BITMARCK Software GmbH (44).
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber
der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.