Kauf von 5 Baggern für den forstlichen Wegebau / Waldwegebau Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2023-0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesche Straße 20
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 5 Baggern für den forstlichen Wegebau / Waldwegebau
Kauf von fünf fabrikneuen Baggern für den Einsatz im forstlichen Wegebau / Waldwegebau
Kettenbagger mit Sechswegeschild oder Verstellausleger (2 Stück)
Die Auslieferung hat an einen vom Auftraggeber noch zu benennenden ersten Einsatzort innerhalb Thüringens zu erfolgen.
Die Auslieferung ist in die im Angebot einzutragenden Angebotspreise einzupreisen.
Gegenstand des Loses 1 ist der Kauf von zwei Kettenbagger mit Sechswegeschild oder Verstellausleger für den Einsatz im forstlichen Wegebau / Waldwegebau. Die Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung.
Die Bieter können - teils mit Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "Planierschild 6-Wege") anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Kettenbagger mit Vierwegeschild und Verstellausleger (1 Stück)
Die Auslieferung hat an einen vom Auftraggeber noch zu benennenden ersten Einsatzort innerhalb Thüringens zu erfolgen.
Die Auslieferung ist in die im Angebot einzutragenden Angebotspreise einzupreisen.
Gegenstand des Loses 2 iist der Kauf eines Kettenbaggers mit Vierwegeschild und Verstellausleger für den Einsatz im forstlichen Wegebau / Waldwegebau. Die Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung.
Die Bieter können - teils mit Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "Kühlsystem mit Wendelüfter") anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Radbagger / Mobilbagger - 2 Stück
Die Auslieferung hat an einen vom Auftraggeber noch zu benennenden ersten Einsatzort innerhalb Thüringens zu erfolgen.
Die Auslieferung ist in die im Angebot einzutragenden Angebotspreise einzupreisen.
Gegenstand des Loses 3 ist der Kauf von zwei Radbaggern / Mobilbaggern für den Einsatz im forstlichen Wegebau / Waldwegebau. Die Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung.
Die Bieter können - teils mit Auswirkung auf die Angebotswertung - bestimmte, als "optional" gekennzeichnete Ausstattungsmerkmale (z. B.: "Kühlsystem mit Wendelüfter") anbieten. Die Festlegung, ob und welche optionalen Ausstatungsmerkmale in Anspruch genommen werden, erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kettenbagger mit Sechswegeschild oder Verstellausleger (2 Stück)
Ort: Lichtenstein
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kettenbagger mit Vierwegeschild und Verstellausleger (1 Stück)
Ort: Lichtenstein
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Radbagger / Mobilbagger - 2 Stück
Ort: Blankenhain
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 17.07.2023, 9:00 Uhr
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.