Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Hermine in Neunkirchen/Saar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/50000
Fax: +49 681/5000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der zentralen Abfallbehandlungs- und Umschlagsanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Hermine in Neunkirchen/Saar
Bewirtschaftung der Umschlagsanlage Abfallart Hausmüll (mind. 80 %) im Gemisch mit Sperr- und/oder Gewerbeabfällen (max 20 %) sowie Bewirtschaftung der Umschlagsanlage Abfallart Altholz aus der Wertstoffsammlung inkl. sämtlicher Nebenleistungen und Wiegevorgängen.
Abfallwirtschaftszentrum Hermine in Neunkirchen/Saar
Um die Anlieferung, Lagerung und Behandlung von Hausabfällen in Zeiten von geplanten (Revisionen; Gesamtvolumen ca. 20.400 Mg Haus-, Sperr- bzw. nicht gefährliche Gewerbeabfälle) und ungeplanten Betriebsunterbrechungen der AVA Velsen sowie deren Rückführung in die AVA Velsen und die Anlieferung, Behandlung und Umschlag von Altholz aus der Wertstoffsammlung (Gesamtvolumen ca. 30.000 Mg) sicherstellen zu können, wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der für den genannten Zeitraum von 24 Monaten an der vom Auftraggeber angemieteten zentralen Behandlungs- und Umschlagsstelle - Abfallwirtschaftszentrum Hermine - den Betrieb führt.
Einseitige Verlängerungsoption der EVS ABW GmbH: 2 x 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Versicherungen:
Der Auftragnehmer hat folgende Versicherungen abzuschließen:
• Betriebshaftpflicht- und eine Umwelthaftpflichtversicherung jeweils in Höhe von 5 Mio. €
• eine Umweltschadensversicherung in Höhe von 1 Mio. €
• eine Feuerversicherung für den Fall der Selbstentzündung der Geräte bzw. der dazugehörenden Betriebsmittel in Höhe von 5 Mio. €
Der Bieter hat im Rahmen der Wertung eine Erklärung seines Versicherers einzureichen, wonach die geforderten Deckungssummen zu den Haftpflichtversicherungen und die Versicherungssumme zur Feuerversicherung bei Auftragserteilung bereitgestellt werden.
Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124_LD
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb
Der Bieter muss die Qualifikation eines Entsorgungsfachbetriebes für die Lagerung und die Behandlung von Haus-(AVV 20 03 01), Sperr- (AVV 20 03 07) und Holzabfällen (AVV 20 01 38) sowie für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (AVV 20 03 01) gemäß § 56 Abs. 2 KrWG erfüllen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).