Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2024 und 2025 in einem zweistufigen Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: ELER 0801.a - 1.2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2024 und 2025 in einem zweistufigen Verfahren
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot - oder im Falle von mehreren Beratern für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot - über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen. Damit ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.000 € netto und des Höchstbetrages von 60.000 € netto pro einzelnem Berater und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Dabei sind je Einzelberatung bis zu maximal 2.000 € netto erstattungsfähig. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
Konditionalität (GAB und GLÖZ-Standards)
Thüringen
Beratung zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und/oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) ergeben: Beratungsleistungen zur Konditionalität
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Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Thüringen
Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken, Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur.
Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur
produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben.
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Unterstützung ausgewählter Thüringer Interventionen
Thüringen
Beratung zur Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der in Thüringen im Rahmen des GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland 2023-2027 umgesetzten Interventionen:
- EL-0101 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes
- EL-0103 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes
- EL-0105 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität
- EL-0108 Ökologischer Landbau
- EL-0403 Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen
- EL-0405 Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung
- EL-0411 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben
- EL-0601 Risikomanagementinstrumente
- EL-0701 Netzwerke und Kooperationen
- EL-0702 Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP)
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Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Thüringen
Beratung zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten
in der Tierhaltung (außer Schaf- und Ziegenhaltung).
Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen:
- Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme
Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT etc.)
- Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von
Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren)
- Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen
Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen
Tierhaltungsverfahren, Checklisten etc.)
- Tiergesundheit
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Nachhaltiger Pflanzenschutz
Thüringen
Beratung zum Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG in Verbindung mit § 4 des
Pflanzenschutzgesetzes)
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Junglandwirte
Thüringen
Beratung für Junglandwirte
Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass:
- es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem
landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie
- zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist.
Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die
Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden.
Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre
nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf
mit der Beratung begonnen worden ist.
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Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Thüringen
Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes.
Hierunter fällt auch die Beratung zu:
- Qualitätsmanagement
- Digitalisierung in der Landwirtschaft
- Energieeffizienz (außer Gartenbau)
- Fördermöglichkeiten
- Möglichkeiten zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach
dem Auslaufen der Förderung aus dem EEG
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Ökologischer Landbau
Thüringen
Beratung zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen
Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen:
- Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von
Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung: Bei
ökologisch wirtschaftenden Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen.
- Beratung (Planung, Beantragung und Umsetzung) zur Inanspruchnahme von
Fördermitteln
- Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf
ökologische Bewirtschaftungsverfahren
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Kurze Versorgungsketten
Thüringen
Beratung zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten
Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte
beziehen:
- Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur
Anbaudiversifizierung
- Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion
- Beratung der Direktvermarkter zur Diversifizierung der Vermarktungswege
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Schaf- und Ziegenhaltung
Thüringen
Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung
Ein Schafhaltungs- bzw. Ziegenhaltungsbetrieb ist ein Betrieb, dessen Mehrheit
der Einnahmen (über 50 %) aus dem Betriebsbereich der Schafhaltung herrührt oder
es handelt sich um eine Beratung zur Schafhaltung, wenn mindestens 20
Mutterschafe bzw. Mutterziegen im Neben- oder Haupterwerb gehalten werden
und/oder die Förderfähigkeit im Rahmen der Thüringer Interventionen des GAP-SP der Bundesrepublik Deutschland 2023-2027 besteht:
Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte:
1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb
- Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl; Investitionsberatung Fütterung
(Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode)
- Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Öko-Regelungen, Anbauplanung u. ä.)
- Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und
Naturschutzmaßnahmen
- Arbeitswirtschaft
- Vermarktung
2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher
Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen
- Tierbestandsführung/Nutzung elektronischer Kennzeichnung
- Konditionalität
- Buchführung
- Fördermittelbeantragung
3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betriebszweig
- Erkennen der Potentiale
- Erarbeitung zukunftsorientierter Betriebskonzepte
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Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
Thüringen
Beratung zur ressourcenschonenden bzw. -effizienten Landbewirtschaftung
Dabei soll die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte umfassen:
- Beratung zum Erosions- und Bodenschutz
- Einführung/Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen
- Beregnungskonzeption einschließlich Umsetzungsunterstützung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte
Inhalte
- Maßnahmen zum Humusaufbau
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Soziale Landwirtschaft
Thüringen
Beratung zur Sozialen Landwirtschaft
Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit „Lernort
Bauernhof“.
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Bienenfreundliche Landwirtschaft
Thüringen
Beratung zum Thema bienenfreundliche Landwirtschaft und Möglichkeiten der
Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene
Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren
Inhalten erfolgen:
1. Ackerbau:
- Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge
- blühende Kulturarten (z.B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten,
Mischfruchtanbau, Blühflächen/ -streifen
2. Grünland:
- Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen-/blütenreicher Flächen
3. Bewirtschaftung und Technik:
- Anpassung von Mahd- /Mulchterminen und -technik
- Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten
- Pflanzenschutz
4. Kommunikation vor Ort
5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten.
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Biodiversität - Ackerbau
Thüringen
Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der
Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Ackerbau: Die Beratung kann Teil einer
fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der
Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten.
Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte
erfolgen:
- Integration von extensiven Nutzungen in die Fruchtfolge (z. B. Dünnsaat,
Lerchenfenster, Rebhuhnstreifen, feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, partieller Verzicht auf Pflanzenschutzmittel etc.), Dünge- und Erntemanagement zur Berücksichtigung spezieller Artenschutzziele (z. B. Amphibienschutz,
Rotmilanschutz, Bodenbrüterschutz),
- Anlage und Pflege von mehrjährigen Blüh- und Schonstreifen bzw. Blühflächen,
Gehölzstrukturen, Kleingewässer etc. zur Berücksichtigung von Zielen des Artenschutzes und des Biotopverbundes
Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt
werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich.
Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
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Biodiversität - Grünland
Thüringen
Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der
Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Grünland: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der
Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten.
Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen:
- Anpassung des Weide-/Mahdmanagements zur Erreichung der Naturschutzziele
- Beweidung mit Rindern bzw. Pferden, Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Kleingewässer, Feldgehölze) auf Weideflächen für den Naturschutz; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen
- Beweidung mit Schafen bzw. Ziegen, Anpassung des Weidemanagements zur
Erreichung der Naturschutzziele; Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. offene
Bodenstellen, Hecken) auf Schafhütungsflächen; Nachpflege von Schafhutungsflächen, Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen
- Mahd (u.a. Mahdtermine, Teilflächenmahd, Belassen von Randstreifen);
Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Quellbereiche, Feldgehölze) auf Mahdflächen; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Mahdflächen
Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt
werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich.
Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
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Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher
Nährstoffeinsatz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes (Themeninhalte sind u.a. die Düngeplanung, Nutzung verschiedenster Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur gezielten und wirkungsvollen Anwendung vorhandener
Hilfsmittel für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (z.B. BESyD, Ertragskarten, Ökoregelung 4)
- Nutzung operativer Verfahren zur Düngung während der Vegetationsphase (z. B. Pflanzenanalysen, Sensoren, Modelle, Drohnen, teilflächenspezifische Düngung, Erkennen und Beseitigen von Ernährungsstörungen, Anlegen von Düngefenstern bis hin zu Praxisversuchen)
- Optimierung der betrieblichen Probenahmekonzepte (Boden,
Wirtschaftsdünger, …) für die Düngebedarfsermittlung (eigene Untersuchungen, Nutzung von Richtwerten)
- Verbesserung der schlagbezogenen Prognose der Zielerträge für die
Düngebedarfsermittlung (auch unter Verwendung von Luftbildern u. a.)
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Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz
organischer Dünger. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend
aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung des Einsatzes organischer Dünger
(Themeninhalte sind u.a. WD-Einsatzkonzeption, Lagerstättenoptimierung,
Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche
Verwertung, Vertragsgestaltung).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Erstellung von Einsatzkonzeptionen für die optimale Verwertung von
Wirtschaftsdüngern einschließlich deren überbetrieblicher Verwertung
- Unterstützung bei Fragen zur Lagerstättenoptimierung sowie zur
Ausbringtechnologie
- Konzepte für Emissionsminderungen (NH3, P, …)
- Beratung zur Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverbringeverordnung
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Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
Thüringen
Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung der
Nährstoffeffizienz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend
aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als
Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (Themeninhalte sind u.a.: FF-Gestaltung, Sortenberatung, Erhalt bzw. Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Erosionsschutzmaßnahmen, Bodenbearbeitungsverfahren).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur Fruchtfolgegestaltung bzw. Fruchtartendiversifizierung mit Blick
auf eine erhöhte Nährstoffeffizienz
- Sortenberatung hinsichtlich Nährstoffeffizienz, einschließlich verbesserter
Krankheitsresistenz mit eben diesem Ziel
- Maßnahmen zum Erhalt sowie bei Bedarf zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit
- Erosionsschutzberatung (Schlaggestaltung, Fruchtfolgeplanung, Bodenbearbeitungssysteme)
- Planung und Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und
Mikronährstoffversorgung
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Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung
Thüringen
Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement -
Nährstoffbilanzierung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist eine ausgewogene Nährstoffbilanzierung auf der Grundlage
der Stoffstrombilanzverordnung sowie Humusbilanzierung.
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur ordnungsgemäßen Erfassung aller erforderlichen Daten
- Berechnung der Stoffstrombilanz einschließlich zu berechnender Kenngrößen für die Bewertung
-Beratung zur Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs zur Optimierung des Nährstoffmanagements
- Beratung zum Erstellen von Humusbilanzen und der Optimierung der
betrieblichen und schlagbezogenen Humusbilanz
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Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Möglichkeiten (nur für das Jahr 2025!)
Thüringen
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Tierartenunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen, für die jeweilige Tierart zugelassenem, Schlachtbetrieb auf dem Gelände des Herkunftsbetriebes
- Neu geregelte Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Hausrindern (außer Bisons), Hausschweinen oder als Haustieren gehaltenen Einhufern unter Nutzung einer mobilen Einheit (Verordnung (EG) Nr. 853/2004)
- Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Einführung bzw. dem Ausbau der mobilen Schlachtung
- Beratung (Planung, Beantragung, Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung
- Beratung zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion im Bereich der Direktvermarktung und Vermarktung im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung
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Pflanzenschutz in naturschutzrechtlich nicht unter Schutz gestellten FFH-Gebieten
Thüringen
Die Beratung muss folgende Inhalte haben:
- Darstellung der Möglichkeiten zum Verzicht auf Herbizide und Insektizide im Ackerbau in FFH-Gebieten entsprechend § 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die nicht als Naturschutzgebiet, Nationalpark, Nationales Naturmonument oder Naturdenkmal ausgewiesen sind
- Die Beratung bezieht sich insbesondere auf die möglichen ackerbaulichen Maßnahmen.
Es sollen Informationen zur Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten als Ausgleich für den Pflanzenschutzmittelverzicht bzw. dessen Optimierung erfolgen.
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Unternehmensanalyse Gartenbau für Betriebsübergabe/-aufgabe (nur für das Jahr 2025!)
Thüringen
Die Aufnahme und Analyse der ökonomischen, sozialen und standortbedingten Unternehmenssituation muss folgende Bereiche umfassen:
- Jahresabschlussanalysen
- Produktionsvoraussetzungen inkl. Organisation und Management
- Standortbedingungen
- Produkte und Absatzmöglichkeiten
- Soziale/familiäre und familienrechtliche Situation, Qualifikationen, Erbschaftsverhältnisse
- Vermögenssituation
- Persönliche Vorstellungen der Abgeber und Übernehmer
Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifenden Beratungsleistung (Fachlos 22 und Fachlos 23) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Artikel 78 der ELER-Verordnung (EU) 2021/2115
Erarbeitung von Betriebsübergabe- oder Betriebsaufgabeplänen im Gartenbau
Thüringen
Dieses Fachlos umfasst die Erarbeitung der Gestaltung bzw. Strategie der Übergabe oder Aufgabe und muss folgende Aspekte berücksichtigen:
- Eruieren von möglichen Übernehmern (Familienmitglieder, Betriebsangehörige, Fremdübernehmer)
- Prüfen von Übergabemodellen wie Pacht, Erbpacht, Kauf/Verkauf, Rentenkauf
- Finanzierungsmöglichkeiten bei Kauf innerhalb der Familie
- Bewertung
- Prüfen von geeigneten Rechtsformen des zukünftigen Unternehmens
- Klärung bei Aufteilung des Vermögens, Festlegung Altenteil
- Informationsgespräche mit Beteiligten (Abgeber, Übernehmer, weichende Erben)
- Moderation der Beteiligung von Steuerberatung, Rechtsbeistand, Kreditinstitute
- Vorbereitung Vertragsentwurf und Diskussion mit Beteiligten
- Moderation und Mediation von Konflikten
Die Erstellung eines Planes entspricht einer Beratung.
Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifenden Beratungsleistung (Fachlos 22 und Fachlos 23) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Artikel 78 der ELER-Verordnung (EU) 2021/2115
Beratung zur Energieeffizienz im Gartenbau (nur für das Jahr 2025!)
Thüringen
Die Beratung bezieht sich auf den Anbau in Gewächs- und Folienhäusern und sollte mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Erarbeitung eines wirtschaftlichen Produktions- bzw. Nutzungsprogramms für Gewächshausanbau und/oder Folienproduktion zur Reduzierung des Energieverbrauchs
- Erarbeitung eines Konzeptes zur Umstellung auf alternative Energieträgernutzung und/oder Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Basis einer Analyse des Energieverbrauchs
- Beratung zu Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene bezüglich Energieeffizienz und damit in Zusammenhang stehenden Investitionen mit Planung, Beantragung und Umsetzung bei Inanspruchnahme von Förderung
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Agroforstsysteme - Grobkonzeption
Thüringen
Beratungen zur Planung und Grobkonzeption von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 25 bis Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens.
Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben:
- Umfassende Standort- und Betriebsanalyse (u.a. Klima, Boden, Topographie, Ausrichtung, Hangneigung, bisherige landwirtschaftliche Nutzung, Betriebsstruktur, regionale Besonderheiten)
- Beratung zur betriebsindividuellen Zielformulierung als eine der wichtigsten Planungsgrundlagen
- Auswahl geeigneter Systeme für das individuelle Betriebskonzept (Grünland, Dauerkultur oder Ackerland; Erzeugung von Wert- und/oder Energieholz, Futter, Nüssen, Früchten oder anderen Produkten; einfache oder komplexe Systeme mit mehreren Komponenten)
- Auswahl geeigneter Flächen (u.a. Berücksichtigung Eigentumsverhältnisse, naturräumliche Gegebenheiten, Betriebsflächenstruktur)
- Prüfung möglicher nutzbarer Verarbeitungs- und Vermarktungswege bzw. der Möglichkeit synergetischer Zusammenschlüsse mit anderen Produzenten oder innerbetriebliche Verwertungspfade
- Erstellung einer Grobskizze basierend auf den erarbeiteten Rahmenbedingungen
- Arbeitswirtschaftliche Plausibilitätsprüfung und grobe ökonomische Prognose
- Erste Abschätzung zu den betroffenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten
- Ausführliche Hinweise auf mögliche Fehlerquellen
Im Ergebnis jeder Beratung sollen erste grobe flächenspezifische Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.
Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Artikel 78 der ELER-Verordnung (EU) 2021/2115
Agroforstsysteme - Detailplanung
Thüringen
Beratungen zur detaillierten Planung von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 25 bis Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens.
Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben:
- Standort- und nutzungsgerechte Arten- und Sortenauswahl
- Erstellung einer flächenkonkreten ausführlichen Detailplanung möglichst unter Nutzung digitaler Tools (z.B. GIS-basierte Lösungen)
- Erstellung eines Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzeptes auf Basis der Detailplanung
- Ausführliche Information zur Notwendigkeit von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung und deren arbeitswirtschaftliche Abklärung
- Ökonomische Kalkulation der langfristigen Wirtschaftlichkeit auf Basis der Detailplanung (Kosten-Leistungsrechnung)
Im Ergebnis jeder Beratung soll eine Detailplanung erarbeitet werden, die einen sofortigen Etablierungsbeginn ermöglicht.
Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Artikel 78 der ELER-Verordnung (EU) 2021/2115
Agroforstsysteme - Etablierung und Bewirtschaftung
Thüringen
Beratungen zur Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen auf Acker- oder Grünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 25 bis Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens bzw. die Optimierung der Bewirtschaftung bestehender Systeme.
Die Beratung muss mindestens drei der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Erstellung eines Arbeits- und Zeitplanes
- Einmessen der Gehölzstreifen/-positionen im Feld, z.B. unter Nutzung von GPS-Systemen
- Vorbereitung und ggf. Durchführung der Bestellung der Gehölze (Anbieter, Lieferfristen, Qualität) und Kontrolle der Lieferung
- Auswahl geeigneter Pflanztechniken und -verfahren
- Begleitung bei der Umsetzung von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung
- Entwicklung eines individuellen Monitorings
- Erarbeitung und Begleitung von Optimierungsmöglichkeiten in bestehenden Systemen
Im Ergebnis jeder Beratung soll eine fachlich optimal begleitete Etablierung bzw. Optimierung der Bewirtschaftung einer/mehrerer Agroforstflächen stattgefunden haben.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gilt für III.1.1) und III.1.3): Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und mindestens in Textform dem Angebot beizufügen.
Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und eine Eigenerklärung Russland-Sanktionen vorzulegen, von jedem Nachunternehmer ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und im Fall von Drittunternehmen bei Eignungsleihe ist von jedem Drittunternehmer zusätzlich bezüglich der Punkte, auf die sich der Bieter beruft, das Geforderte vorzulegen.
Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
Für alle Bieter gilt:
A. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB in Verbindung mit § 48 VgV
- Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt
B. Eigenerklärung Russland-Sanktionen
C. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Vorlage einer gültigen Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format - im Falle einer gewerblichen Tätigkeit; entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit
D. Siehe III.1.3)
D. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Übersicht zur Anzahl funktionsfähiger Computerarbeitsplätze, mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich, sowie zur Nutzung/Anwendung fachspezifischer Anwendungssoftware (z. B. öffentliche, vorhandene Geo-Daten, landwirtschaftliche Software wie z. B. Ackerschlag-Karteien, Applikationskarten, Programme zur Düngebedarfsermittlung z. B. BESyD, Smartphone-Apps, NIRS-Technik), mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich, und Angaben zur Mobilität (z. B. Pkw, Car-Sharing), mindestens 1 einschlägige Angabe erforderlich, zum Nachweis der Beratungsanbieterausstattung
- Für jeden einzelnen Berater sind die in den nachfolgenden Nrn. 1 bis 4 genannten Angaben zu machen:
1. Vorlage mindestens eines Zeugnisses, jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet wurde, zum Nachweis für das Absolvieren einer einschlägigen Ausbildung des einzelnen Beraters
2. Vorlage von mindestens 3 einschlägigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten bzw. Publikationen in Fachzeitschriften, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Praxiseinsätzen o. ä., jeweils im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format, für die letzten 5 Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zum Nachweis für das Absolvieren von fachlichen Weiterbildungen des einzelnen Beraters
3. Übersicht zum beruflichen Werdegang/der ausgeübten Tätigkeit/en nach Jahren bezogen auf die angebotenen Fachlose -mindestens 1 Angabe pro zutreffender Fachlosnummer erforderlich - zum Nachweis des beruflichen Werdegangs/der ausgeübten Tätigkeit/en des einzelnen Beraters
4. Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden (mit jeweils Fachlosnummer; Namen und Adressen der Unternehmen, die beraten wurden; Beratungsdauer (Beginn und Ende)) für die letzten 2 Jahre bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - mindestens 2 Angaben pro zutreffender Fachlosnummer erforderlich - zum Nachweis der Beratungspraxis des einzelnen Beraters
Alternativ kann die Eigenerklärung -vorläufig- durch Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/7 erbracht werden oder können die Eigenerklärungen und Nachweise der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem erbracht werden, sofern die bei der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegten Nachweise und Erklärungen die obigen Anforderungen erfüllen.
Der Auftragnehmer des Dienstleistungsvertrages hat nur einen Anspruch auf Auszahlung des jährlich vereinbarten Leistungsentgeltes, wenn die für die erbrachten Beratungsleistungen erstellte Abrechnung spätestens bis zum 17.11. des betreffenden Haushaltsjahres beim TLVwA eingegangen ist.
Bereits vor dem Abschluss aller Beratungsleistungen kann der Auftragnehmer Teilabrechnungen vornehmen, wenn diese grundsätzlich mindestens 4.000 € netto betragen.
Die dazugehörigen Beratungsverträge und die Beratungsberichte sind jeweils im Original, die Rechnungen sind in Kopie mit einzureichen.
Hat das TLVwA die Verwaltungskontrollen und ggf. die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen und hat der Auftragnehmer alle Voraussetzungen eingehalten, wird der Abrechnungsbetrag auf das Bankkonto des Auftragnehmers überwiesen. Hat der Auftragnehmer hingegen nicht alle Voraussetzungen eingehalten, kommt eine Kürzung oder ein Ausschluss von der Auszahlung des Leistungsentgeltes in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb bzw. blau hinterlegten Textfelder, soweit erforderlich, auszufüllen. Erfüllen das Angebotsschreiben nebst aller Anlagen und/oder die nachzufordernden Formblätter zum Thüringer Vergabegesetz nicht mindestens die Textform (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur auch möglich) und/oder ist das nachzufordernde Formblatt Nr. 9 „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zudem nicht vollständig ausgefüllt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
2.) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in fremder Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung in Kopie als pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format beizufügen. Sämtlicher Schrift- und Geschäftsverkehr mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.
3.) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht anwendbar.
4.) Das Angebot ist mindestens in Textform ausschließlich und vollständig elektronisch über die eVergabe-Plattform einzureichen. Eine Einreichung des Angebots per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder anderweitiger elektronischer Form als über die Plattform ist nicht zugelassen.
5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich das TLVwA vor Angebotsabgabe in Textform ausschließlich über die Plattform www.evergabe-online.de darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren sind in Textform ausschließlich über die Plattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Direkt übermittelte oder später eingehende Anfragen können unberücksichtigt bleiben.
6.) Möchte ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft mehr als einen Berater für ihre Beratungen einsetzen, dann muss jeweils ein Angebot für jeden Berater abgeben werden.
Bsp.: Sie sind ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft und möchten 5 Berater für Ihre Beratungen einsetzen. Dafür sind das Formblatt Nr. 1 „Angebotsschreiben“ sowie das Formblatt Nr. 2-2 „Eigenerklärungen und andere Nachweise zur Eignung“ für jeden Berater auszufüllen, in dem Beispiel also jeweils fünf Mal. Alle anderen Formblätter, die sich auf das Beratungsunternehmen oder auf die Bietergemeinschaft beziehen, müssen nur in einem Angebot abgegeben werden. In den einzelnen Angeboten muss aber Bezug auf diese Unterlagen genommen werden, um ein vollständiges Angebot abzugeben.
Wenn Sie als Unternehmen mehrere Angebote abgeben möchten, können Sie auf der Plattform entweder für jeden Berater ein eigenes Angebot anlegen, also in dem Beispiel 5 Angebote. Sie können auf der Plattform aber auch nur ein Angebot anlegen und in diesem alle erforderlichen Unterlagen für 5 Berater hochladen, haben dann aber trotzdem 5 einzelne Angebote abgegeben. Welches Vorgehen Sie wählen, ist Ihnen freigestellt.
7.) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.