FGTS Bexbach - Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 230612
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 68
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bexbach.de
Postanschrift: Bahnhofstraße 22
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Kevin Brüll
E-Mail:
Telefon: +49 631362426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
FGTS Bexbach - Tragwerk
Die Stadt Bexbach beabsichtigt die Sanierung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) Martin-Niemöller-Haus im Stadtteil Frankenholz.
Das Martin-Niemöller-Haus als evangelisches Gemeindezentrum fungiert als Begegnungs-stätte und Treffpunkt der ökumenischen Gemeinde Frankenholz. Seit Januar 2022 werden in dem Gebäude zudem zwei Gruppen mit 40 Schülern der Schillerschule, die sich etwa 250 m südlich befindet, in einer FGTS betreut. Nach Umbau und Erweiterung des Objektes sollen zukünftig sechs Ganztagsgruppen an diesem Standort betreut werden.
Bexbach
Die Stadt Bexbach ist Eigentümerin des Martin-Niemöller-Hauses. Der Kirche wurde die Nutzung eines Teilbereiches vertraglich zugesichert. Die Vorgaben aus diesem Vertrag sind in der Umplanung des Bestandsgebäudes, d.h. die Trennung des Sakralbereiches und der FGTS, zu berücksichtigen.
Für die individuellen Angebote im Nachmittagsbereich, die sowohl von FGTS-Personal als auch von Lehrpersonal betreut werden, ist ein großzügiges und vielfältiges Raumangebot erforderlich. Dabei insbesondere:
- 6 Gruppenräume (multifunktionale Nutzung, integrierter Kreativraum mit Werkbänken) Der Speisesaal (s.u.) kann als Gruppenraum genutzt werden. Somit werden nur 5 Gruppenräume benötigt.
- Bedarfsgerechter Speisesaal (multifunktionale Nutzung)
- Bedarfsgerechte Küche
- Foyer mit Garderobenbereich (Unterbringung von Eigentums-Spinde für die Kinder, Platz für Schulranzen, Schuhe etc.)
- Geräte-/Abstellraum (Unterbringung der Spielgeräte für den Außenbereich, z.B. Rä-der, Roller, etc.)
- Büroraum
- Personalraum (Nutzung als Austauschort mit Eltern, Lehrer etc./ wird ebenfalls als zusätzliches Büro genutzt
- Bedarfsgerechte Sanitäre Anlagen
Im Außenbereich soll ein Abstellraum in der Größe einer Garage für Spielgeräte etc. vorgesehen werden.
Für die FGTS ist zudem folgende Anzahl Parkplätze vorzusehen:
- 3 Mitarbeiterparkplätze
- 2 Behindertenparkplätze
- 4 Besucherparkplätze
Da die Nutzung des Kirchenraumes nicht zu den gleichen Zeiten wie die Nutzung der FGTS stattfinden wird, müsste es ausreichend sein, die Parkplätze für die max. Nutzung vorzuse-hen. Der Kirchenraum fasst ca. 50 Personen. Je 15 Personen ist ein Parkplatz anzusetzen, somit wären hier vier Parkplätze ausreichend. Im Zuge der Genehmigungsplanung wäre dies nochmal zu überprüfen. Die bestehenden Parkplätze sollten hier ausreichend sein. Im Lage-plan der Genehmigungsplanung des Gemeindehauses wurden 15 Parkplätze vorgesehen.
Die Stadt Bexbach schreibt als Schulträgerin vorliegend insofern Ingenieurleistungen i.S.v. § 15 VgV zum Umbau und Erweiterung der FGTS Martin-Niemöller-Haus aus. Gegenstand der Ausschreibung sind aufgrund einer vorliegenden Bedarfsplanung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Be-auftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4 vergeben werden. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren wird in einem gesonderten Verfahren die Objektplanungsleistungen sowie Leistungen der technischen Gebäudeaus-stattung ausgeschrieben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4 vergeben werden.
Der Auftrag kann um die Leistungsphasen 5-6 verlängert werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Be-werbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 1.500.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.500.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedin-gungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 1.500.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.500.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNX63W2
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681 / 501-4994
Fax: +49 681 / 501-3506
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die
nachfolgendin ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfun
gsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.