FGTS Bexbach - Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 230612

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freiwillige Ganztagsschule Martin-Niemöller-Haus Bexbach - Tragwerk
Postanschrift: Rathausstraße 68
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bexbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX63W2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: FIRU mbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 22
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Kevin Brüll
E-Mail:
Telefon: +49 631362426
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX63W2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FGTS Bexbach - Tragwerk

Referenznummer der Bekanntmachung: 230612
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bexbach beabsichtigt die Sanierung der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) Martin-Niemöller-Haus im Stadtteil Frankenholz.

Das Martin-Niemöller-Haus als evangelisches Gemeindezentrum fungiert als Begegnungs-stätte und Treffpunkt der ökumenischen Gemeinde Frankenholz. Seit Januar 2022 werden in dem Gebäude zudem zwei Gruppen mit 40 Schülern der Schillerschule, die sich etwa 250 m südlich befindet, in einer FGTS betreut. Nach Umbau und Erweiterung des Objektes sollen zukünftig sechs Ganztagsgruppen an diesem Standort betreut werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 63 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bexbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bexbach ist Eigentümerin des Martin-Niemöller-Hauses. Der Kirche wurde die Nutzung eines Teilbereiches vertraglich zugesichert. Die Vorgaben aus diesem Vertrag sind in der Umplanung des Bestandsgebäudes, d.h. die Trennung des Sakralbereiches und der FGTS, zu berücksichtigen.

Für die individuellen Angebote im Nachmittagsbereich, die sowohl von FGTS-Personal als auch von Lehrpersonal betreut werden, ist ein großzügiges und vielfältiges Raumangebot erforderlich. Dabei insbesondere:

- 6 Gruppenräume (multifunktionale Nutzung, integrierter Kreativraum mit Werkbänken) Der Speisesaal (s.u.) kann als Gruppenraum genutzt werden. Somit werden nur 5 Gruppenräume benötigt.

- Bedarfsgerechter Speisesaal (multifunktionale Nutzung)

- Bedarfsgerechte Küche

- Foyer mit Garderobenbereich (Unterbringung von Eigentums-Spinde für die Kinder, Platz für Schulranzen, Schuhe etc.)

- Geräte-/Abstellraum (Unterbringung der Spielgeräte für den Außenbereich, z.B. Rä-der, Roller, etc.)

- Büroraum

- Personalraum (Nutzung als Austauschort mit Eltern, Lehrer etc./ wird ebenfalls als zusätzliches Büro genutzt

- Bedarfsgerechte Sanitäre Anlagen

Im Außenbereich soll ein Abstellraum in der Größe einer Garage für Spielgeräte etc. vorgesehen werden.

Für die FGTS ist zudem folgende Anzahl Parkplätze vorzusehen:

- 3 Mitarbeiterparkplätze

- 2 Behindertenparkplätze

- 4 Besucherparkplätze

Da die Nutzung des Kirchenraumes nicht zu den gleichen Zeiten wie die Nutzung der FGTS stattfinden wird, müsste es ausreichend sein, die Parkplätze für die max. Nutzung vorzuse-hen. Der Kirchenraum fasst ca. 50 Personen. Je 15 Personen ist ein Parkplatz anzusetzen, somit wären hier vier Parkplätze ausreichend. Im Zuge der Genehmigungsplanung wäre dies nochmal zu überprüfen. Die bestehenden Parkplätze sollten hier ausreichend sein. Im Lage-plan der Genehmigungsplanung des Gemeindehauses wurden 15 Parkplätze vorgesehen.

Die Stadt Bexbach schreibt als Schulträgerin vorliegend insofern Ingenieurleistungen i.S.v. § 15 VgV zum Umbau und Erweiterung der FGTS Martin-Niemöller-Haus aus. Gegenstand der Ausschreibung sind aufgrund einer vorliegenden Bedarfsplanung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Be-auftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4 vergeben werden. Parallel zum hier vorliegenden Verfahren wird in einem gesonderten Verfahren die Objektplanungsleistungen sowie Leistungen der technischen Gebäudeaus-stattung ausgeschrieben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 01/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4 vergeben werden.

Der Auftrag kann um die Leistungsphasen 5-6 verlängert werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.

2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Be-werbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 1.500.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.500.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedin-gungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 1.500.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.500.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 HOAI.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNX63W2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681 / 501-4994
Fax: +49 681 / 501-3506
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die

nachfolgendin ihrem Wortlaut aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfun

gsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023