W-LAN-Ausbau-LE-01/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-LE-01/2023

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Saarpfalz-Kreis
Postanschrift: Am Forum 1
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919738
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/40f1d3c1-b350-4d47-99ea-cd8a1f8973b0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Postanschrift: Eschberger Weg 43
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919746
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/40f1d3c1-b350-4d47-99ea-cd8a1f8973b0
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

W-LAN-Ausbau-LE-01/2023

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-LE-01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt alle Schulen in seiner Trägerschaft mit einer leistungsfähigen IT-Basisinfrastruktur und - Ausstattung zu versorgen sowie deren Betrieb und Support zu gewährleisten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kommunen bilden die „Mesoebene“ des deutschen Schulsystems. Sie sind entsprechend den Schulgesetzen der Länder für die so genannten äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Grundstücke und Gebäude für schulische Bildung zur Verfügung stehen und in Stand gehalten werden. Sie stellen als Schulträger den Schulraum und statten diesen aus – von der Verwaltung über das Schulraummobiliar bis hin zur Beschaffung der Lehr- und Lernmittel. Sie sind somit auch für die digitale Infrastruktur und Ausstattung ihrer Schulen verantwortlich. Der „DigitalPakt Schule“ und weitere Förderprogramme haben dafür gesorgt, dass die IT-Infrastruktur und -Ausstattung vieler Schulen modernisiert werden kann. Dies ist eine Notwendigkeit, um Kindern und Jugendlichen eine zeitgemäße Lernumgebung bereitzustellen und einen Unterricht zu ermöglichen, der – über die Fächer-Kompetenzen hinaus –, den Erwerb von Medien- und IT-Kompetenzen für die Schüler und Schülerinnen stärkt. Demzufolge kommt dem Saarpfalz-Kreis dabei die Aufgabe zu, die Schulen mit einer leistungsfähigen IT-Basisinfrastruktur und -Ausstattung zu versorgen, sowie deren Betrieb und Support zwingend zu gewährleisten.

 

Der aktuelle Ausbaustand der WLAN-Netze in den 18 Schulen in eigener Trägerschaft genügt nicht mehr den Anforderungen, zur Realisierung eines digitalen Unterrichts. Mit der flächendeckenden Ausstattung von ~10.000 Schüler:innen und Lehrer:innen mit IPads im Jahre 2022 ist nun ein völlig neuer Bedarf entstanden. Dieser umfasst die Sicherheit, den Datenschutz und den Datendurchsatz. Mittels dieser IPads als zentralem Baustein des digitalen Lernens werden nicht nur online digitale Schulbücher aufgerufen, sondern auch beispielhafte Themen wie zeitnahes Update-Management kritischer Systemsoftwareupdates auf den Geräten benötigen eine völlig neue WLAN-Infrastruktur.

 

Die strategische Zielsetzung lautet: WLAN in jedem Klassensaal.

In jeder der 18 Schulen in eigener Trägerschaft muss, auf Basis der vorhandenen Ausleuchtungspläne und der separat ertüchtigten Netzwerkinfrastruktur, ein eigenes WLAN-Netz für die Nutzung der IPads aufgesetzt werden. In jedem dafür definierten Raum in diesen Schulen wird ein WLAN AP, der dem technisch neuesten Stand entspricht, zu diesem Zwecke installiert werden. Jeder Schulstandort und jeder WLAN-AP soll trotzdem individuell verwaltet werden können. Das zentrale Management findet im Rechenzentrum des Auftragsnehmers statt, in welchem auch der Internet-Traffic dieser separaten WLAN-Netze ausbricht (= Tunnelend-punkt). Eine vorhandene Hardwarefirewall der nächsten Generation sorgt dort mit den entsprechenden Modulen für Datenschutz und Sicherheit. Es muss als Pilotprojekt im Gebäudeteil an einer Schule gemeinsam von Auftraggeber und Aufnehmer ein WLAN-Netz montiert und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst acht Access Points und einen Access Point Controller, sowie die entsprechenden managed services. Darüber hinaus ist die optionale Bereitstellung eines sogenannten Gast-WLAN an diesen 18 Schulen von allergrößtem Interesse. Dieses Gast-WLAN soll über eine Voucher-Lösung seitens des Auftraggebers gemanaged werden.

 

Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist:

 

1) Die Bereitstellung der benannten Hardware und des zentralen Managements;

2) Die Umsetzung des vorgegebenen WLAN-Konzeptes;

3) Die Erbringung der Services und der Wartung;

4) Die Bepreisung der Einmalkosten Hardware, der Einmalkosten etwaiger Lizenzen, sowie des laufenden Betriebes (Service und Wartung).

 

Alle weiteren Informationen möchten Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte das Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich zum Ende der vorgenannten Vertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagsverteilung in dem Vergabeverfahren Titel: W-LAN-Ausbau-LE-01/2023, Aktenzeichen: SPK-LE-01/2023.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge die höchste Bewertung erzielen konnten.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit Ausnahme der Service- und Wartungsleistungen, die ab dem Jahr 2025 zu erfolgen haben, hat der Auftragnehmer seine vertraglich geschuldeten Leistungen bis zum 20. November 2024 vollständig zu erbringen und abzurechnen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/08/2023