W-LAN-Ausbau-LE-01/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-LE-01/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Forum 1
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919738
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Eschberger Weg 43
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919746
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
W-LAN-Ausbau-LE-01/2023
Der Auftraggeber beabsichtigt alle Schulen in seiner Trägerschaft mit einer leistungsfähigen IT-Basisinfrastruktur und - Ausstattung zu versorgen sowie deren Betrieb und Support zu gewährleisten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kommunen bilden die „Mesoebene“ des deutschen Schulsystems. Sie sind entsprechend den Schulgesetzen der Länder für die so genannten äußeren Schulangelegenheiten verantwortlich. Sie stellen sicher, dass Grundstücke und Gebäude für schulische Bildung zur Verfügung stehen und in Stand gehalten werden. Sie stellen als Schulträger den Schulraum und statten diesen aus – von der Verwaltung über das Schulraummobiliar bis hin zur Beschaffung der Lehr- und Lernmittel. Sie sind somit auch für die digitale Infrastruktur und Ausstattung ihrer Schulen verantwortlich. Der „DigitalPakt Schule“ und weitere Förderprogramme haben dafür gesorgt, dass die IT-Infrastruktur und -Ausstattung vieler Schulen modernisiert werden kann. Dies ist eine Notwendigkeit, um Kindern und Jugendlichen eine zeitgemäße Lernumgebung bereitzustellen und einen Unterricht zu ermöglichen, der – über die Fächer-Kompetenzen hinaus –, den Erwerb von Medien- und IT-Kompetenzen für die Schüler und Schülerinnen stärkt. Demzufolge kommt dem Saarpfalz-Kreis dabei die Aufgabe zu, die Schulen mit einer leistungsfähigen IT-Basisinfrastruktur und -Ausstattung zu versorgen, sowie deren Betrieb und Support zwingend zu gewährleisten.
Der aktuelle Ausbaustand der WLAN-Netze in den 18 Schulen in eigener Trägerschaft genügt nicht mehr den Anforderungen, zur Realisierung eines digitalen Unterrichts. Mit der flächendeckenden Ausstattung von ~10.000 Schüler:innen und Lehrer:innen mit IPads im Jahre 2022 ist nun ein völlig neuer Bedarf entstanden. Dieser umfasst die Sicherheit, den Datenschutz und den Datendurchsatz. Mittels dieser IPads als zentralem Baustein des digitalen Lernens werden nicht nur online digitale Schulbücher aufgerufen, sondern auch beispielhafte Themen wie zeitnahes Update-Management kritischer Systemsoftwareupdates auf den Geräten benötigen eine völlig neue WLAN-Infrastruktur.
Die strategische Zielsetzung lautet: WLAN in jedem Klassensaal.
In jeder der 18 Schulen in eigener Trägerschaft muss, auf Basis der vorhandenen Ausleuchtungspläne und der separat ertüchtigten Netzwerkinfrastruktur, ein eigenes WLAN-Netz für die Nutzung der IPads aufgesetzt werden. In jedem dafür definierten Raum in diesen Schulen wird ein WLAN AP, der dem technisch neuesten Stand entspricht, zu diesem Zwecke installiert werden. Jeder Schulstandort und jeder WLAN-AP soll trotzdem individuell verwaltet werden können. Das zentrale Management findet im Rechenzentrum des Auftragsnehmers statt, in welchem auch der Internet-Traffic dieser separaten WLAN-Netze ausbricht (= Tunnelend-punkt). Eine vorhandene Hardwarefirewall der nächsten Generation sorgt dort mit den entsprechenden Modulen für Datenschutz und Sicherheit. Es muss als Pilotprojekt im Gebäudeteil an einer Schule gemeinsam von Auftraggeber und Aufnehmer ein WLAN-Netz montiert und in Betrieb genommen werden. Dies umfasst acht Access Points und einen Access Point Controller, sowie die entsprechenden managed services. Darüber hinaus ist die optionale Bereitstellung eines sogenannten Gast-WLAN an diesen 18 Schulen von allergrößtem Interesse. Dieses Gast-WLAN soll über eine Voucher-Lösung seitens des Auftraggebers gemanaged werden.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist:
1) Die Bereitstellung der benannten Hardware und des zentralen Managements;
2) Die Umsetzung des vorgegebenen WLAN-Konzeptes;
3) Die Erbringung der Services und der Wartung;
4) Die Bepreisung der Einmalkosten Hardware, der Einmalkosten etwaiger Lizenzen, sowie des laufenden Betriebes (Service und Wartung).
Alle weiteren Informationen möchten Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen entnehmen.
Sollte das Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich zum Ende der vorgenannten Vertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagsverteilung in dem Vergabeverfahren Titel: W-LAN-Ausbau-LE-01/2023, Aktenzeichen: SPK-LE-01/2023.
Es werden die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, deren Teilnahmeanträge die höchste Bewertung erzielen konnten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Ausnahme der Service- und Wartungsleistungen, die ab dem Jahr 2025 zu erfolgen haben, hat der Auftragnehmer seine vertraglich geschuldeten Leistungen bis zum 20. November 2024 vollständig zu erbringen und abzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.