Stromausschreibung 2024/2025 der Stadt Brotterode-Trusetal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023KA000024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 7
Ort: Brotterode-Trusetal
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98596
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Anders, Katrin
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031253
Fax: +49 3853031255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung 2024/2025 der Stadt Brotterode-Trusetal
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen und die Straßenbeleuchtung der Stadt Brotterode-Trusetal,
Liefermenge: ca. 861.258 kWh/Jahr;
Lieferzeitraum: 2024/2025
Teillos 1 Stadt Brotterode-Trusetal (MIX)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Brotterode-Trusetal,
Lieferzeitraum 01.01.2024-31.12.2025
Liefermenge: ca. 753.785 kWh/Jahr
Teillos 2 Stadt Brotterode-Trusetal (SB)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Stadt Brotterode-Trusetal,
Lieferzeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025
Liefermenge: ca. 107.473 kWh/Jahr
Der Angebotspreis ist in EUR pro Jahr, pro kwh abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt Brotterode-Trusetal (MIX)
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Brotterode-Trusetal (SB)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens der 14.10.2023.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen
weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz
anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99426
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).