Modernisierung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Kleinblittersdorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 16 - 18
Ort: Kleinblittersdorf
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66271
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung/-begleitung für die Gemeinde durch die agstaUMWELT GmbH; Kommunikation und Angebote, usw. ausschließlich über das Vergabeportal subreport
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Kleinblittersdorf
Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Kleinblittersdorf (ca. 720 einzelne Standorte) auf LED
Die Maßnahme ist auf ca. 720 einzelne Standorte im gesamten Gemeindegebiet Kleinblittersdorf aufgeteilt.
Umrüstung (Lieferung und Montage) von ca. 720 Leuchten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Heinrich-Böcking-Straße 10-14
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.