Energieeffizienz-Experte-LE-FZB-01/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: LE-FZB-01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bliesaue 1
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66440
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919746
Fax: +49 6818919746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Eschberger Weg 43
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818919746
Fax: +49 6818919717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energieeffizienz-Experte-LE-FZB-01/2023
Die Freizeitzentrum Blieskastel GmbH sucht im Rahmen der Sanierung des Hallenbades ein Ingenieurbüro mit Energieeffizienz-Experten/innen. Durch den Auftragnehmer soll u.a. ein Rahmenkonzept als ein ganzheitliches Energiekonzept für die Sanierung des Hallenbades im Freizeitzentrum Blieskastel erstellt werden. Dabei handelt sich um ein individuelles und ganzheitliches Energiekonzept. Dieses beinhaltet die Wärmedämmungen aller Bauteile, ein Konzept für die technischen Anlagen in Bezug auf Lüftung, Heizung und Sanitär sowie elektrische Komponenten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Freizeitzentrum Blieskastel GmbH sucht im Rahmen der Sanierung des Hallenbades ein Ingenieurbüro mit Energieeffizienz-Experten/innen. Durch den Auftragnehmer soll u.a. ein Rahmenkonzept als ein ganzheitliches Energiekonzept für die Sanierung des Hallenbades im Freizeitzentrum Blieskastel erstellt werden. Dabei handelt sich um ein individuelles und ganzheitliches Energiekonzept. Dieses beinhaltet die Wärmedämmungen aller Bauteile, ein Konzept für die technischen Anlagen in Bezug auf Lüftung, Heizung und Sanitär sowie elektrische Komponenten.
Das Energiekonzept soll den Rahmen für die zukünftig planenden Architekten und Ingenieure sein. Deshalb ist es auch notwendig, dass die Energieexperten die Planungsphase und die Bauphase mit begleiten. Dies ist im Angebot mit zu berücksichtigen. Hierbei sind mind. 20 Besprechungstermine in Blieskastel einzukalkulieren.
Zunächst ist seitens des Energieeffizienzexperten unverzüglich nach Beauftragung ein Energieausweis zum Status vor der Sanierung zu erstellen. Der Energieausweis ist spätestens drei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Als Unterlagen stellt der Auftraggeber alle energetischen Abrechnungen sowie den Energieauditbericht für das Jahr 2019 zur Verfügung.
Nach der Beurteilung der vorhandenen Systeme und Anlagen unter Berücksichtigung eines zukünftigen Bedarfs sind unterschiedliche Lösungen zu untersuchen und die Ergebnisse als Variantenvergleich ausführlich darzustellen.
Das Ergebnis des Energiekonzeptes ist mit den Förderrichtlinien des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur „SJK Projektaufruf 2022“, abzustimmen und bildet die Entscheidungsgrundlage für die Durchführung weiterer Planungsschritte.
Ein ganzheitliches Energiekonzept muss alle Varianten energetischer Anforderungen erfüllen. So müssen die Gebäude die Effizienzgebäude-Stufe 70 und Ersatzneubauten und Erweiterungen, die eine zusammenhängende Netto-Grundfläche >50 m2 aufweisen, nach Abschluss der Maßnahme die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. BEG erreichen.
Dabei sind immer die Besonderheiten des klima- und ressourcenschonenden Bauens nach den Anforderungen 2.2 „Nachhaltige Materialgewinnung“ und 2.5 „Naturgefahren am Standort“ gemäß Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) – Anlage 3 mindestens im Standard QNG PLUS einzuhalten. Die Baubegleitung und Nachweise hierzu sind durch den Energieeffizienzexperten mitzuerbringen.
Wärmeversorgungen bei Gebäuden, die den Einsatz fossiler Energieträger beinhalten, sind nur im begründeten Ausnahmefall förderfähig. Der Wärmebedarf des Gesamtkomplexes zuzüglich der Wärmeversorgung der Geschwister Scholl Schule über eine Nahwärmeleitung ist so hoch, dass sehr wahrscheinlich aus technischer und wirtschaftlicher Sicht auch noch ein geringer Anteil an fossilen Energieträgern notwendig sein könnte. Als Grundlage Analyse kann der Energieauditbericht aus dem Jahr 2019 herangezogen werden.
Insbesondere ist ein Blockheizkraftwerk mit Auskopplung der Abwärme geplant, das die Grundlage für einen technisch-wirtschaftlichen Verbund mit den Stadtwerken darstellt. Die Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes zwischen Stadtwerken und Bädern in Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus den1960er-Jahren (Beschluss v. 16.01.1967 GrS 4/66, BStBl 1967 III S.240 und Urteil v. 19.05.1967 III 50/61, BStl 1967 III S.510) ist zu berücksichtigen. Ziel ist es den steuerlichen Querverbund auch auf andere Weise als mittels eines BHKW darzustellen. Der Energieeffizienzexperte hat hier Lösungsansätze mitzuentwickeln. Ausnahmefälle (z.B. mit Einsatz fossiler Energieträger) sind mit schriftlicher Bestätigung das Erfordernis durch die Energieeffizienzexperten dem Zuschussgeber vorzulegen.
Alle diese Aspekte werden in der Projektphase untersucht, mit dem Ziel den Anteil fossiler Energieträger möglichst gering zu halten.
Die Lüftungstechnik ist ein wesentlicher Faktor in einem großen Hallenbad und ist energetisch zu optimieren.
Nach Abschluss des Vorhabens quantifiziert und bestätigt die/der Energieeffizienz-Expertin/Experte die Einhaltung der energetischen Vorgaben gemäß Ziffer 3 des Projektaufruf SJK 2022 und die Einsparung von Primär- und Endenergie und Co2-Emissionen. Somit sind die Ist-Daten vor Projektbeginn zu ermitteln. Die Ist-Daten aus den Jahren 2019 bis 2022 sind zu ermitteln und zu quantifizieren. Insbesondere aufgrund der Corona-Maßnahmen. Der AG stellt die notwendigen Zählerstände zur Verfügung bzw. das Energie-Audit kann herangezogen werden.
Sie/er bestätigt auch die für die jeweiligen Maßnahmen angefallenen, förderfähigen Kosten.
Der Auftraggeber wird mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern, so-fern hinreichend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die Entscheidung darüber, welche Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ergeht nach Auswertung der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber wird drei Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern, deren Teilnahmeanträge hierbei die höchste Bewertung erzielt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.