Lieferung von 4 Batteriebussen mit Gelegenheitsladung Referenznummer der Bekanntmachung: VBN L 09/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH
Postanschrift: Robert-Blum-Straße 1
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3631-6390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-nordhausen.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 4 Batteriebussen mit Gelegenheitsladung

Referenznummer der Bekanntmachung: VBN L 09/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 4 Batteriebussen mit Gelegenheitsladung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Hauptort der Ausführung:

Nordhausen, Robert-Blum-Straße 1

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 4 Batteriebussen mit Gelegenheitsladung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Energieverbrauch und Umweltauswirkungen / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Technische Angaben / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Servicestützpunkt im Umkreis von 25 km / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung/ Garantie / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Kompatibilität mit dem vorhandenen Fuhrpark (und bei E-Bussen) mit der Ladeinfrastruktur / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 55
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional bezeichnete Positionen sind separat als Einzelpreise anzubieten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-273364
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VBN L 09/2023
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 4 Batteriebussen mit Gelegenheitsladung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/08/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:

- Aufklärung gem. Art. 13 DSGVO und Einwilligungserklärg. gem. Art. 6 DSGVO

- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022

- Unternehmensdaten

- Anlage-SaubFahrzeugBeschG

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Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem

Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und

Nachweise nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach

Tagen bestimmten Frist vorzulegen (3 bis 5 Tage).

Die Formulare können freiwillig bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden.

- Ergänz. Vertragsbedingungen zu §§ 12,15,17,18 ThürVgG

- Ergänz. Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2

ThürVgG)

- Ergänz. Vertragsbedingungen Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12

Abs. 2 ThürVgG)

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Bei Einsatz von Nachunternehmern werden auf Verlangen der Vergabestelle

zusätzlich abgefordert:

- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

- Nachunternehmererklärung zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 u.

15 Abs.2 ThürVgG)

- Nachunternehmererklärung zur Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12

ThürVgG)

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SaubFahrzeugBeschG

Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.

#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#

#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361-573321276
Fax: +49 361-573321059
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen

Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §

97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen

gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag

auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2023

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