Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb (§78 VgV in Verbindung mit GRW Saarland) - „Ersatzneubau der Schule am Webersberg“, Homburg (Saar) Referenznummer der Bekanntmachung: Baumaßnahmennr. 13-800.084.04.01.

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Staatliche Hochbaubehörde
Postanschrift: Hardenbergstr. 6
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E44139212
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stadtbauplan GmbH
Postanschrift: Rheinstraße 40-42
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/9957-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E44139212
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb (§78 VgV in Verbindung mit GRW Saarland) - „Ersatzneubau der Schule am Webersberg“, Homburg (Saar)

Referenznummer der Bekanntmachung: Baumaßnahmennr. 13-800.084.04.01.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Saarland plant den Ersatzneubau der ‚Schule am Webersberg‘ in Homburg (Saar). Die staatliche Ganztages-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung, errichtet im Jahr 1952, befindet sich auf dem Campus der Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) und entspricht heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht. Zudem ist die Schule, als eine von insgesamt zwei Förderschulen körperlicher und motorischer Entwicklung im Saarland, mit aktuell 170 Schüler*innen an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen.

Der Ersatzneubau der ‚Schule am Webersberg‘ für künftig 200 Schüler*innen auf einem 17.500 m² großen unmittelbar angrenzenden Grundstück bietet die Chance einen anregenden und modernen Lernort zu schaffen, der den heutigen pädagogischen Bedarfen gerecht wird und an dem jede/r einzelne Schüler*in in seiner/ihrer individuellen Lernbiografie bestmögliche Unterstützung findet. Die Flächen des Raumprogramms umfassen ca. 5.300 m² NUF. Die Bauwerkskosten (KG 300 und 400) betragen ca. 29,8 Mio. EUR brutto. Es werden ca. 43,7 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten einschließlich Erstausstattung erwartet.

Es ist beabsichtigt für den Schulneubau die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude zu erreichen. Im weiteren Planungsverlauf wird ein Zertifizierungsbüro das Projekt begleiten. Dementsprechend erfolgt die Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge auf Basis der Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP).

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Das Saarland, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), wird als Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.

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Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den ‚Ersatzneubau der Schule am Webersberg‘.

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Der Auslober ist gewillt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem/einer Preisträger*in oder mehreren Preisträger*innen gemäß Ziff. 5.1.1. GRW Saar 2013, zuletzt geändert am 20.11.2015 die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI, LPH 1-9 zu übertragen

– soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird,

– soweit die Teilnehmer*innen, deren Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurden, nach Auffassung des Auslobers eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

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Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem/den Preisträger*innen durchführen. Die Bewertung dieser Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

A) Wettbewerbsplatzierung 40 %

B) Projektteam/Projektorganisation 20 %

C) Projektanalyse/Herangehensweise 30 %

D) Honorarangebot 10 %

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Voraussichtliche Termine

Ausgabe der Unterlagen: KW 42, 2023

Kolloquium: KW 45, 2023

Abgabe Pläne und Formulare: KW 4, 2024

Abgabe Modell: eine Woche nach Abgabe der Pläne und Formulare

Preisgericht: KW 12, 2024 (zweitägig)

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Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder .

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es werden Büros (Architekt*innen sowie Innenarchitekt*innen in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt*innen) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Insgesamt sind max. 30 Teilnehmer*innen (davon 10 gesetzte Büros) geplant. Aus den vollständigen und zur Teilnahme berechtigten sowie geeigneten Bewerbungen werden 20 Teilnehmer*innen zusätzlich zu den bereits 10 gesetzten Teilnehmer*innen (siehe Pkt. IV.1.7) unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Stelle oder eines Notariats gelost. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage in der gelosten Reihenfolge nach.

Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform Subreport/Elvis (siehe auch URL unter I.3) eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen. Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der/die Bewerber*in zwingend erkennbar sein. Der/Die Bewerber*in sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer*innen zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.

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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:

Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (als Scan; Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines/r bevollmächtigten Vertreters/Vertreterin einzureichen.

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Hinweis zur Eignungsleihe:

Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem/der Bewerber*in die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (als Scan; Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.

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Folgende Nachweise der Eignung gemäß § 45 und § 75 i.V.m. § 46 VgV sind zu erbringen (siehe Pkt. 3.1 bzw. 4.1./4.2 des Teilnahmeantrags):

1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mind. 0,6 Mio. € netto durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI.

2. Technische Leistungsfähigkeit:

Fachkräfte

Angabe der Anzahl und Qualifikation des verfügbaren Personals. Die Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer*innen aus dem Bereich der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen werden berücksichtigt.

6 fachlich qualifizierte Fachkräfte für Objektplanung Gebäude gilt als Mindesteignung!

Referenzen

Mind. eine Referenz vergleichbarer Größenordnung/Schwierigkeitsgrad mit mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300+400) und einem Schwierigkeitsgrad gem. HOAI von mind. Honorarzone III mit öffentlicher/m Auftraggeber*in (Anwendung des öffentlichen Vergaberechts Deutschland/EU).

Wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:

– mind. 75 % HOAI-Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI

– Nicht älter als 8 Jahre: Abschluss der Grundleistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2015

Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen o. Berufsanfänger*innen eine Bewerbergemeinschaft bilden o. sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV) bedienen. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung der früheren Arbeitsstelle vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.

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Im Weiteren siehe Punkt VI.3)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt/Architektin sowie Innenarchitekten/Innenarchitektinnen in Arbeitsgemeinschaft mit der vorgenannten FachdisziplinFortführung unter Abschnitt VI 3 Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 30
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH, Eppelborn
Schauss Decker Architekten GmbH, Sulzbach mit Hepp + Zenner Ingenieurgesellschaft mbH, Saarbrücken
Planungsgruppe Prof. Focht und Partner GmbH, Saarbrücken
arus GmbH, Willi Latz Architektur und Stadtplanung, Püttlingen
FloSundK architektur+urbanistik GmbH, Saarbrücken mit alff & holletzek architekten partnerschaft mbB, Lebach
OHO-Architekten PartGmbB, Stuttgart
plus bauplanung GmbH - freie Architekten, Neckartenzlingen
witry & witry architecture urbanisme, Echternach (LU)
Hausmann Architektur GmbH, Aachen
Architektei Mey GmbH, Frankfurt a. Main
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

– Städtebauliche Einbindung

– Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen

– Qualität der Erschließungskonzeption

– Architektur- und Gestaltungsqualität

– Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten

– Nachhaltigkeit

– Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme

Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Es werden Preise und Ankäufe in Höhe von 229.000 EUR (zzgl. MwSt.) vergeben.

1. Preis 57.250 EUR netto

2. Preis 45.800 EUR netto

3. Preis 34.350 EUR netto

4. Preis 27.480 EUR netto

5. Preis 18.320 EUR netto

Für Ankäufe sind insgesamt 45.800 EUR (zzgl. MwSt.) veranschlagt.

Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu vergeben.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Es sind keine Bearbeitungshonorare für alle Teilnehmer*innen vorgesehen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Dipl.-Ing. Jean Heemskerk, Architekt, Mannheim
Prof. M.Arch. Dipl.-Ing. Stefanie Eberding, Architektin, Stuttgart
Prof. Dipl.-Ing. Andrea Wandel, Architektin, Saarbrücken
Dipl.-Ing. (FH) Alexander Schwehm, Architekt, Präsident der Architektenkammer des Saarlandes, Saarbrücken
BOR Klaus-Dieter Eisenbarth, Leiter der Staatlichen Hochbaubehörde, Saarbrücken
Ltd. MR Dipl.-Ing. Daniel Kempf, Abteilungsleiter Staatlicher Hochbau und Liegenschaften im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Saarbrücken
BD Dominik Stollhof, Sachgebietsleiter Hochbau Land bei der Staatlichen Hochbaubehörde, Saarbrücken
BDin Kerstin Schirm, Referatsleiterin Landesbau im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Saarbrücken
Stefan Friederich, Förderschulrektor der Schule am Webersberg, Homburg
Ltd. MR’in Karin Schmitz, Abteilungsleiterin Zentralabteilung im Ministerium für Bildung und Kultur, Saarbrücken
Michael Forster, Bürgermeister der Stadt Homburg
Ltd. MR Bernd Weber, Abteilungsleiter Landeshaushalt im Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Saarbrücken
Barbara Pampe, Vorständin der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn
Michaela Günther, Stellvertretende Schulleiterin der Schule am Webersberg, Homburg
Manfred Rippel, Beigeordneter der Stadt Homburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fortführung von Punkt III.2.1)

Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Architekt/Architektin, Innenarchitekt/Innenarchitektin in Arge mit der vorgenannten Fachdisziplin), die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin bzw. Innenarchitekt/Innenarchitektin zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers/ der Bewerberin die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Architektin bzw. Innenarchitekt/Innenarchitektin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG bzw. 85/384/EWG gewährleistet ist.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein/eine bevollmächtigte/r Vertreter*in der juristischen Person und der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt wurden.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Dies gilt auch bei Beteiligung freier Mitarbeiter*innen.

Sachverständige, Fachplaner*innen und andere Berater*innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.

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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter*innen müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der/die Bieter*in den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.

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Fortführung von Punkt III.1.10)

Weitere erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu den Verfahrens- u. Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben - eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen.

Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:

– Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer Lohngesetz (STFLG) vom 08.12.2021 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 2688) (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft),

– Eigenerklärung der Bewerber*innen, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft).

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Im Falle einer Hinzunahme eines/r Nachunternehmers/Nachunternehmerin sind folgende Nachweise vom NU zum Verhandlungsverfahren zu erbringen:

– NU-Verpflichtungserklärung

– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1, §§ 123, 124 GWB

– bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes

– Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Geschäftsstelle
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: k.A.
Ort: k.A.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Geschäftsstelle
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2023