Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb (§78 VgV in Verbindung mit GRW Saarland) - „Ersatzneubau der Schule am Webersberg“, Homburg (Saar) Referenznummer der Bekanntmachung: Baumaßnahmennr. 13-800.084.04.01.
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hardenbergstr. 6
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de
Postanschrift: Rheinstraße 40-42
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/9957-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb (§78 VgV in Verbindung mit GRW Saarland) - „Ersatzneubau der Schule am Webersberg“, Homburg (Saar)
Das Land Saarland plant den Ersatzneubau der ‚Schule am Webersberg‘ in Homburg (Saar). Die staatliche Ganztages-Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung, errichtet im Jahr 1952, befindet sich auf dem Campus der Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) und entspricht heute baulich und funktional nicht mehr den Ansprüchen an einen zeitgemäßen Unterricht. Zudem ist die Schule, als eine von insgesamt zwei Förderschulen körperlicher und motorischer Entwicklung im Saarland, mit aktuell 170 Schüler*innen an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen.
Der Ersatzneubau der ‚Schule am Webersberg‘ für künftig 200 Schüler*innen auf einem 17.500 m² großen unmittelbar angrenzenden Grundstück bietet die Chance einen anregenden und modernen Lernort zu schaffen, der den heutigen pädagogischen Bedarfen gerecht wird und an dem jede/r einzelne Schüler*in in seiner/ihrer individuellen Lernbiografie bestmögliche Unterstützung findet. Die Flächen des Raumprogramms umfassen ca. 5.300 m² NUF. Die Bauwerkskosten (KG 300 und 400) betragen ca. 29,8 Mio. EUR brutto. Es werden ca. 43,7 Mio. EUR brutto Gesamtbaukosten einschließlich Erstausstattung erwartet.
Es ist beabsichtigt für den Schulneubau die Zertifizierung in der Qualitätsstufe „Silber“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Unterrichtsgebäude zu erreichen. Im weiteren Planungsverlauf wird ein Zertifizierungsbüro das Projekt begleiten. Dementsprechend erfolgt die Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge auf Basis der Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP).
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Das Saarland, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), wird als Auftraggeber und Bauherr für das Projekt fungieren.
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Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den ‚Ersatzneubau der Schule am Webersberg‘.
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Der Auslober ist gewillt, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem/einer Preisträger*in oder mehreren Preisträger*innen gemäß Ziff. 5.1.1. GRW Saar 2013, zuletzt geändert am 20.11.2015 die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI, LPH 1-9 zu übertragen
– soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird,
– soweit die Teilnehmer*innen, deren Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurden, nach Auffassung des Auslobers eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
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Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem/den Preisträger*innen durchführen. Die Bewertung dieser Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
A) Wettbewerbsplatzierung 40 %
B) Projektteam/Projektorganisation 20 %
C) Projektanalyse/Herangehensweise 30 %
D) Honorarangebot 10 %
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Voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: KW 42, 2023
Kolloquium: KW 45, 2023
Abgabe Pläne und Formulare: KW 4, 2024
Abgabe Modell: eine Woche nach Abgabe der Pläne und Formulare
Preisgericht: KW 12, 2024 (zweitägig)
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Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Büros (Architekt*innen sowie Innenarchitekt*innen in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt*innen) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben. Insgesamt sind max. 30 Teilnehmer*innen (davon 10 gesetzte Büros) geplant. Aus den vollständigen und zur Teilnahme berechtigten sowie geeigneten Bewerbungen werden 20 Teilnehmer*innen zusätzlich zu den bereits 10 gesetzten Teilnehmer*innen (siehe Pkt. IV.1.7) unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Stelle oder eines Notariats gelost. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage in der gelosten Reihenfolge nach.
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform Subreport/Elvis (siehe auch URL unter I.3) eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen. Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der/die Bewerber*in zwingend erkennbar sein. Der/Die Bewerber*in sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer*innen zur Eignungsleihe sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (als Scan; Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines/r bevollmächtigten Vertreters/Vertreterin einzureichen.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem/der Bewerber*in die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (als Scan; Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.
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Folgende Nachweise der Eignung gemäß § 45 und § 75 i.V.m. § 46 VgV sind zu erbringen (siehe Pkt. 3.1 bzw. 4.1./4.2 des Teilnahmeantrags):
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mind. 0,6 Mio. € netto durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI.
2. Technische Leistungsfähigkeit:
Fachkräfte
Angabe der Anzahl und Qualifikation des verfügbaren Personals. Die Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer*innen aus dem Bereich der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen werden berücksichtigt.
6 fachlich qualifizierte Fachkräfte für Objektplanung Gebäude gilt als Mindesteignung!
Referenzen
Mind. eine Referenz vergleichbarer Größenordnung/Schwierigkeitsgrad mit mind. 5 Mio. EUR netto (KG 300+400) und einem Schwierigkeitsgrad gem. HOAI von mind. Honorarzone III mit öffentlicher/m Auftraggeber*in (Anwendung des öffentlichen Vergaberechts Deutschland/EU).
Wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
– mind. 75 % HOAI-Grundleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI
– Nicht älter als 8 Jahre: Abschluss der Grundleistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2015
Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen o. Berufsanfänger*innen eine Bewerbergemeinschaft bilden o. sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV) bedienen. Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung der früheren Arbeitsstelle vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
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Im Weiteren siehe Punkt VI.3)
Architekt/Architektin sowie Innenarchitekten/Innenarchitektinnen in Arbeitsgemeinschaft mit der vorgenannten FachdisziplinFortführung unter Abschnitt VI 3 Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
– Städtebauliche Einbindung
– Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
– Qualität der Erschließungskonzeption
– Architektur- und Gestaltungsqualität
– Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten
– Nachhaltigkeit
– Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
Es werden Preise und Ankäufe in Höhe von 229.000 EUR (zzgl. MwSt.) vergeben.
1. Preis 57.250 EUR netto
2. Preis 45.800 EUR netto
3. Preis 34.350 EUR netto
4. Preis 27.480 EUR netto
5. Preis 18.320 EUR netto
Für Ankäufe sind insgesamt 45.800 EUR (zzgl. MwSt.) veranschlagt.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu vergeben.
Es sind keine Bearbeitungshonorare für alle Teilnehmer*innen vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortführung von Punkt III.2.1)
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen (Architekt/Architektin, Innenarchitekt/Innenarchitektin in Arge mit der vorgenannten Fachdisziplin), die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin bzw. Innenarchitekt/Innenarchitektin zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers/ der Bewerberin die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Architektin bzw. Innenarchitekt/Innenarchitektin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG bzw. 85/384/EWG gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein/eine bevollmächtigte/r Vertreter*in der juristischen Person und der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt wurden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Dies gilt auch bei Beteiligung freier Mitarbeiter*innen.
Sachverständige, Fachplaner*innen und andere Berater*innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter*innen müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der/die Bieter*in den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Fortführung von Punkt III.1.10)
Weitere erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu den Verfahrens- u. Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben - eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen.
Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
– Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer Lohngesetz (STFLG) vom 08.12.2021 (Amtsblatt des Saarlandes I, S. 2688) (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft),
– Eigenerklärung der Bewerber*innen, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft).
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Im Falle einer Hinzunahme eines/r Nachunternehmers/Nachunternehmerin sind folgende Nachweise vom NU zum Verhandlungsverfahren zu erbringen:
– NU-Verpflichtungserklärung
– Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1, §§ 123, 124 GWB
– bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes
– Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
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Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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