Reinigung an der Grundschule sowie der Schulsporthalle "Ziolkowski" in Ilmenau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ritterstraße 14
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Ausschreibungs-, Submissions- und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3628738295
Fax: +49 3628738128
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung an der Grundschule sowie der Schulsporthalle "Ziolkowski" in Ilmenau
Unterhalts-, Ferien- und Grundreinigung an der Grundschule sowie der Schulsporthalle "Ziolkowski" in Ilmenau
98693 Ilmenau, Ziolkowskistraße 14
Unterhalts-, Ferien- und Grundreinigung an der Grundschule sowie der Schulsporthalle "Ziolkowski" in Ilmenau gemäß den Vergabeunterlagen für den Zeitraum 01.01.2024- 31.12.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277582
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321037
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabg. gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeb., einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321037
Fax: +49 361573321059