Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Busverkehr im Gebiet der Stadt Völklingen und im Gebiet des Landkreises Saarlouis Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 148-425246

Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Völklingen
Postanschrift: Neues Rathaus, Rathausplatz
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technische Dienste/Stadtplanung und -entwicklung, Frau Anna Lena Altmeier
E-Mail:
Telefon: +49 6898132138
Fax: +49 6151134429
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.voelklingen.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Busverkehr im Gebiet der Stadt Völklingen und im Gebiet des Landkreises Saarlouis

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 148-425246
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Völklingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Völklingen hat einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Busverkehr an die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH (VVB) vergeben. Der ÖDA umfasst den Stadtverkehr Völklingen und abgehende Linien auf das Gebiet des Landkreises Saarlouis. Die vergebenen Verkehrsdienste umfassen ca. 1,1 Mio. Fahrplankilometer.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2024
Laufzeit in Monaten: 180
II.4)Wichtigste Wirtschaftsgüter
Verlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: ja

Liste der Wirtschaftsgüter, mithilfe derer die öffentlichen Dienste erbracht werden:

35 Busse, davon 6 E-Busse BetriebshofLadeinfrastruktur für E-BusseAlle Wirtschaftsgüter stehen im Eigentum der VVB


Bedeutung der bereitgestellten wichtigsten Wirtschaftsgüter im Verhältnis zu den gesamten Wirtschaftsgütern, die für die Erbringung der öffentlichen Dienste erforderlich sind (geschätzter prozentualer Anteil der bereitgestellten Wirtschaftsgüter an den gesamten Wirtschaftsgütern, die zur Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen verwendet werden):

Alle wichtigen Wirtschaftsgüter für die Erbringung der öffentlichen Dienste werden von der VVB als Eigentümerin bereitgestellt.Die Busflotte wird während der Laufzeit des ÖDA von Diesel- auf E-Busse umgestellt; bis 2031 vollständige Ersetzung der Dieselbusse durch E-Busse. Dafür sind umfangreiche Investitionen in die Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof erforderlich. Derzeit 3 Ladestationen, ab 2024 5 weitere Ladestationen. Die Anlagen der Ladeinfrastruktur haben eine Abschreibungsdauer von 20 Jahren.


Überwiegende Nutzung der Wirtschaftsgüter (geschätzter prozentualer Anteil an bereitgestellten Wirtschaftsgütern im Vergleich zu den Wirtschaftsgütern, die für Aktivitäten verwendet werden, die nicht die öffentlichen Dienste betreffen):

Die Wirtschaftsgüter werden zu mehr als 99 % für die vergebenen Verkehrsdienste genutzt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:

Die Ausgleichsleistungen werden auf der Grundlage einer Plan-Trennungsrechnung (Aufwendungen und Erträge für die Erbringung der Verkehrsleistrungen) für das jeweilige Folgejahr ermittelt und von der Stadt Völklingen vorab verbindlich festgelegt.

III.1.2)Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Spezifikationen ausschließlicher Rechte eingeräumt:

Der VVB wird das ausschließliche Recht für Linienverkehre auf dem Gebiet der Stadt Völklingen eingeräumt. Hiervon werden geringfügige Verkehre ausgenommen bzw. Linienverkehre anderer Verkehrsunternehmen, denen die Stadt Völklingen zustimmt. Näheres regelt der von der Stadt Völklingen erlassene und veröffentlichte Bescheid über die Gewährung des ausschließlichen Rechts.Bekanntmachung unter https://www.voelklingen.de/fileadmin/user_upload/Buergerservice/Amtliche_Bekanntmachungen/2023-32_Neu.pdf

III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen
An den Betreiber vergebener Prozentsatz 100%
(der verbleibende Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der VVB umfassen die Durchführung des Linienverkehrs unter Beachtung der Qualitätsvorgaben der Stadt Völklingen sowie die Investition in die E-Mobilität. Näheres ergibt sich aus dem Ergänzenden Dokument zur Vorinformation in TED vom 03.08.2022 (2022/S 148-425246), das als Download unter folgendem Link zur Verfügung steht: https://www.voelklingen.de/oeffentliche-einrichtungen/bus-bahn-taxi/).

III.2)Qualitätsziele
III.2.1)Beschreibung
Information und Fahrkarten:

Siehe Abschn. 3 und 8 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).


Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:

Siehe Abschn. 5.2 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).


Zugausfälle:

Siehe Abschn. 5.1 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).


Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:

Siehe Abschn. 10.3 und 11 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).


Befragung zur Kundenzufriedenheit:

Siehe Abschn. 17 und 18 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).


Beschwerdebearbeitung:

Siehe Abschn. 18 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).


Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:

Siehe Abschn. 10.1, 11.1 und 11.3 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).


III.2.2)Angaben zu Belohnungen und Sanktionen:

Die Stadt Völklingen hat ein integriertes Anreizsystem zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Qualität als Bestandteil des ÖDA erlassen.

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/08/2023
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH (VVB)
Postanschrift: Hohenzollernstraße 10
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6898-150102
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen in Bezug auf den gewählten Betreiber: Die VVB stehen mittelbar zu 100 % im Anteilseigentum der Stadt Völklingen

Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Offizielle Bezeichnung: Stadt Völklingen
Postanschrift: Neues Rathaus/Rathausplatz
Ort: Völklingen
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
Telefon: +49 6898132138
E-Mail:
V.2.4)Angaben zum Auftragswert (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 111 000 000.00 EUR
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 1 100 000

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#

#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#

#cvd#cvd10=M3#cvd11=35cvd12=6cvd13=6#

Im Abschnitt III.1.3) ist "Eisenbahnverkehr" voreingestellt und kann nicht korrigiert werden. Korrekt handelt es sich um "öffentlichen Straßenpersonenverkehr".

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/08/2023