Ausschreibung Umzugs- und Transportleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 38/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 80010590-80071
Fax: +49 8001059002-116
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Umzugs- und Transportleistungen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über Umzugs- und Transportleistungen innerhalb und zwischen den Standorten der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Auftraggeberin). Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1) und dem Rahmenvertrag (Anlage 1-2) zu entnehmen.
Region Chemnitz
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Region Chemnitz
Siehe Ziffer II.1.4)
Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um 12 weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.
Region Leipzig
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Region Leipzig
Siehe II.1.4)
Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um 12 weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.
Region Ostsachsen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Region Ostsachsen
Siehe Ziffer II.2.4)
Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um 12 weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.
Region Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Region Thüringen
Siehe II.2.4)
Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um 12 weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 7-1 der Vergabeunterlagen)
Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage 7-1 mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
- Eigenerklärung Russlandsanktionen der EU (Anlage 7-2 der Vergabeunterlagen)
Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen o-der Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland auf-weisen. Unter Verwendung der Anlage 7-2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift auf-weist.
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 7-3 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 7-4 der Vergabeunterlagen)
Zur Gewährleistung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bieter eine Erklärung abzugeben aus der hervorgeht, dass diese über eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne des § 14 des Rahmenvertrags (Anlage 1-2 der Vergabeunterlagen) verfügen oder aber bereit sind, eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abzuschließen und diese oder eine gleichwertige Versicherung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechtzuerhalten.
- Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Gesamtumsatz (brutto) wie folgt nachweisen können:
Los 1: 280.000 Euro
Los 2: 40.000 Euro
Los 3: 210.000 Euro
Los 4: 480.000 Euro
- Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung je Schadensereignis von 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst, 150.000 EUR für Bearbeitungsschäden und 250.000 EUR für Abhandenkommen von Schlüsseln, aufweisen.
- Benennung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe unter Verwendung der Anlage 7-5 der Vergabeunterlagen
Die Referenzprojekte dürfen nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche aus den zurückliegenden 3 Jahren mindestens 3 Referenzen vorweisen können, die mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Der Art nach vergleichbar sind dem Ausschreibungsgegenstand ähnliche Umzugs- und Transportleistungen. Dem Umfang nach vergleichbar sind Referenzprojekte, die folgende losbezogene Mindestauftragswerte (brutto) nachweise können:
Los 1: 70.000 Euro
Los 2: 10.000 Euro
Los 3: 50.000 Euro
Los 4: 120.000 Euro
Bei mehrjährigen Referenzprojekten ist der durchschnittliche Auftragswert pro Jahr maßgeblich.
Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsräume der Auftraggeberin.
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
spätestens 2027
1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.2) und Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen (hier: Umzugs- und Transportleistungen) bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Vorliegend gilt dies bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 1.000.000 EUR (netto). Sofern die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erfolgt die Vergabe des Auftrages gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie in entsprechender Anwendung der in diesen Vergabeunterlagen (einschließlich Anlagen) genannten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6PAB
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...