Digitales Medikationsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: KKE 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Haarbergstraße 72
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99097
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kkh-erfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Medikationsmanagement
Das Katholische Krankenhaus "St. Johann Nepomuk" Erfurt gehört neben dem geriatrischen Fachkrankenhaus "St. Elisabeth" in Lengenfeld u.S. zur Katholischen Hospitalvereinigung Thüringen gGmbH und ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena.
Es verfügt über ca. 440 Betten und behandelt in seinen 8 Kliniken jährlich mehr als 39.000 Patienten stationär und ambulant. Das Katholische Krankenhaus "St. Jo-hann Nepomuk" Erfurt hat unter anderem Fördermittel für den Fördertatbestand 5 beim Thüringer Verwaltungsamt beantragt und bewilligt bekommen. Zur Erfüllung der Kriterien wird ein System zur Umsetzung einer Closed-Loop Medikation eingeführt.
Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Medikationsmanagementsystem inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung
Medikationsmanagementsystem inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung gemäß LV
Vertragsverlängerungsoption für die Dauer von weiteren 24 Monaten, sofern der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer von seinem Optionsrecht der Beauftragung Gebrauch macht.
Siehe oben II.2.7.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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Pflegedokumentation
Pflegedokumentation gemäß LV
Vertragsverlängerungsoption für die Dauer von weiteren 24 Monaten, sofern der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer von seinem Optionsrecht der Beauftragung Gebrauch macht.
Siehe oben II.2.7.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs-bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
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2) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
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3) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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4) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr; Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr; Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters: Mindestanforderung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren (Juli 2020-Juli 2023). Zur Angabe der Referenzen wird auf die Anlagen 2 F5.1 und 2 F5.2 verwiesen.
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8.1) Mindestanforderung Los 1: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagementsystems inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung) mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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8.2) Mindestanforderung Los 2: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagements inkl. Funktionalitäten zur Pflege mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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9) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
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10) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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11) Das eingesetzte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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8.1) Mindestanforderung Los 1: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagementsystems inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung) mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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8.2) Mindestanforderung Los 2: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagements inkl. Funktionalitäten zur Pflege mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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12) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
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13) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
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14) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
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15) Eigenerklärung Russlandsanktionen
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16) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
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17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
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18) Erklärung Unternehmensdaten
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19) Verpflichtungserklärung zu §§ 10 12 II ThuerVgG
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20) Verpflichtungserklärung zu §§ 10 12 II ThuerVgG Nachunternehmer
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21) Verpflichtungserklärung zu §§ 11 12 II ThuerVgG ILO
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22) Verpflichtungserklärung zu §§ 11 12 II ThuerVgG ILO Nachunternehmer
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23) Verpflichtungserklärung zu §§ 12, 15, 17, 18 ThuerVgG
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24) Belehrung gemäß § 19 ThuerVgG
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25) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens
sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur
Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen
werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für
interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne
Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten
können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein
Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den
aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen,
Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen
und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über
das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind
ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation"
zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie
aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte
Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link
regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige
Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt
haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben
und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen
Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen
zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den
Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster
Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können. Sofern die Vergabestelle der Klinikum Lippe GmbH einer Rüge nicht abhilft,
kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach
Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB).
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C. Hinweis zur Angabe der Vergabekammer
Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den
vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der
Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als
öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus
Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung
steht.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6PXE
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach §
135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. §
135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland