V1_2023_biplanen volldigitale Zwei-Ebenen-Angiografieanlage Referenznummer der Bekanntmachung: V1_2023_HKL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bärwinkelstraße 33
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf, Ilm-Kreis-Kliniken
E-Mail:
Telefon: +49 3628919414
Fax: +49 3628919496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilm-kreis-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
V1_2023_biplanen volldigitale Zwei-Ebenen-Angiografieanlage
Geliefert und installiert werden soll eine biplane volldigitale Zwei-Ebenen-Angiografieanlage für kardiologische Diagnostik und Interventionen mit zwei 12" Detektoren und integrierter Bildverarbeitungskette am Klinikstandort in Arnstadt.
Arnstadt, DE
Die Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt- Ilmenau gGmbH sind ein kommunales Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung, dessen Träger der Landkreis ist. Die Kliniken verfügen über 373 Planbetten gem. § 108 SGB V an den zwei Standorten Arnstadt und Ilmenau.
Geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden soll eine biplane volldigitale Zwei-Ebenen-Angiografieanlage für kardiologische Diagnostik und Interventionen mit zwei 12" Detektoren und integrierter Bildverarbeitungskette am Klinikstandort in Arnstadt. Die Vergabe beinhaltet die Beschaffung des Systems sowie die zugehörigen Leistungen zur Beratung, Konfiguration, Implementierung und Schulung. Die Leistungsanforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V1_2023_biplanen volldigitale Zwei-Ebenen-Angiografieanlage
Postanschrift: Röntgenstraße 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Bärwinkelstraße 33
Ort: Arnstadt
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3628919414
Fax: +49 3628919496
Internet-Adresse: www.ilm-kreis-kliniken.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: vgl. §§ 155 ff. GWB, insbes. § 160 Abs. 3 GWB: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).