Metallbauarbeiten 2 Referenznummer der Bekanntmachung: HWK 3-045
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hohenzollernstraße 47 - 49
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-saarland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten 2
2 Stk Stahltreppen 19 Stg. 18,79/26,5
27,5 qm Gitterrost Stahlsteg
211 lfdm Edelstahl-Handlauf
169 lfdm Treppengeländerkonstr.
69 lfdm Geländerkonstr. Lufträume
8 Stk Anfahrtspoller
41 lfdm Anfahrtsschutz
85 qm Gitterrostkonstr.
60 Stk UK Hohlprofile
Saarbrücken
Bildungszentrum Zukunftsprojekt Handwerkskammer - Metallbauarbeiten 2
Die gesamte Kommuniaktion erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform; eine Registrierung wird empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung oder PQ einschl.
Erklärung zu Registereintragungen (Handelsregister/Handwerksrolle/Gewerbeanmeldung)
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre
Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
Erklärung zu
- Insolvenz und Liquidation
- dass keine schweren VErfehlungen vorliegen
- zu Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft in der BG
Haftpflichtversicherung Deckungssummer pauschal 5 Mio. €
Abschnitt IV: Verfahren
GESSNER RAe PartGmbBNeumarkt 1566117 Saarbrücken
elektronische Submission ohne Bieterteilnahme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.