Übernahme und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen Referenznummer der Bekanntmachung: ZKE-2023-0036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gaschhübel 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zke-sb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
Übernahme, Umschlag bzw. Übernahme , Umschlag und Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage gemäß GewAbfV sowie ordnungsgemäße Verwertung (inkl. Transport zur Verwertungsanlage)
ZKE- Zentraler kommunaler Entsorgungsbetrieb der
Landeshauptstadt Saarbrücken
Gaschhübel 1
66113 Saarbrücken
Übernahme, Umschlag bzw. Übernahme , Umschlag und Zuführung zu einer Vorbehandlungsanlage gemäß GewAbfV sowie ordnungsgemäße Verwertung (inkl. Transport zur Verwertungsanlage)
Bezüglich der Laufzeit besteht für den ZKE und den AN eine einmalige, beidseitige
Verlängerungsoption um 12 Monate. Sofern der ZKE oder der AN der
Verlängerungsoption nicht bis spätestens 15.05.2024 schriftlich widerspricht, verlängert sich die Leistungserbringung einmalig bis zum 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Referenzen über in den vergangenen 3 Jahren erbrachten mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen (2019, 2020, 2021); Hierbei ist auch anzugeben, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt und über welchen Zeitraum sich die Leistungserbringung erstreckte.
- vom Bieter ausgefüllte Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und deren Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Eingesetzte Nachunternehmer müssen die vorgenannten Eigenerklärungen ebenfalls ausfüllen.
.- Nachweis eines gültigen Zertifikates als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 23 Entsorgungsfachbetriebeverordnung
(EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für die gemäß Leistungsbeschreibung
ausgeschriebenen Tätigkeiten und Fraktionen (AVV-Nummern).
Der Nachweis ist durch die Zertifizierungsurkunde einschließlich aller Anlagen in Kopie zu führen. Endet die Gültigkeit der Urkunde vor Ablauf eines Zeitraumes von 2 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote, so ist dem Angebot zusätzlich noch eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens über die laufende Rezertifizierung beizufügen. Hat die Rezertifizierung noch nicht begonnen, so ist anstelle dessen eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens beizulegen, aus dem der Beginn der Rezertifizierung ersichtlich ist
- Angaben zu Umschlags- bzw. Vorbehandlungsanlagen sowie Verwertungsanlagen und Kopie der jeweiligen Genehmigungsurkunden nach BImSchG, EfbV sowie Nachweis des Vorliegens der technischen Voraussetzungen gemäß § 6
(1) S. 1 GewAbfV bezüglich eingesetzter Vorbehandlungsanlagen
- Übernahmebestätigung des Verwerters/Entsorgers, falls der AN die Verwertung/Entsorgung nicht selbst durchführt
- Kurzbeschreibung zum Verbleib der jeweiligen Materialien. Bei Änderungen der
Verwertungs-/Entsorgungswege ist der Auftraggeber
unverzüglich zu unterrichten Für eingesetzte Nachunternehmer muss das vorgenannte Zertifikat ebenfalls vorliegen. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, sind alternative, gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland