Lausitzbad Hoyerswerda, Los 56 - Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE56
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Gondelteich 1
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 56 - Sanitärinstallation
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990-er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
• 26 St Reihenduschanlagen einschl. Steuerung
• 55 St Sanitäreinrichtung (WT/WC/etc.) einschl. Zubehör
• 1.250 m Trinkwasserrohrleitung DN12-50, ESTA, gepresst einschl. FOST
• 430 m Trinkwasserrohrleitung AD16-20, Verbundrohr einschl. FOST
• 1.680 m Wärme-/Kältedämmung DN12-DN50
• 180 m Schlitzrinne, ESTA, einschl. Zubehör
• 125 St Bodeneinlauf einschl. Zubehör
• 650 m Abwasserleitung, PP, DN40-160 einschl. FOST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 56 - Sanitärinstallation
Postanschrift: Drauschkowitzer Straße 6
Ort: Gaußig
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02633
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.