Lausitzbad Hoyerswerda, Los 12 - Vorhangfassade Referenznummer der Bekanntmachung: HY-VE12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Gondelteich 1
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lausitzbad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 12 - Vorhangfassade
Das Lausitzbad Hoyerswerda wurde in den 1990er Jahren als Familien- und Freizeitbad einschl. umfangreichem Saunabereich errichtet. Nach nunmehr 20jährigem Betrieb soll das Lausitzbad Hoyerswerda modernisiert und aktuellen Nutzeranforderungen sowie dem örtlichen Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in insgesamt 6 Bauabschnitten.
Hoyerswerda, DE
Teilobjekt Schwimmhalle
• 245 m² Aluminium Siding Paneele auf UK incl. MiWo Dämmung D 100 – 180 mm
• 85 m Dachunterschlag – gekantete Paneele
• 100 m Anschluss Fassadentafeln an Pfosten-Riegel-Konstruktion
• Incl. aller erforderlicher Außenecken, Laibungs- und Sturzausbildungen
• Incl. Seitlicher; oberer und unterer Fassadenabschlüsse
Teilobjekt Anbau Eingang
• 265 m² Aluminium Siding Paneele auf UK incl. MiWo Dämmung D 120 – 180 mm
• Incl. aller erforderlicher Außenecken, Laibungs- und Sturzausbildungen, Deckenuntersichten
• Incl. Seitlicher; oberer und unterer Fassadenabschlüsse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lausitzbad Hoyerswerda, Los 12 - Vorhangfassade
Postanschrift: Bielatalstraße 43
Ort: Altenberg
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01773
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363&reduce=0&search=vergabekammer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.