Ertüchtigung KA Siebenlehn + RÜB Siebenlehn - Los 1 - Roh-Tiefbau-Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Inv. 34-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3731209009-0
Fax: +49 3731209009-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-muldental.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung KA Siebenlehn + RÜB Siebenlehn - Los 1 - Roh-Tiefbau-Außenanlagen
Der Abwasserzweckverband (AZV) Muldental übernimmt für seine 6 Mitgliedsgemeinden die Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung. Der AZV Muldental betreibt die Kläranlage Siebenlehn, welche1997 errichtet und auf eine Behandlungskapazität von 10.000 EW ausgelegt ist. Behandelt werden die Abwasserzuläufe aus nachfolgenden Bereichen der Ortslage Siebenlehn über Regenüberlaufbecken (RÜB) Siebenlehn (Mischwasser) und dem Gewerbegebiet Steyermühle. Im Ergebnis des im Jahr 2021 erstellten Mischwasserkonzeptes für die Ortslage Siebenlehn ist für den Nachweis der Mischwasserentlastung am RÜB Siebenlehn eine Erhöhung des maximalen Mischwasserzulaufes zur Kläranlage von derzeit 35 l/s auf 50 l/s erforderlich. Der AZV Muldental plant Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage Siebenlehn und dem vorgelagerten RÜB. Die Kläranlage Siebenlehn wird in der Zeit vom 08.11.2023 bis zum 15.06.2026 im laufenden Betrieb grundlegend saniert. Dabei wird die Anlage entsprechend dem Baufortschritt in 4 Umbauphasen saniert. Während jeder Umbauphase ist der Betrieb der Anlage mit diversen Provisorien aufrecht zu erhalten.
Siebenlehn, DE
Los 01 - Rohbau-Tiefbau-Außenanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise der Fachkunde gemäß §6a Absatz 3 VOB/A zu machen: Angaben §6 a Absatz 1 und 2 VOB/A; 3 Referenzen über Bauleistungen in vergleichbarem Umfang und Dimensionen; Eigenerklärung zu Leistungsfähigkeit
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise der Fachkunde gemäß §6a Absatz 3 VOB/A zu machen: Angaben §6 a Absatz 1 und 2 VOB/A; 3 Referenzen über Bauleistungen in vergleichbarem Umfang und Dimensionen; Eigenerklärung zu Leistungsfähigkeit
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049