Rahmenvereinbarung "Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung" Referenznummer der Bekanntmachung: 104/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung"
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Übernahme der betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß § 6 ASiG.
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen, Thüringen und Bayern
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Übernahme der betriebsärztlichen Betreuung gemäß § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß § 6 ASiG für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Der AOK PLUS Service GmbH und der Laurat GmbH (Tochtergesellschaften der AOK PLUS) wird ein Abrufrecht mit sämtlichen Rechten und Pflichten der AOK PLUS aus dieser Rahmenvereinbarung eingeräumt. Die kubus IT GbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) ist berechtigt, Leistungen im Zusammenhang mit der sicherheitstechnischen Betreuung aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufen.
Das Betreuungsgebiet für die AOK PLUS umfasst die Bundesländer Sachsen und Thüringen mit insgesamt ca. 150 Objekten sowie sämtlichen Beschäftigten der AOK PLUS (derzeit ca. 7.200 Beschäftigte). Das Betreuungsgebiet der AOK PLUS Service GmbH erstreckt sich ebenfalls auf die Bundesländer Sachsen und Thüringen mit jeweils einem Standort und derzeit insgesamt ca. 300 Beschäftigten. Für die Laurat GmbH ist im Falle eines Abrufes aus der Rahmenvereinbarung ein Standort in Thüringen mit ca. 20 Beschäftigten zu betreuen. Das Betreuungsgebiet für die kubus IT GbR umfasst die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Bayern mit insgesamt ca. 17 Objekten sowie sämtlichen Beschäftigten (derzeit ca. 700 Beschäftigte).
Die Übernahme der Aufgaben gemäß §§ 3, 6 ASiG und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) erfolgt als überbetrieblicher Dienst im Sinne von § 19 ASiG. Dabei umfasst die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Aufgaben der anfallenden Grund- und betriebsspezifischen Betreuung.
Hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung ist mit folgendem voraussichtlichen Abnahmevolumen pro Kalenderjahr zu rechnen:
ca. 1.100 Einsatzstunden (AOK PLUS), ca. 10 Einsatzstunden (Laurat GmbH), ca. 55 Einsatzstunden (AOK PLUS Service GmbH)
Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Betreuung ist mit folgendem voraussichtlichen Abnahmevolumen pro Kalenderjahr zu rechnen:
- ca. 880 Einsatzstunden (AOK PLUS),
- ca. 20 Einsatzstunden (Laurat GmbH),
- ca. 60 Einsatzstunden (AOK PLUS Service GmbH),
- ca. 150 Einsatzstunden (kubus IT GbR)
Die Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten und dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebenen Mengen auch über- bzw. unterschritten werden können.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 beigefügt. Weitere Anforderungen ergeben sich aus Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung. Eine detaillierte Aufstellung der Standorte der Auftraggeberin sowie ihrer Tochtergesellschaften ist dem Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 6-1 der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6-2 der Vergabeunterlagen)
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 6-3 der Vergabeunterlagen)
1. Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, speziell in der Öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft, welche den Verwaltungsbereich betreffen, nachweisen unter Angabe
o des Kunden,
o der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistungen,
o der Angabe der Anzahl der jährlichen Betreuungsstunden, aufgesplittet nach betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung,
o des Rechnungswertes und
o der Leistungszeit
unter Verwendung der Anlage 6-4 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist.
2. Befähigungsnachweise gemäß §§ 4, 7 ASiG für das für die Auftragsdurchführung vorgesehene Personal, welches die erforderliche Qualifikation als Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner und Fachkraft für Arbeitssicherheit ausweist
3. Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr und festangestellten sowie freien Mitarbeitern/-innen (Anlage 6-5 der Vergabeunterlagen) unter Angabe der Anzahl der Mitarbeiter/-innen, welche die Anforderungen der §§ 4, 7 ASiG erfüllen
4. Darstellung der Gerätschaften und Mittel zur messtechnischen Prüfung von Arbeitssystemen sowie von Aufgabenstellungen in der Ergonomie
zu 1.: Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens zwei Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe auf dem Gebiet der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nachweisen können. Diese Erfahrungen können auch durch separate Referenzprojekte nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Für den Vertrag ist eine Laufzeit von 6 Jahren vorgesehen. Nach § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung für soziale Dienstleistungen grundsätzlich höchstens sechs Jahre betragen.
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) der Bekanntmachung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz und Unfallverhütung) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 500.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY68JT
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".