Vergabe eines Lieferauftrages zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier sowie Spezialpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 11/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathenaustraße 13
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Lieferauftrages zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier sowie Spezialpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV einen Lieferauftrag zur Beschaffung von Druck- und Kopierpapier sowie Spezialpapier für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben.
Druck- und Kopierpapier
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der Bestellmengen an die jeweiligen Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten, zu den in dem Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen quartalsweise durchzuführen: Die Teillieferungen sollen jeweils im Januar, April, Juli und Oktober eines Jahres erbracht werden. Die erste Quartalslieferung für das 1. Vertragsjahr betreffend Los 1 (01.01.2024 bis 31.12.2024) erfolgt demnach im Januar 2024. Ausnahme hiervon bildet das Thüringer Oberlandesgericht - Justizzahlstelle, welche alle zwei Monate zu beliefern ist, mithin sind sechs Teillieferungen im Januar, März, Mai, Juli, September und November zu erfüllen.
Grundlaufzeit des Vertrages sind 24 Monate, beginnend am 01.01.2024 und endend am 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate, mithin längstens bis zumn 31.12.2027, falls nicht zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 gekündigt wird.
Spezialpapier
Die zu erbringende Leistung umfasst die dezentrale Lieferung der Bestellmengen an die in jeweiligen Dienststellen ohne Berechnung von Verpackungs- oder Transportkosten, zu den in dem Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer. Die Lieferleistungen sind grundsätzlich als Teillieferungen quartalsweise durchzuführen: Die Teillieferungen sollen jeweils im Januar, April, Juli und Oktober eines Jahres erbracht werden. Für Los 2 erfolgt die erste Quartalslieferung für das 1. Vertragsjahr (01.04.2024 bis 31.12.2024) im April 2024. Ausnahme hiervon bildet das Thüringer Oberlandesgericht - Justizzahlstelle, welche alle zwei Monate zu beliefern ist, mithin sind sechs Teillieferungen im Januar, März, Mai, Juli, September und November zu erfüllen. Grundlaufzeit des Vertrages sind 21 Monate, beginnend am 01.04.2024 und endend am 31.12.2025. Der Vertrag verlängert sich insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate, mithin längstens bis zumn 31.12.2027, falls nicht zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bestimmungen zur E-Vergabe:
Grundsätzlich ist sämtliche Korrespondenz über www.evergabe-online.de zu führen. Für die fristwahrende Übermittlung von Bieterfragen oder eines Angebots durch Hochladen der entsprechenden Dokumente auf der Internetplattform www.evergabe-online.de ist die Zeit nach UTC+1 (MEZ - Winterzeit), respektive UTC+2 (MESZ - Sommerzeit) maßgeblich.
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.