Durchführung des Regionalmanagements (LEADER-Management) für die LEADER-Region "Greizer Land" zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie "Greizer Lnd" 2014 - 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 225-410081
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hohe Straße 25
Ort: Langenwetzendorf
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: D-07957
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): c/o Landratsamt Greiz, Herr Steffen Täubert
E-Mail:
Telefon: +49 3661876260
Fax: +49 366187677260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leader-rag-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Regionalmanagements (LEADER-Management) für die LEADER-Region "Greizer Land" zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie "Greizer Lnd" 2014 - 2020
Nachbeauftragung von Mehrleistungen des LEADER-Managements für die Förderjahr 2023
Landkreis Greiz
IVertragsgegenstand ist die Durchführung des LEADER-Managements sowohl als Dienstleister als auch als Stabsstelle für die Region "Greizer Land". m Vertrag vom 06.11.2015 zwischen der Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH (WFG, LEADER-Management bzw. AN) und dem Verein LEADER Aktionsgruppe Greizer Land e.V. (RAG „Greizer Land“ bzw. AG) wurden für den Zeitraum 06.11.2015 bis 31.12.2023 (inkl. 10% Eigenanteil der RAG), 639.133,00 € Honorar vereinbart. Dieser Betrag basierte auf der Grundlage des bewilligten Gesamtbudgets in Höhe von 3 Mio. € (laut Schreiben des TMIL zur Genehmigung der Regionalen Entwicklungsstrategie vom 31.07.2015 - Zeichen 53-3423) für den Umsetzungszeitraum 2015-2023.
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Durchführung des Regionalmanagements (LEADER-Management) für die LEADER-Region "Greizer Land" zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie "Greizer Land" 2014 - 2020
Postanschrift: Rudolf-Diener-Straße 19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 365833040
Fax: +49 3658330413
Internet-Adresse: www.wfg-ot.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36157100
Fax: +49 361573321190
Internet-Adresse: www.thueringen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 - 2020 zur Entwicklung des ländlichen Raums besteht der Auftrag in der Durchführung des Regionalmanagements (LEADER-Management) im Aktionsgebiet der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) "Greizer Land". Wesentliche Aufgabe ist die Umsetzung der bestehenden Regionalen Entwcicklungsstrategie "Greizer Land" 2014 - 2020 in enger Zusammenarbeit mit der Regionalen Aktionsgruppe "Greizer Land". Das LEADER-Management übernimmt sämtliche Managementaufgaben der RAG im Bereich LEADER, die Evaluierung und die Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt die RAG bei der Umsetzung und Fortschreibung des RES "Greizer Land" 2014 - 2020.
Postanschrift: Rudolf-Diener-Straße 19
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 365833040
Fax: +49 3658330413
Internet-Adresse: www.wfg-ot.de
Infolge von (nicht geplanten) zusätzlich zur Verfügung gestellten Förderbudgets bereits ab dem Jahr 2019 und insbesondere im Jahr 2020 und damit erfolgten Mehrleistungen des LEADER-Managements bei der Projektbearbeitung wurde im Jahr 2020 der Vertrag vom 06.11.2015 bereits um 25.000 € Gesamtkosten aufgestockt. Zum 31.12.2020 betrug die Summe der Fördermittel der bewilligten Projekte in der RAG „Greizer Land“ bereits 3.195.985,91 €. Somit wurde zu diesem Zeitpunkt die Summe der Fördermittel im Vergleich zur Vertragsgrundlage von 2015 (2,325 Mio. €) um 870.985,91 € überschritten. Daraus ergeben sich auch in den Folgejahren weitere zwingend notwendige Tätigkeiten für das LEADER-Management in den Bereichen der Projektbetreuung, des Monitorings und der Evaluierung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 2015 nicht vorhersehbar waren. Durch erwartete Mehraufwendungen für Projektarbeit, resultierend aus den Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2019/2020 und den bereitgestellten Mitteln für 2021 inkl. der VE 2022/2023, sind die im aktuellen Vertrag für 2021 und 2022 vorgesehenen Managementkosten wiederum nicht auskömmlich. Grundlage dafür sind die laut Schreiben vom 13.01.2021 des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft angekündigten Fördergelder für Neubewilligungen (insgesamt 458.400,00 €), die der RAG „Greizer Land“ in den Jahren 2021 ff. zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren wurden der RAG „Greizer Land“ darüber hinaus weitere private und kommunale Gelder für das Jahr 2022 (abzüglich von bereits bewilligten VE) in Höhe von insgesamt 402.201,15 € vom TLLLR in Aussicht gestellt. Mit Stand Februar 2021 ist nach Antragstellung von Maßnahmeträgern zu erwarten, dass alle diese Mittel bevotet und beschlossen werden können und danach zur Umsetzung kommen. Daher plant die RAG die Aufstockung des Management-Vertrages in den Jahren 2021 und 2022 mit jeweiligen Gesamtkosten in Höhe von 90.000,00 €. Somit ergeben sich neue Gesamtkosten in Höhe von 721.911 € für den LEADER-Managementvertrag zwischen der RAG „Greizer Land“ und der WFG. Das neue Gesamthonorar übersteigt nach Bewilligung der beantragten Mittel für 2021 und 2022 den Auftragswert aus dem Jahr 2015 um mehr als 10 %. Der Honorarwert für den beantragten Nachtrag des LEADER-Managements wird jedoch nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Infolge der Neuvergabe des Regionalmanagements ab dem 01.8.2023 ändert sich die bisherige Vertragslaufzeit auf den 31.07.2023. Aufgrund festgestellter Mehraufwendungen wurde die Vergütung um 20.000,00 € auf nunmehr 741.911,11 € angehoben.
Erstens wäre ein Wechsel des Auftragnehmers aus inhaltlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und nur mit erheblichen Schwierigkeiten für den reibungslosen Prozessablauf oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (vgl. GWB § 132, Abs. 2, Nr. 2). Durch die intensive bisherige Befasstheit des Auftragnehmers mit Strategie, regionalen Spezifika, Prozessen und Gremien liegt eine außergewöhnliche Eignung der WFG vor, die nicht einfach durch einen anderen Auftragnehmer ohne erheblichen Zusatz- bzw. Einarbeitungsaufwand und weiteren erheblich erhöhten Honorarkosten bzw. ohne Schwierigkeiten erbracht werden kann.Zweitens ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die vom Auftraggeber nicht vorhersehbar waren (erhebliche Aufstockung der Budgetmittel in den Jahren 2021 -2023) und die den Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändern (vgl. GWB § 132, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3). Die Anpassungen ergaben sich aus der Umstellung auf die neue Förderperiode.