Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-34-370
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Forum 5
Ort: Homburg/Saar
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsstelle Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6841101-412
Fax: +49 6841101-480
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.homburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20
Beschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20
Ausgeschriebene Leistung
Feuerwehr Homburg
Am Hochrech 3
66424 Homburg
Ausgeschrieben sind zwei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
"HLF 20", die überwiegend folgenden Zwecken dienen sollen:
- Bereitstellung einer Löschwassermenge
- Brandbekämpfung und (technische) Hilfeleistungen kleineren
bis mittleren Umfangs.
Ausgeschriebene Leistung
Ausgeschrieben ist die Beladung nach DIN 14530-27:2019-11
für die unter Los 1 beschriebenen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge HLF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung (Formblatt 124) sowie die beigefügte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem
Saarländischen Tariftreuegesetz sind zu unterschreiben und mit einzureichen. Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausbildung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.32014. S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124- Eigenerklärung zur Eignung) möglich.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von
6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachwiese, die durch Präqualifikation erworben werden, sind zugelassen.
Erklärungen zur Einhaltung des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG)
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gemäß Formbltt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt 124 ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlische Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681/501-4994
Fax: +49 681/501-3506
Internet-Adresse: http://wirtschaft.saarland.de