Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_VGE 1.1.4, NTV 03 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_VGE 1.1.4, NTV 03
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke VGE 1.1.4
09526 Olbernhau
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss der Baumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden, nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereich sowie den angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern. Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der Gebäudesubstanz festgestellt werden, ,ist ein entsprechendes Rissmonitoring durchzuführen.
Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit Erschütterungen zu rechnen ist.
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke VGE 1.1.4
Postanschrift: Halsbrücker Str.34
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzliche Leistungen in der Beweissicherung.
Postanschrift: Halsbrücker Str.34
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Im laufenden Betrieb der Baustelle wurden seitens des AG zusätzliche Leistungen an Erschütterungsmessung angefordert.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss sind Messungen zur Feststellung der Eintragung von Schwingungen bzw. Erschütterungen in die im Einflussbereich der Baumaßnahme stehenden Bauwerke vorzunehmen.
Die Erschütterungsmessungen gemäß Ingenieurvertrag beziehen sich hierbei auf Tagesmessungen, die in Abhängigkeit erschütterungsverursachender Bauarbeiten - wie z.B. Verdichtungsarbeiten beim Deichbau, Rütteln von Spundbohlen zum Rückbau des ehemaligen Wehrbereiches an entsprechend nahe gelegenen Gebäuden in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Baubetrieb auszuführen sind. Die Messungen werden je nach Bauablauf separat durch die BÜ / den AN-Bau abgefordert.
Im laufenden Betrieb der Baustelle wurden zusätzliche Leistungen zur Erschütterungsmessung erforderlich. Diese sollten, nicht wie im Vertrag beauftragt, als Einzelmessungen sondern als Dauermessungen ausgeführt werden.
Diese Dauermessungen wurden erforderlich, da die Einzelmessungen im Zuge der hier auszuführenden Leistungen nicht ausreichend sind, um ggf. Schadenbilder, Schadenseintritt oder Schadensveränderungen sowie Schwingungsverläufe zur Beweissicherung ordnungsgemäß dokumentieren zu können.
Angewiesen und ausgeführt wurden zusätzliche Erschütterungsmessungen als Dauermessungen in den Gebäuden An der Flöha 2, Wiesenstraße 17 (jeweils Messung im Keller- und Dachgeschoss) und im Gebäude der Firma Zenner (Messung Testhalle und Radrichtplatz).
Der Überwachungsumfang (Anzahl der eingesetzten Messgeräte) wurde soweit möglich auf ein Messgerät begrenzt. Es wurde je nach Ergebnis und Anforderung der Baustelle Zwischenauswertungen vorgenommen und der Baustelle zur Anpassung der Technologie zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren beinhaltet das Nachtragsangebot noch den geschätzten Umfang für weitere kommende Messungen bis zum 02.12.2022.
Der AN verfügt im Maßnahmebereich der VGE 1.1.4. bereits über ein sehr spezielles Fachwissen und ist eng vertraut mit den bautechnologischen Abläufen und den vorhandenen Gebäudekonstruktionen. Die Bearbeitung der zusätzlichen Leistungen durch ein anderes Ingenieurbüro kann ohne eine längere Einarbeitungszeit und ohne Kenntnis der Projekthistorie (Planfeststellungsbeschluss, Einwendungen Bürger, Ergebnisse Ortstermine, Genehmigungs- und Ausführungsplanung) nicht erfolgen. Auf Grund des fortschreitenden Bauablaufs ist es nicht möglich einen Dritten einzuarbeiten und mit den detaillierten Projektkenntnissen auszustatten. Darüber hinaus würde diese Vorgehensweise zu deutlich höheren zusätzlichen Kosten führen und muss somit aus Wirtschaftlichkeitsgründen abgelehnt werden. Somit kann mit dieser zusätzlichen Leistung wirtschaftlich nur das bereits gebundene Ingenieurbüro beauftragt werden.