Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage "Punkthaus P_3.1" - Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_P_3.1_003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nell-Breuning-Allee 8
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6818575-102
Fax: +49 6818575-450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage "Punkthaus P_3.1" - Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten
Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage "Punkthaus P_3.1"
Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten
Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage "Punkthaus P_3.1" Rudolf-Stephan-Str. 1 66117 Saarbrücken
Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage "Punkthaus P_3.1"
Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizung, Lüftung, Sanitär
Postanschrift: Hauptstraße 1c
Ort: Saarbrücken-Eschringen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6893-2106
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC6828
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506