Büromöbel Neuausstattung AWZ/CEEC II Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2023-132
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fürstengraben 1
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büromöbel Neuausstattung AWZ/CEEC II
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena errichtet einen Neubau von zwei zusammenhängenden Büro- und Laborgebäuden für das Center for Energy and Environmental Chemistry
Jena (CEEC Jena). Gegenstand der Ausschreibung ist das Liefern, Montieren und die Aufstellung von Losen Möbeln in beiden Gebäudeteilen in allen Geschossen gemäß Anlage 2a.
Wir behalten uns vor den Auftrag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena errichtet einen Neubau von zwei zusammenhängenden Büro- und Laborgebäuden für das Center for Energy and Environmental Chemistry
Jena ( CEEC Jena). Gegenstand der Ausschreibung ist das Liefern , Montieren und die Aufstellung von Losen Möbeln in beiden Gebäudeteilen in allen Geschossen gemäß Anlage 2a. Wir behalten uns vor den Auftrag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Im Februar 2023 wurde durch die Friedrich-Schiller-Universität in einem offenen Verfahren ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Mobiliar und Zubehör sowie weiterer Dienstleistungen für insgesamt 7 Thüringer Hochschulen ausgeschrieben (Verfahren EU-OV/2023-16). Gegenstand dieser Ausschreibung war unter anderem die Lieferung des losen Mobiliars für den Neubau AWZ/CEECII (das Projekt wurde mit seinen Bedarfen explizit benannt). Nach erfolgter Durchführung des Verfahrens wurde am 22.05.2023 der Zuschlag erteilt. Am 26.05.2023 wurde durch einen unterlegenen Bieter ein Nachprüfungsverfahren angestrengt.
Aufgrund der in § 167 Abs. 1 GWB benannten Frist von 5 Wochen für die Entscheidungsfindung der Vergabekammer und der Tatsache, dass das Nachprüfungsverfahren aus Sicht der Hochschule unbegründet ist, sowie zusätzlich dem Sachverhalt, dass die Neuausstattung Bestandteil des Verfahrens war, wurde die Entscheidung der Vergabekammer abgewartet.
Am 30.06. wurde der Hochschule mitgeteilt, dass die Frist zur Entscheidung der Vergabekammer um weitere 10 Wochen (bis zum 11.09.) verlängert wird. Zu diesem Zeitpunkt wurde sich dazu entschieden die Leistung für die Neuausstattung neu zu vergeben - außerhalb des Rahmenvertrages - da Umzüge in den Neubau unausweichlich sind (externe Mietverträge für die Labore sind bereits gekündigt und laufen zu Ende September aus).
Es werden bei dem jetzigen Verfahren die beiden geeigneten Bieter aus dem offenen Verfahren eingeladen sowie zusätzlich die Hersteller der entsprechenden Möbel. Hintergrund ist, dass die Möbel im Rahmen des offenen Verfahrens in einer Teststellung begutachtet und als geeignet eingestuft wurden.
Da ein Bieter aus dem offenen Verfahren gleichzeitig der Hersteller ist, werden insgesamt 3 Bieter (2 Hersteller und ein Händler) zur Teilnahme an dem Verfahren eingeladen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromöbel Neuausstattung AWZ/CEEC II
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich, per E-Mail oder über das jeweilige Verfahren in der eVergabe-Plattform) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen et-waigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.