Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_VGE 1.1.4, NTV 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_VGE 1.1.4, NTV 01
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke VGE 1.1.4
09526 Olbernhau
Grundsätzlich sind die angefragten Leistungen der SiGeKo pro VGE und entsprechend den Forderungen der Baustellenverordnung zu erbringen.
Das Leistungsbild der erforderlichen Grundleistungen entspricht den Anforderungen der Nr. 15 (März 2011, korrigierter Nachdruck) der Schriftenreihe des AHO gemäß II 1 (Grundleistungen während der Planung der Ausführung und Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens).
A) Grundleistungen
Grundleistungen während der Planung der Ausführung
• Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
• Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
• Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentati- on der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
• Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV
Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
• Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung
• Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV
• Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
• Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen
• Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans und der Unterlage
• Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung)
• Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen
• Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
• Dokumentation
B) Besondere und zusätzliche Leistungen
• Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle
• Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß §§ 5+6 ArbSchG und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage
• Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen
• zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung
• Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen
• Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke VGE 1.1.4
Postanschrift: Bahnhofstraße 6
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzliche Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutz, Honorarfortschreibung.
Postanschrift: An der Frauenkirche 12
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Neugliederung der VGE 1.1.6 / 1.1.8 sowie 1.1.9.
Zum Zeitpunkt der Vertragsschließung existierte die VGE 1.1.8 noch nicht.
Im Zuge der Bauausführung bzw. Planungstiefe kam es zur Neuzuordnung, bzw. Teilung von Bauteilen sowie der Erschaffung neuer bisher nicht vertraglich vereinbarter Vergabeeinheiten (VGE 1.1.8).
Die beiden Bauteile 1.40.2L und 1.50.1L waren zwischenzeitlich zusammen mit dem Bauteil 1.90 L (Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmauern), Bauteillänge ca. 48,11m) der VGE 1.1.6 zugeordnet.
Da das Bauteil 1.90L jedoch im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit, infolge der geplanten Baumaßnahme an der Marktbrücke zeitlich gesondert betrachtet werden musste, wurde das Bauteil 1.40.2 L, zusammen mit dem Bauteil 1.50.1 L (Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand, Bauteillänge ca. 42,00m) aus der VGE 1.1.6 herausgelöst und der VGE 1.1.8 zugeordnet (s. ANL 02).
Die VGE 1.1.6 wiederum wird mit der VGE 1.1.5 zusammengefasst als ein Bauvertrag ausgeführt.
Die VGE 1.1.9 wurde geschaffen um einen vorgezogenen Abriss der Gebäude Freiberger Straße 5, 7, 13 und 15 zu realisieren. Da es sich hierbei um eine baufeldvorbereitende Maßnahme zur späteren Realisierung der VGE 1.1.5 handelt wurde der AN aufgefordert hierfür die SiGe-Leistungen zu erbringen. Mit dem Nachtragsangebot soll diese Leistung nunmehr auch vertraglich entsprechend fixiert werden.
Die Honorarfortschreibung ist dem Grund nach berechtigt, da sie sich aus der Berechnungssystematik und den vertraglichen Vereinbarungen bei einer Änderung der für die Bauausführung maßgebenden Berechnungsparameter (Kostenfeststellung und Bauzeit) folgerichtig ergibt. Zusätzlich zieht die Neugliederung der Bauabschnitte sowie die Aufnahme weiterer Bauabschnitte in den Leistungsumfang des AN einen zusätzlichen Honoraranspruch nach sich.
Die zum Kenntnisstand der Ausschreibung im Zuge des VgV-Verfahrens für die SiGeKo–Leistungen für die Honorarermittlung angesetzten Bauzeiten und Baukosten, haben sich im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahmen in den benannten VGE‘s sowohl bauzeitlich als auch hinsichtlich der Baukosten geändert. Beide Faktoren (Bauzeit und Baukosten) sind Grundlage für die Honorarermittlung,
Die Neugliederung der VGE 1.1.6 / 1.1.8 sowie 1.1.9. waren aufgrund der, die Baumaßnahmen beeinflussenden örtlichen Randbedingungen, nicht vorhersehbar.Für die Honorarfortschreibung sind in den Vergabeunterlagen und im Vertrag klare,, genaue und eindeutige formulierte Überprüfungsklauseln vorgesehen, die Angaben zur Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten ( Honorarberechnung nach AHO Nr.: 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung).