Erweiterung und Modernisierung Zahnmedizin Geb. 76.02 Homburg - Brandmeldeanlage (BMA) Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2023-053
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 15 11 50
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/dezernat/zb/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Modernisierung Zahnmedizin Geb. 76.02 Homburg - Brandmeldeanlage (BMA)
Errichtung einer flächendeckenden Brandmeldeanlage (BMA) inkl. anschließender Wartung
Campus Homburg - Gebäude 76.02 Kirrberger Straße 100 66421 Homburg
Gemäß Brandschutzkonzept ist eine automatische Brandmeldeanlage nach DIN VDE 0833-2, DIN 14675 und DIN EN 54 vorzusehen;
Schutzumfang: Gemäß Brandschutzkonzept des Brandschutzsachverständigen ist eine flächendeckende Brandmeldeanlage zu errichten;
als Grundlage für die Konzeptionierung, Planung und Errichtung der Brandmeldeanlage wird demnach der nachstehende Überwachungsumfang definiert: Kategorie 1 (Vollschutz);
zusätzlich: Wartung der Anlage über eine Laufzeit von 4 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124;
Fachkundenachweis Personal: Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
Abschnitt IV: Verfahren
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:
"Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen des saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) in der jeweils gültigen Fassung und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen."
3. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden gemäß § 8a EU Abs. 1 VOB/A (Abschnitt 2) Bestandteil des Vertrags.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
5. Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBY150NJZ1Z
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de