Austausch (Ersatz) von zwei Scheibenfiltern der Teilanlage 1 der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda Referenznummer der Bekanntmachung: 1229028-U19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3718120-431
Fax: +49 3718120-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E58817687 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E58817687
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch (Ersatz) von zwei Scheibenfiltern der Teilanlage 1 der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda
Austausch (Ersatz) von zwei Scheibenfiltern der Teilanlage 1 der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda
08280 Aue
Die beiden bisher eingesetzten Scheibenfilter vom Typ Mecana MSF 8/40 (Baujahr 1997) befinden sich im verfahrenstechnischen Ablauf der Teilanlage 1 zwischen den Absetzbecken und dem Verteilerbauwerk und sind seit dem Jahr 1997 im Einsatz. Seit der Inbetriebnahme der Teilanlage 1 im Jahr 1998 sind durch die zwei Scheibenfilter ca. 54 Mio. m³ Flutungswasser geflossen. Infolge der bisherigen Belastung und der fortschreitenden Korrosion haben die Filter die technische Haltbarkeit erreicht. Zur weiteren Sicherstellung des Anlagenbetriebes bis mind. 2050 ist erforderlich, die zwei Scheibenfilter durch gleichwertige zu ersetzen. Die neuen Scheibenfilter müssen in die vorhandenen Filterbauwerke eingebaut werden, um den weiter verfahrenstechnischen Ablauf zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland
beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG);
- das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
- sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
- allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Mit dem Angebot sind durch den Bieter die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- mind. 1 Referenz: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und aus der folgendes hervorgeht:
Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Mecana-Filtern, die nicht älter als 5 Jahre und die als Flockungsfiltration in Betrieb ist und
Aussagefähige großtechnische Referenz zum Einbau von Mecana-Filtern, die nicht älter als 5 Jahre ist, um die Standzeit des Filtertuchs zu bestätigen. Die Standzeiten der Filtertuchsäcke Polstoff PFF sollten im Regeldurchsatz von 300 m³ bis 500 m³ mindestens ein Jahr halten.
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen
oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung des Bieters ist mit dem
Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.