Betriebsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Weimarer Land Referenznummer der Bekanntmachung: PVGWL_2023_01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flurstedter Marktweg 10
Ort: Apolda
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Holger Bernatz
E-Mail:
Telefon: +49 364386417
Fax: +49 3643864130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pvg.weimarerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Weimarer Land
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem.
§ 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Weimarer Land. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten
werden jährlich ca. 220.000 Fahrplankilometer betragen. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten
Umfang möglich. Als Vertragslaufzeit ist der 01.01.2024 bis zum 06.09.2028 vorgesehen.
Ca. 220.000 Fahrplankilometer mit Standardlinienbussen im Kalenderjahr. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen. Die von der Vergabestelle vorgeschlagenen
Dienste sowie die erforderliche Fahrzeugzahl ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des
Betriebsleistungsvertrages).
Die Vergabestelle geht aktuell davon aus, dass im Laufe des Jahres 2024 Betriebsleistungen in Form von 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen können. Die erforderliche Fahrzeugzahl für die Optionsleistung ergib sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des Betriebsleistungsvertrages) und ist dort als Optionsleistung bezeichnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen
Siehe Auftragsunterlagen
Regelungen nach Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), VO (EG) Nr.
1071/2009
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt je geleistetem Fahrplankilometer. Ein- und Ausrückfahrten sowie umlaufbedingte Leerkilometer werden nicht vergütet. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber. Einzelheiten regelt der Entwurf des
Betriebsleistungsvertrages, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2) Nebenangebote sind nicht zugelassen. Aus Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und zuverlässigen Ersatzgestellung bei Fahrer- oder Fahrzeugausfällen sind die Bieter verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme eine geeignete Abstellfläche für die für die Betriebsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge in der Nähe des Einsatzgebiets einzurichten und ab diesem Zeitpunkt zu unterhalten.
3) Nachauftragnehmer:
Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist vom Auftraggeber vorab genehmigen zu lassen.
4) Sonstiges
Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu erfolgen. Zur Beantwortung von Fragen wird bei Bedarf ein Fragen-Antworten-Katalog auf der Vergabeplattform bereitgestellt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.09.2023, 14:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete
Anfragen werden nicht beantwortet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weitere Unterlagen zu verlangen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber
zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der Auftraggeber behält sich in Ansehung der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens (insbesondere kein wirtschaftliches Ergebnis) vor, die Leistungen in Eigenregie zu erbringen, das Verfahren somit einzustellen.
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 56 SektVO vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YWL6GRB
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.