Betriebsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Weimarer Land Referenznummer der Bekanntmachung: PVGWL_2023_01

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land mbH
Postanschrift: Flurstedter Marktweg 10
Ort: Apolda
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Holger Bernatz
E-Mail:
Telefon: +49 364386417
Fax: +49 3643864130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pvg.weimarerland.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWL6GRB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YWL6GRB
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betriebsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Weimarer Land

Referenznummer der Bekanntmachung: PVGWL_2023_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem.

§ 42 PBefG des Auftraggebers im Landkreis Weimarer Land. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten

werden jährlich ca. 220.000 Fahrplankilometer betragen. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten

Umfang möglich. Als Vertragslaufzeit ist der 01.01.2024 bis zum 06.09.2028 vorgesehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ca. 220.000 Fahrplankilometer mit Standardlinienbussen im Kalenderjahr. Optional können 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen. Die von der Vergabestelle vorgeschlagenen

Dienste sowie die erforderliche Fahrzeugzahl ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des

Betriebsleistungsvertrages).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 06/09/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vergabestelle geht aktuell davon aus, dass im Laufe des Jahres 2024 Betriebsleistungen in Form von 2 Umläufe mit einem Leistungsvolumen von jährlich ca. 61.000 Fahrplankilometern hinzukommen können. Die erforderliche Fahrzeugzahl für die Optionsleistung ergib sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des Betriebsleistungsvertrages) und ist dort als Optionsleistung bezeichnet.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe Auftragsunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Siehe Auftragsunterlagen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Regelungen nach Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), VO (EG) Nr.

1071/2009

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/09/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt je geleistetem Fahrplankilometer. Ein- und Ausrückfahrten sowie umlaufbedingte Leerkilometer werden nicht vergütet. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber. Einzelheiten regelt der Entwurf des

Betriebsleistungsvertrages, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

2) Nebenangebote sind nicht zugelassen. Aus Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und zuverlässigen Ersatzgestellung bei Fahrer- oder Fahrzeugausfällen sind die Bieter verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme eine geeignete Abstellfläche für die für die Betriebsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge in der Nähe des Einsatzgebiets einzurichten und ab diesem Zeitpunkt zu unterhalten.

3) Nachauftragnehmer:

Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist vom Auftraggeber vorab genehmigen zu lassen.

4) Sonstiges

Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu erfolgen. Zur Beantwortung von Fragen wird bei Bedarf ein Fragen-Antworten-Katalog auf der Vergabeplattform bereitgestellt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.09.2023, 14:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete

Anfragen werden nicht beantwortet.

Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weitere Unterlagen zu verlangen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber

zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der Auftraggeber behält sich in Ansehung der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens (insbesondere kein wirtschaftliches Ergebnis) vor, die Leistungen in Eigenregie zu erbringen, das Verfahren somit einzustellen.

Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 56 SektVO vor.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YWL6GRB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023

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