Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 15 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.231.6021.018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37367-3100
Fax: +49 37367-310130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 15
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
09526 Olbernhau
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419771040
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Zusätzliche Leistungen die im Zuge der beauftragten Planungsleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013 zu erbringen sind.
Postanschrift: Limbacher Straße 357
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistung Wiederholung der Ausschreibung VGE 1.1.3.Leistungen Neuerstellung der Vergabeunterlagen, Neuausschreibung und wiederholte Mitwirkung im Vergabeverfahren.
Bauzeitverlängerung in der VGE 1.1.4 erfordert Honorarfortschreibung der Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung. Für die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung ist je eine Monatspauschale für die Kernbau-zeit und die Vor- und Nachlaufzeit sowie die Winterunterbrechung vertraglich vereinbart. Da die Abrechnung nach der tatsächlichen Bauzeit vereinbart ist, ist eine Honorarfortschreibung gerechtfertigt.
Fahrbahninstandsetzung "Auf der Bleiche". Zusätzliche Planungsleistungen:• Einholung, Prüfung und Wertung von Angeboten für die planungsbegleitende Vermessung. Diese Leistung ist als Grundlage für die Planungsleistung gemäß HOAI 2013, §48 Verkehrsanlagen erforderlich und somit gerechtfertigt.
• Erarbeitung einer Aufgabenstellung für die Baugrunduntersuchung. Diese Leistung ist als Grundlage für die Planungsleistung gemäß HOAI 2013, §48 Verkehrsanlagen erforderlich und somit gerechtfertigt.
Honorarermittlung Ingenieurbauwerke VGE 1.1.8 (BT 1.40.2, 1.50.1)Zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung, waren die Bauteile 1.40 L der VGE 1.1.2 und 1.50 L der VGE 1.1.1 zugeordnet und mit entsprechenden Baukosten untersetzt.
Im Zuge der Bauausführung bzw. Fortschreibung der Ausführungsplanung im Rahmen der baulichen Umsetzung, kam es zur Neuzuordnung, bzw. Teilung der Bauteile sowie der Bildung neuer bisher nicht vertraglich vereinbarter Vergabeeinheiten.
Die beiden Bauteile 1.40.2 und 1.50.1 waren zwischenzeitlich zusammen mit dem Bauteil 1.90 L (Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücks-mauern), Bauteillänge ca. 48,11m) der VGE 1.1.6 zugeordnet. Da das Bauteil 1.90L jedoch im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit, infolge der geplanten Baumaßnahme an der Marktbrücke zeitlich gesondert betrachtet werden musste, wurde das Bauteil 1.40.2 L, zusammen mit dem Bauteil 1.50.1 L (Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand, Bauteillänge ca. 42,00m) aus der VGE 1.1.6 herausgelöst und als neue VGE 1.1.8 gebildet.
Die Teilung der Bauteile und die Neuordnung der VGEs ergab sich aus den Forderungen der Stadt Olbernhau, des Abwasserzweckverbandes und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Somit musst eine Neuzuordnung der Bauteile zu den VGE und eine teilweise Aufteilung der Bauteile selbst erfolgen.
Dies war durch die LTV nicht vorhersehbar und ist nicht durch den AN zu verantworten.
Honorarermittlung Ingenieurbauwerke VGE 1.1.6 (BT 1.90.):Durch die Herauslösung des Bauteils 1.90 L (Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmauern), Bauteillänge ca. 48,11m) aus der VGE 1.1.8 und der Zuordnung zur VGE 1.1.6 (s. Übersicht Neuordnung Bauteile) haben sich für das Bauteil neue anrechenbare Kosten separiert. Die anrechenbaren Kosten für die VGE 1.1.6 beinhalten somit nur noch die Baukosten des Bauteils 1.90 L (s. auch Punkt 4 dieses Nachtragsangebots).
Honorarfortschreibung lngenieurtechnische Kontrolle VGE 1.1.6 und VGE 1.1.8:Der Punkt beinhaltet die Honorarfortschreibung der Ingenieurtechnischen Kontrolle jeweils der VGE 1.1.6 und 1.1.8.
Örtliche Bauüberwachung für die VGE 1.1.8:Die Leistung der Örtlichen Bauüberwachung für die VGE 1.1.8 stellt eine besondere Leistung dar, welche bisher vertraglich nicht vereinbart war, da die VGE 1.1.8 auf Grund der geänderten Bauteilzuordnung neu erschaffen wurde. Somit liegt für die VGE 1.1.8 bisher noch kein offizielles Vertragsverhältnis vor. Somit ist eine separate Beauftragung für die VGE 1.1.8 erforderlich und gerechtfertigt. Zudem kam es zu einer Bauzeitverlängerung, was einen zusätzlichen Honoraranspruch rechtfertigt.
VGE 1.1.9 - Örtliche Bauüberwachung für die Umverlegung TV Kabel
Die zusätzlich angebotenen Planungs- und Überwachungsleistungen sind zwingend erforderlich zur termingemäßen Vollendung der beauftragten funktionsfähigen Werksleistung (funktionsfähige Hochwasserschutzanlage).Die zusätzlichen Leistungen haben sich im Zuge der Ausführung vor Ort ergeben. Die Gründe liegen in den vor Ort herrschenden baulichen Randbedingungen (gewässernahe Altbausubstanz, Einwendungen und Forderungen Betroffener Anlieger. TÖBs, sowie Festlegungen seitens der Auftraggeberseite).Ein Auftragnehmerwechsel würde einen Eingriff in das beauftragte Werk des AN bedeuten, hier besonders in Hinblick auf die Klarheit hinsichtlich der Mängelhaftung.Ebenfalls verbunden mit einem wesentlich erhöhten Koordinierungs- und Anpassungsbedarf, sich einstellende Verzögerungen im Projektablauf und damit verbunden mit Mehrkosten die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen.