Neubau Multifunktionsgebäude für das Humboldt Gymnasium Nordhausen - Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: EU 02-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Leipziger Straße 50
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgndh.de
Postanschrift: Dalbergsweg 3
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Martin Thies
E-Mail:
Telefon: +49 361659240
Fax: +49 3616592499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Multifunktionsgebäude für das Humboldt Gymnasium Nordhausen - Gebäudeplanung
Gegenstand der Vergabe sind die (stufenweise zu erbringenden) Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 der Gebäudeplanung und diverse Besondere Leistungen in Bezug auf das Multifunktionsgebäude/ Mensa, wohingegen die erforderlichen Fachplanungen erneut anderweitig vergeben werden.
Nordhausen, DE
Gegenstand der Vergabe die (stufenweise zu erbringenden) Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 der Gebäudeplanung und diverse Besondere Leistungen in Bezug auf das Multifunktionsgebäude/ Mensa, wohingegen die erforderlichen Fachplanungen erneut anderweitig vergeben werden.
Hinsichtlich der Besonderen Leistungen gilt:
a) Besondere Leistungen zur ursprünglichen Entwurfsplanung (1. Stufe)
aa) Einarbeitung in den Entwurf
• Untersuchungen zum Projektumfeld, dem Grundstück sowie der vorhandenen und umgebenden Bebauung, Erfassung aller relevanten und zur weiteren Planung notwendigen Informationen
• Ermittlung weiterer spezifischer Informationen, in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, Protokollierung aller Ergebnisse
• Überprüfung des vorhandenen Kostenrahmens auf realistische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit
• Prüfen der rechtlichen und baubehördlichen Rahmenbedingungen auf Vereinbarkeit mit dem geplanten Vorhaben
bb) Anpassungen am Entwurf
• Entwicklung kreativer Ansätze und Ideen unter Berücksichtigung der Präferenzen des Bauherrn im Hinblick auf Stil, Funktionalität und Ästhetik
• Fortschreibung der Ansätze unter Berücksichtigung wichtiger Aspekte wie Raumgestaltung, Grundrisslösungen, Fassadengestaltung und Materialauswahl.
• Maßstabsgetreue (Maßstab 1:100) Visualisierung in 3-D zwecks Darstellung und Präsentation der Gesamtwirkung des Projektes in Bezug auf die umgebende Bebauung sowie die geplante Nutzung
• Nochmalige Kontrolle des Kostenrahmens nach Vornahme der Anpassungen
• Besprechung der Arbeitsergebnisse mit dem Bauherrn; laufende Einarbeitung von Änderungen in diesem Planungsprozess
cc) Konkretisierung
• Präzisierung der ersten beiden Arbeitsschritte im Sinne einer Verfeinerung wesentlicher Aspekte wie Raumstrukturen, Gebäudetechnik, Ausstattung mit Priorisierung auf optimale Funktionalität und Nutzbarkeit im Sinne der Aufgabenstellung/Planungsaufgabe
• Beratung zu Qualitäten, Ästhetik, Wartungsaufwand
• Anpassung/ Finalisierung der Kostenberechnung im Lichte des Kostenrahmens
• Integration der ebenfalls zu überarbeitenden Fachplanungen
• Präsentation der Ergebnisse und Einarbeitung von Änderungen
dd) Gebäudemodel mit BIM
• Erstellung des Gebäudemodells mit BIM; Übergabe von IFC-Modellen in den üblichen Dateiformaten
b) Mitwirkung bei der Erstellung des detaillierten Fördermittelantrages auf Grundlage der Vorgaben des Fördermittelgebers (als Pauschale / 1.Stufe)
c) Erstellung (auch mehrerer) Fördermittelverwendungsnachweis(e) (als Pauschale) unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie(n) (als Pauschale / 2. Stufe)
d) Erstellung einer Küchenfachplanung in sinngemäßer Anwendung der Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Innenräume. Die küchentechnische Einrichtung ist abgestimmt auf das Verpflegungskonzept der Vergabestelle zu planen und in der Ausführung zu überwachen (als Pauschale / 1. Stufe und 2. Stufe). Dabei hat auch eine Koordinierung mit der gesondert zu vergebenden haustechnischen Fachplanung zu erfolgen.
e) Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (als Zeithonorar/ 2. Stufe)
Die Leistungen werden stufenweise übertragen und zwar in der Weise, dass auf einer ersten Stufe sofort mit Vertragsschluss die Leistungsphasen 4 und 5 der Gebäudeplanung und auf einer 2. Stufe bei Bedarf die Leistungsphasen 6 bis 9 der Gebäudeplanung übertragen werden. Die Besonderen Leistungen werden teilweise der 1. und teilweise der 2. Stufe zugewiesen. Der zukünftige Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Übertragung der 2. Stufe.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf (Teil C der Teilnahmeantragsunterlagen) Bezug genommen.
Im Rahmen der oben (II.2.4) beschriebenen stufenweisen Beauftragung
Sollten mehr als sechs Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Ist (auch das erste) Referenzobjekt der BWZ 6720 oder 6730 zugehörig, erhält der Bieter einen halben Zusatzpunkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft.
Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Referenzen-Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
Zahl der Beschäftigten in den Jahren 2020 bis 2022 (2. Rangstelle)
Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2020 bis 2022 (3. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der insofern gebildeten Rangfolge immer noch mehr als sechs in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerberformular in der Weise, dass eine Berufshaftpflicht mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
für Personenschäden mindestens 2 Mio. € für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. € für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr)
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
→ Referenz:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Vorliegen eines Multifunktionsgebäudes oder Zugehörigkeit des Vorhabens zur BWZ 6700 gemäß Bauwerkszuordnungskatalog in der aktuellen Fassung
- Vorliegen eines öffentlich genutzten Gebäudes handeln.
- Erbringung (mindestens) der Leistungsphasen 3 bis 8 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ mit Baukosten (KG 300, 400 und 600) in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € (brutto)
- und bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2017
Referenzen vor dem 01.01.2018 werden nicht gewertet; maßgeblich ist insofern der Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung der jeweiligen Anlage.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B.) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen. Der Bewerber ist jedoch aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (als Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren Referenzen nach dem 31.12.2017 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden.
→ Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2020 bis 2022 beschäftigten Personen (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2020 bis 2022 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam beschäftigten Personen bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den Jahren 2020 bis 2022 an. Teilzeitkräfte sind auch hier entsprechend umzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).